admin

Fabian: Prozesstag 32

Prozesstag 32 – 08.10.2026

Psychologisches Gutachten durch den Sachverständigen Dr. Peter Keiper

Dr. Peter Keiper ist Oberarzt der forensischen Psychiatrie Rostock. Er hat die angeklagte dreimal im Gefängnis besucht, hatte volle Akteneinsicht und verfolgte ihr Verhalten an allen Prozesstagen. Seine Aufgabe ist es, einzuschätzen, ob tatsächlich eine psychische Störung bei der Angeklagten vorliegt und feststellen, ob sie zum Mord an Fabian überhaupt in der Lage sei. Sollte sie die Tat begangen haben, ist es seine Aufgabe, einzuschätzen, ob sie dazu in der Lage sei, ihr Handeln klar einzuordnen (Schuldfähigkeit).
Der Sachverständige gibt an, dass sich Gina H. stets kooperativ und freundlich verhalten habe, ging es jedoch um Fragen zur Tat selbst, sei sie still und zurückhaltend geworden und sich eher trotzig und instabil gezeigt. Sie habe vom ersten bis zum letzten Tag ihre Beteiligung an der Tat abgestritten. Im Rahmen der Gespräche über die Tat sei sie stets emotional distanziert gewesen und habe kaum Gefühle für den getöteten Jungen gezeigt. Für ihren eigenen Sohn und ihre Pferde zeigte sie jedoch echte Gefühle. Die Tatsache, dass das Jugendamt ihren Sohn in einer Pflegefamilie untergebracht habe, stört sie sehr.
Der Sachverständige diagnostiziert emotional-instabile Persönlichkeitszüge mit Tendenz zur Psychopathie. Ihr IQ sei mit 74 zwar unterdurchschnittlich, eine Intelligenzminderung, die für eine verminderte Schuldfähigkeit sprechen würde, ist damit jedoch nicht gegeben. Ihre Suizidversuche schätzt er nicht als tatsächlich suizidal ein, sondern eher nach einem Ruf nach Aufmerksamkeit. Dies bestätige sich auch dahin, dass Gina H. ihm gegenüber deutlich gesagt habe, dass sie nicht sterben wolle. Es falle ihr leichter, Beziehungen zu Tieren aufzubauen als zu Menschen. Sie habe keine Tendenzen dazu, Drogen zu nehmen oder Alkohol zu konsumieren.

Im Hinblick auf ihre Mutter zeigte sich Gina H. in den Gesprächen sehr abwertend. Sie gibt ihr die Schuld für ihre psychischen Erkrankungen und für ihr „versautes Leben“. Auch zu ihrer Schwester habe sie ein zerrüttetes Verhältnis. Bei ihren Großeltern habe sie sich umso wohler gefühlt, ihren Schulabschluss gemacht und dann eine Ausbildung in einer Autolackiererei angefangen, die sie jedoch nicht zu Ende gebracht habe. .
Aufgrund ihrer psychischen Erkrankung habe sie jahrelange therapeutische Unterstützung erhalten, in deren Rahmen ihr eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde, Medikamente habe sie jedoch keine genommen.

Auch im Hinblick auf die Beziehung zu Matthias R. habe Gina H. stets davon gesprochen, dass die Probleme durch ihn verursacht worden seien. Sie gab zu, eifersüchtig zu sein, dies läge jedoch am Verhalten ihres nun wieder Partners. Alles in allem sei sie nicht dazu in der Lage, ihre eigenen Anteile an den Problemen in ihrem Leben zu erkennen (Externalisierung).

Dr. Keiper unterstützt die Diagnose der Persönlichkeitsstörung vom Typ Borderline, die durch das gestörte Verhältnis in der Ursprungsfamilie begünstigt wurde. Stimmungsschwankungen, mangelnde Impulskontrolle sowie das Bemühen, nicht verlassen zu werden, seien deutliche Merkmale dieser Störung. Gina H. sei in diesem Zuge auch stets darauf bedacht, ihren eigenen Vorteil im Leben zu suchen.
Zur Zeit der Tat sieht der Sachverständige die Persönlichkeitsstörung bei Gina H. als „moderat ausgeprägt“ an. Sie sei jederzeit in der Lage gewesen, Recht und Unrecht in vollem Umfang voneinander unterscheiden zu können.
Im Rahmen der Psychopathie-Checkliste habe Gina H. 22 von 40 Punkten erreicht. Ab 25 Punkten gilt man als Psychopath. Daher diagnostiziere Dr. Keiper bei ihr aber bereits psychopathische Tendenzen, die sich vor allem in ihren Lügen, ihrem manipulativen Verhalten sowie ihrem „parasitären Lebensstil“ bemerkbar machen.

Im Hinblick auf das Tatmotiv sieht der Sachverständige die von Gina H.s Standpunkt aus als ausweglos erscheinende Lage als ausschlaggebend. Da selbst ihr Suizidversuch nicht gewirkt hat, um Matthias R. zurückzugewinnen, musste sie etwas anderes versuchen. Er vermutet, dass sie Fabian als „störende und lästige“ Konkurrenz empfunden haben könnte, da sie Matthias R. mit ihm teilen musste. Da für Gina H. Liebe und Besitz gleichzusetzen sind, sieht er als Motiv ein Konstrukt aus Egoismus, Eifersucht und Rache. Es sei wichtig, zu erkennen, dass die Beziehung nichts mit Liebe, Kompromissbereitschaft und Toleranz zu tun habe, sondern lediglich mit Kontrolle und Bedürfnissen. Warum Matthias R. diese Beziehung so lange ausgehalten hat, sei für den Sachverständigen schwer erklärbar.

Auf Nachfrage des Richters, warum Gina H. die Leiche dann absichtlich gefunden hat, antwortet Dr. Keiper, dass es möglich sei, dass Gina H. die Zurückweisungen durch Matthias R. im Zeitraum der Ungewissheit nicht mehr ausgehalten habe. Matthias R. hatte mehrfach ihre Hilfe und ihre Unterstützung abgelehnt. Um diesen Schwebezustand gezielt zu beenden, habe sie die nächste Phase einleiten wollen.

Bei ihrem ersten gemeinsamen Gespräch sei Gina H. mit einem tiefen Ausschnitt und einer durchsichtigen, eng anliegenden Reiterhose erschienen und habe ein Foto gezeigt, auf dem sie gemeinsam mit Fabian und Matthias R. als glückliche Familie zu sehen gewesen sei. Dies habe der Arzt sofort als Manipulationsversucht erkannt. Er habe die Angeklagte darauf angesprochen, dass er ihre Kleidung als unpassend empfände, was Gina H. damit abgetan hätte, dass sie die Haftkleidung als „zu weit“ empfände. Er habe das Gefühl bekommen, dass sie als begehrenswert und kompetent angesehen werden wolle. In den gemeinsame Gesprächen habe sie zweimal geweint, einmal, als es um den Tod ihres Lieblingspferds Tiffy ging und einmal, als sie erfuhr, dass ihr Sohn J. nun in einer Pflegefamilie untergebracht sei. Im Hinblick auf die Tat sei sie derart emotionslos gewesen, dass es selbst für den erfahrenen Psychiater erstaunlich gewesen sei. Er schreibt dies ihrer psychopathischen Tendenz zu.

Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft gibt Dr. Keiper an, dass Gina H. die Manipulierende sei und nicht die Manipulierte. Sie habe insgesamt fünf Männer in ihrem Leben, die für sie für ihre verschiedensten Bedürfnisse an sich gebunden habe.

Die Verteidigung zweifelt das vom Sachverständigen vorgebrachte Motiv im Hinblick darauf an, dass die Beziehung von Matthias R. und Gina H. lange mit beiden Kindern funktioniert habe. Dr. Keiper antwortet, dass es sich lediglich um eine Hypothese handele. Diese stütze er auf die Erzählungen von Gina H. bezüglich der Trennung von Matthias R. am 13. August 2025, bei der er seine Sachen aus der Wohnung geräumt und den Schlüssel zurückgelassen habe. Dies habe Gina H. als final interpretiert. Auf spätere Wiederannäherungen oder Wiederaufnahmeversuche der Beziehung sei sie in den gemeinsamen Gesprächen nicht derart intensiv eingegangen wie auf diesen besonderen Tag. Für die Verteidigung ist es ein besonders wichtiger Faktor, dass Gina H. Matthias R. nach einem von ihm ausgehenden Wiederannäherungsversuch am Abend des 09. Oktober von sich aus vor die Tür gesetzt und blockiert habe. Dies bestätige, dass Gina H. die Trennung ebenfalls gewollt habe.
Zudem weigert sich Thomas Löcker die Diagnose der Tendenz zur Psychopathie anerkennen zu lassen. Er sieht einen marginalen Unterschied zwischen pathologischem Lügen und dem von Gina H. strategisch eingesetztem Lügen, da man sie einer schweren Straftat bezichtigt. Der Sachverständige bekräftigt, dass Gina H. sich eine eigene Welt erschaffen habe, was mit strategischem Lügen nichts mehr zu tun habe. Zudem sieht er ihr manipulatives Verhalten als auffällig an.

Der Prozesstag ist beendet.

Fabian: Prozesstag 31

Prozesstag 31 – 05. Oktober 2026

Vorbemerkungen

Verteidiger Andreas Ohm stellt einen Antrag, an einem der folgenden Prozesstage per Video zugeschaltet werden zu dürfen, da er sich zu diesem Termin im Urlaub befände. Das Gericht will später darüber entscheiden.

Abgehörtes Telefonat zwischen Gina H. und Olaf K.

Olaf K. empfiehlt Gina H, im Falle eines Haftbefehls in ein Land zu flüchten, das nicht dazu verpflichtet ist, Straftäter nach Deutschland auszuliefern.

Abgehörtes Telefonat zwischen Gina H. und Matthias R. vom 16.10.2025

Gina H. beteuert in dem Gespräch mehrfach, dass es sich bei all ihren Aufenthalten am und um den Leichenfundort um Zufälle gehandelt habe. Sie erklärt ihm, dass sie Fabian durch den Hund von Heike M. gefunden und ihn am Gesicht erkannt habe. Sie habe sehr darunter gelitten, den toten Jungen finden zu müssen. Matthias R. glaubt ihr, dass sie nichts mit der Tat zu tun hat. Über die Befragung durch die Polizei gibt Gina H. an, dass sie sich auf psychischer Ebene von den Beamten terrorisiert fühle.

Abgehörtes Telefonat zwischen Gina H. und Olaf K. vom 16.10.2025

Dieses Telefonat fand direkt im Anschluss des vorherigen Telefonats mit Matthias R. statt. In diesem gibt Gina H. gegenüber Olaf K. an, Matthias R. auf keinen Fall die Wahrheit über die Auffinde-Situation erzählen zu wollen.

Abgehörtes Telefonat zwischen Gina H. und Olaf K. vom 17.10.2025

Olaf K. hält Gina H. vor, dass sie stets verschiedene Versionen vom 13. und 14. Oktober erzähle und auch ihn darin falsch darstelle. Gina H. wirkt in ihrer Antwort so, dass sie sich selbst nicht mehr daran erinnert, wem sie was erzählt hat.
Noch am selben Tag telefonieren die beiden ein weiteres Mal. Dieses Mal beschwert sich Gina H. über die Aussagen, die über sie bei der Presse und in den sozialen Medien getätigt werden sowie über das Verhalten der Polizei. Bereits jetzt würde man sie als Täterin abstempeln. Zudem thematisiert sie in diesem Gespräch, dass die Polizei noch immer ihr Auto untersuchen würde, sie gibt an, Angst davor zu haben, dass darin etwas gefunden werden können.

Abgehörtes Telefonat zwischen Gina H. und einem Bekannten vom 20.10.2025

Gina H. erzählt abermals davon, dass sie sehr unter den Mutmaßungen auf Social Media sowie den Presseberichten und dem Verhalten der Polizei leide. Sie beschwert sich darüber, dass die Polizei sogar den Misthaufen bei ihr am Hof durchsucht habe. Sie wisse nicht, wer Fabian umgebracht habe und berichtet davon, dass dies wohl mit 7 oder 8 Messerstichen geschehen sein soll. (Hinweis: Über die genauen Todesumstände sowie die Anzahl der Messerstiche gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine offiziellen Aussagen, es ist jedoch anzunehmen, dass bereits Gerüchte diesbezüglich im Umlauf waren). In diesem Telefonat gibt sie an, dass sie Fabians Mutter Dorina für verdächtig halte. Sie bittet ihren Gesprächspartner, keine schriftlichen Nachrichten mehr zu senden, da die Polizei diese später auswerten könne. (Hinweis: Gina H. weiß zu diesem Zeitpunkt noch nicht, dass ihre Telefonate abgehört werden). Zudem beschwert sie sich darüber, dass ihr Wohnort Reimershagen in den Medien benannt wurde.

WhatsApp Sprachnachricht von Gina H. an einen Bekannten

Gina H. gibt auf die Frage durch einen Bekannten, ob sie Fabian umgebracht habe, an, nicht einmal ein Huhn schlachten zu können, sie wäre also gar nicht dazu in der Lage, ein Kind zu töten. Sie habe Fabian geliebt wie ihren eigenen Sohn.

Diverse WhatsApp Sprachnachrichten an verschiedene Bekannte

Gina H. spricht in den Nachrichten hauptsächlich über ihre persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen mit der Berichterstattung über sie auf den Sozialen Medien sowie in der Presse. Sie ist mit ihrer Darstellung dort nicht einverstanden. Der Fokus liegt auf ihrem persönlichen Leid, über Fabians Martyrium spricht sie nicht. Zudem erzählt sie immer wieder verschiedene Versionen über die Auffinde-Situation der Leiche.

Ende des 31. Prozesstages

 

Fabian: Prozesstag 30

Prozesstag 30 – 23.09.2026

Vorbemerkungen

Der Beweisantrag wird abgelehnt, Raffaela J. (Freundin von Dorina L. und Erstellerin des TikTok Videos) als Zeugin vor Gericht zu  hören.
Der Beweisantrag wird abgelehnt, ein neues forensisches Gutachten der Mobiltelefone in Auftrag zu geben. Der Richter begründet dies damit, dass die bereits erhobenen Bewegungsdaten nicht „fehlerhaft oder unvollständig“ seien. Zudem seien die Daten nicht entscheidend für die Urteilsfindung, da der zwischen 10:40 und 15 Uhr liegende Tatzeitraum zu lang sei, um sich ausschließlich auf die Daten zu konzentrieren, die darauf schließen ließen, wie lange Gina H. nun am Bolzsee gewesen sein. Eine Be- oder Entlastung könne dadurch nicht  stattfinden.

Überwachungsvideos

Die drei Überwachungsvideos wurden auf einem privaten Grundstück aufgenommen. Sie stammen vom Abend des 13. Oktober 2025 jeweils von 22:30 Uhr und 23:20 Uhr. Auf beiden Aufnahmen ist ein Fahrzeug zu erkennen, das jedoch nicht deutlich zu sehen ist, um es zu identifizieren.
Am 14.10.2025 sieht man deutlich einen orangefarbenen Ford Ranger in Richtung des Tümpels fahren. Die Aufnahme wurde um kurz nach 10:00 Uhr morgens getätigt.

Der Prozesstag am Freitag, den 25.09.2026 wird aufgehoben. Der Verhandlungstag wird beendet.

Fabian: Prozesstag 29

Prozesstag 29 – 17.09.2026

Vorbemerkungen

Die Staatsanwaltschaft lehnt die Beweisanträge der Verteidigung vom letzten Prozesstag ab, da diese nicht zur Aufklärung der Tat dienlich seien. Es soll heute noch darüber entschieden werden.

Zeuge 1 – Hort-Betreuer

Der Zeuge betreut die beiden Zeugen, die vor Gericht kürzlich aussagten (s. Prozesstag 26). Er bestätigt, dass er bei den beiden Jungen war, als diese Fabian in der Stadt mit dem Fahrrad gesehen haben. Dies war jedoch eindeutig am Donnerstag. Die beiden Jungen haben sich im Tag geirrt, ansonsten habe sich die Begegnung genauso abgespielt, wie die beiden es ausgesagt haben. Am Freitag habe man Fabian nicht in der Stadt gesehen.

Der Zeuge wird entlassen.

Zeugin 2 – Hort-Leiterin

Die Zeugin erklärt die Gegebenheiten vor Ort. Sie gibt an, dass es ein digitales Klassenbuch gibt, auf das die Kinder ihre Chips legen, wenn sie den Ort betreten oder verlassen. Auf diese Weise kann verfolgt werden, dass die beiden Jungen am Donnerstag, den 09. Oktober 2025 von 13:42 Uhr bis 15:13 Uhr sowie von 13:43 Uhr bis 14:34 Uhr im Hort waren. Am Freitag, den 10. Oktober waren die Jungen von 12:44 Uhr bis 13:30 Uhr eingeloggt. Diese Zeiten können jedoch bei der Beschreibung der Jungen bezüglich der Sichtung von Fabian vor Gericht nicht weiterhelfen.
Weiterhin beschreibt die Leiterin Fabian als fröhlichen und freundlichen Jungen.

Die Zeugin wird entlassen.

Social Media Video von Raffaela J.

Nebenklagevertreterin Christine Habetha hat dem Gericht ein Video aus dem Story-Archiv von Raffaela J. zur Verfügung gestellt. Dieses Video wurde bereits heiß diskutiert und galt für Gina H. als Grund dafür, bei Klein Upahl nach Fabian gesucht haben zu wollen. Die Daten des Videos belegen, dass dieses erst am 18. Oktober auf Instagram veröffentlicht wurde, also bereits nach dem Verschwinden bzw. Auffinden von Fabian. Gina H. hatte angegeben, das Video am 13. Oktober bei TikTok gesehen zu haben.

Telefongespräch zwischen Mattias R. und Privatermittler

In diesem Gespräch vom 12. November 2025 gibt Matthias R. an, dass er sich getäuscht habe, als er Gina H. für die Ermordung seines Sohnes für verdächtig hielt. Stattdessen halte er nun eine Person aus dem Umfeld von Dorina L. deren Vorname mit R. beginnt, für eine mögliche Verdächtige.
In einem weiteren Telefongespräch gibt Matthias R. an, dass Gina H. unschuldig sein muss, da ihm ihre Großeltern bestätigt hätten, dass diese den gesamten 10. Oktober zu Hause gewesen sei. Zudem geht er in dem Telefonat davon aus, dass Gina binnen einer Woche wieder freikommen wird, da es nicht genug Beweise für ihre vermeintliche Tat geben würde.

Entscheidung über Beweisanträge

Das Gericht lehnt folgende Beweisanträge der Verteidigung ab:
– Zeugenaussage von Fabians Fußballtrainerin
– Erneutes Gutachten der Handydaten von Christian D.
– Zeugenaussage Privatermittler
– Zeugenaussage Bruder Matthias R.
– Erneutes Gutachten über Branddauer der Leiche
– Zeugenaussage Vater eines 10-jährigen Zeugen

Das Gericht lehnt folgenden Beweisantrag der Nebenklage ab:
– Zeugenaussage Raffaela J.

Über zwei weitere Beweisanträge will das Gericht nächste Woche entscheiden. Es werden zusätzlich drei weitere Prozesstermine festgelegt.

Fabian: Prozesstag 28

Prozesstag 28 – 15. 09.2026

Vorbemerkungen

Die Verteidigung stellt zwei weitere Beweisanträge. Zum Einen soll der Vater des Jungen vor Gericht aussagen, der letzte Woche als Zeuge geladen war. Der Junge hatte angegeben, Fabian am Freitag, den 10. Oktober noch gesehen zu haben und dies auch so gegenüber seinem Vater erwähnt zu haben. Zum anderen wünscht die Verteidigung einen Sachverständigen für digitale Forensik, der die Bewegungsdaten der beides Handys von Jäger Christian D. untersucht. Hier fehlen nach wie vor die genauen Informationen darüber, wie lange das Treffen am 13. Oktober zwischen ihm und Gina H. dauerte. Die Verteidigung erhofft, diese Frage auf diese Weise klären zu können. Die Verteidigung zweifelt die Auswertung vom vorherigen Verhandlungstag an, da diese zwar mit demselben Handy, aber mit anderen Telefonanbietern gemacht wurde. Es soll daher ein Gutachter mit mehr Erfahrung noch einmal herangezogen werden.

Heute dürfen auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage Gina H. Fragen stellen.

Befragung von Gina H.

Aus einem Telefonat von Matthias R. und seinem Bruder vom 12.11.2025 (nach Gina H.s Verhaftung) geht hervor, dass Gina H.s Großeltern ihm gegenüber behaupteten, Gina H. sei am Tag von Fabians Verschwinden den ganzen Tag zu Hause in Reimershagen gewesen. Der Richter möchte nun wissen, was es mit dieser Information auf sich habe. Gina H. sagt, dass dies womöglich eine Fehlaussage ihrer Großmutter aufgrund ihrer Demenz gewesen sei.
Zudem hatte Gina H. ausgesagt, die Bankgeschäfte ihrer Großeltern an diesem Morgen in Güstrow erledigen zu wollen, unter anderem habe sie einen Betrag von 1500 EUR abheben wollen. Da sie die Bankkarte nicht mit sich geführt habe, habe sie das Geld an einem der nächsten Tage abgehoben. Auf dem Bankkonto sind jedoch vom 09. Oktober bis zum 14. Oktober keine Umsätze vorhanden. Gina H. erklärt dies so, dass sie das Geld zu einem späteren Zeitpunkt geholt haben müsse.

Auf die Frage, warum sie Fabian ausgerechnet auf einem Feld bei Klein Upahl suchen wolle, antwortet die Angeklagte, dass dies keinen besonderen Grund hatte, Matthias R. habe ihr gegenüber Klein Upahl aber vorher schon einmal erwähnt, auch in dem TikTok Video sei der Ort gefallen (s. Prozesstag 24). Am Abend des 13. Oktober habe Christian D. darüber entschieden, welcher Weg an dem Abend genommen werden solle. Gina H. sagt aus, dass dieser bei seiner Aussage gelogen habe, als er behauptete, dass sie ihn geführt habe, sie sei nachtblind und könne im Dunkeln nichts sehen. An einem nahegelegenen Hochsitz habe der Jäger zunächst mit einer Taschenlampe die Umgebung ausgeleuchtet, dies habe er getan, da Gina H. Angst vor Wildschweinen habe, da sie ihren Hund dabei hatte. Man habe durch das Nachtsichtgerät Tiere beobachtet. Dann habe Christian D. gesagt, dass dort etwas liege, was wie eine verbrannte Puppe aussehe, kurz darauf habe er panisch darauf gedrängt, den Ort zu verlassen. Da Christian D. schon einmal bei einem Verkehrsunfall eine verbrannte Leiche gesehen habe, konnte er den Zusammenhang herstellen. Die Angeklagte habe zu diesem Zeitpunkt bereits geahnt, dass es sich um Fabians Leiche handele, wollte es jedoch laut eigenen Angaben nicht wahrhaben. Christian D. habe ihr gesagt, die Polizei nicht rufen zu dürfen, da er sonst seine Jagdlizenz verlieren würde. Sie habe die Polizei nicht gerufen, da sie sich mit der Situation völlig überfordert sah und ihm geglaubt habe, dies tue sie heute nicht mehr. Der Richter befragt sie nun dazu, dass sie noch kurz vorher einem Bekannten geschrieben habe, dass Wasser- sowie Brandleichen keine DNA-Spuren aufweisen und man somit nie erfahren würde, wer der Mörder sei. Kurze Zeit später habe sie dann selbst eine Brandleiche gefunden. Gina H. hält dies für einen Zufall.

Danach habe sie Olaf K. von dem Fund berichtet, der vorgeschlagen habe, noch einmal gemeinsam hinzufahren. Man sei durch Klein Upahl gefahren, um zum Tümpel zu kommen. Olaf K. hatte ausgesagt, man sei nicht durch Klein Upahl gefahren, sondern durch den angrenzenden Wald. Dies bestätigen auch Videoaufnahmen aus der Nacht.
Auch als sie mit Olaf K. am Tümpel war und schließlich Fabians Gesicht im Schein der Taschenlampe erkannt habe, wollte sie die Polizei nicht rufen. Sie sei in Tränen ausgebrochen doch Olaf K. habe ihr nur gesagt, dass sie die „Schnauze halten“ solle. Auch hier erklärt Gina H. den Umstand mit Überforderung. Olaf K. habe noch einige Minuten bei der Leiche gestanden, sie angeschaut und schließlich gesagt, dass es aussehe, als seien bereits Tiere an dem toten Körper gewesen. Er habe ihr dann verboten, sowohl die Polizei als auch Matthias R. anzurufen.
Gina H. bestätigt, dass sie Matthias R. gegenüber zunächst etwas Falsches erzählt habe, was ihren Aufenthaltsort am Tag des 10. Oktober angehe. Erst später habe sie zugegeben, in Güstrow gewesen zu sein, gab Matthias R. gegenüber jedoch an, mit Olaf K. dort gewesen zu sein. Dies war jedoch keine bewusste Lüge, da sie sich erst wieder daran erinnern konnte, bei der Bank gewesen zu sein, als das Überwachungsvideo auftauchte, das ihren Wagen in Güstrow zeigte.
Sie habe somit entschieden, am nächsten Tag Heike M. mit in die Sache mit einzubeziehen. Diese habe dann die Idee mit den Hunden gehabt. Dass dies Gina H.s Idee gewesen sei, sei „Schwachsinn“.
Warum Olaf K. ihr für den 10. Oktober 2025 ein falsches Alibi geben sollte, kann sie nicht beantworten.

Nun stellt die Staatsanwaltschaft ihre Fragen.
Einer der Schöffen möchte wissen, wie Gina H. ihren Sohn J. im Winter zur Schule fahre, wo sie doch nachtblind sei. Sie antwortet, dass ihr Auto Licht habe. Nachdem der Schöffe erwähnt, dass das Auto von Jäger Christian D. auch Licht habe, gibt es Gelächter im Saal, eine befriedigende Antwort bleibt jedoch aus.

Bei der Polizei hatte Gina H. angegeben, am 10. Oktober mit ihrem Hund und ihrem „Lütten“ spazieren gewesen zu sein. Hier habe sie sich geirrt, da ihr Sohn zu dieser Zeit in der Schule war. Fabian habe sie nie als „Lütten“ bezeichnen, sondern nur als Fabi oder Fabian.

Die Staatsanwaltschaft wundert sich nun, dass die Zeugen Christian D., Olaf K. und Heike M. im Wesentlichen das gleiche ausgesagt hätten, Gina H. jedoch behaupte, dass sie lügen. Ob es sich hierbei um eine Absprache handeln könne. Gina H. kann dies nicht beantworten. Staatsanwalt Nowack fragt nun, warum Gina H. bei der Polizei sagte, dass sie „auf das Leben ihres Sohnes“ schwören würde, die Wahrheit zu sagen, dies nachweislich jedoch nicht der Fall sei. Gina H. lehnt die Beantwortung der Frage ab.

Die Fragen der Nebenklage will Gina H. zunächst nicht beantworten, da sie Angst davor habe, vorgeführt zu werden, sie lässt diese jedoch nach einem Gespräch mit ihren Verteidigern zu.
Christine Habetha will wissen, warum Gina H. trauerte, als eine Mitgefangene vor Kurzem aus der JVA entlassen wurde, dies sei doch ein Grund zum Feiern. Gina H. antwortet, dass sie eine enge Verbindung zu der Frau aufgebaut hatte. Die in der JVA angebotenen Medikamente zur Beruhigung habe Gina H. bewusst abgelehnt, da sie nichts von Tabletten halte und auch nicht ruhig gestellt werden wolle. Eine Nachfrage nach dem gestohlenen Sattel (s. Zeuge 8, Prozesstag 16) wird von der Verteidigung entschieden zurückgewiesen, da diese als Bloßstellung empfunden wird. Christine Habetha fragt, warum Olaf K. im Internet suchen sollte, welches Land bei einem Haftbefehl nicht nach Deutschland ausliefern würde. Dies bezeichnet Gina H. als Witze machen.

Dorina L. fragt Gina H., warum Fabian gehen musste. Gina H. antwortet, dass sie ihm nichts getan habe.

Abschließend berichtet Gina H., dass ihre psychischen Probleme ihr das Leben erschweren und dass viele das einfach nicht verstehen könnten.

Die Befragung ist beendet.

 

Die Staatsanwaltschaft fasst zusammen, dass Gina H. an zahlreichen Stellen widersprüchliche Aussagen getroffen habe. Besonders das Portemonnaie sei ein entscheidender Faktor, dies weist die Verteidigung jedoch als geklärt zurück.

 

Fabian: Prozesstag 27

Prozesstag 27 – 10.09.2026

Vorbemerkungen

Bevor Gina H. die Fragen zu ihrer Einlassung beantwortet, ist noch einmal der Polizist geladen, der bereits zweimal in Bezug auf die Handydaten der Angeklagten ausgesagt hat.

Zeuge 1 – Polizist

Um die Daten von Gina H.s Handy nachzuvollziehen, habe man die Bewegungsdaten der Angeklagten mit einem Polizeifahrzeug nachgestellt. Man sei u.a. vom Bolzsee zum Tümpel (14 Minuten Fahrzeit) und vom Bolzsee zu Ginas Wohnort (7 Minuten Fahrzeit) gefahren. Dabei habe man Ginas Handy verwendet. Der Polizist gibt zu, dass man sich dabei leider verfahren habe. Den Beamten war es wichtig gewesen, die Frage zu klären, ob sich aus den Daten des Handys die Aufenthaltsdauer der Angeklagten am 10. Oktober an ebenjenem Bolzsee zur Mittagszeit mit Jäger Christian D. ermitteln lässt. Die bisherigen Zeugenaussagen lassen einen Zeitraum von 30 bis 90 Minuten zu. Die Klärung der Frage ist für die Ermittlungen daher von Interesse, um herauszufinden, ob die Angeklagte genug Zeit gehabt hätte, um den Leichnam des Jungen noch anzuzünden.
Das Fazit der Polizisten lautet, dass die Bewegungsdaten zwar erfasst wurden, jedoch sehr fehleranfällig sind. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass das Handy zwar eine Bewegung aufzeichnete, obwohl das Handy still lag oder dass ein Stillstand verzeichnet wurde, obwohl das Handy in Bewegung war. Zudem registrierte es eine Bewegung zu Fuß, obwohl das Handy im fahrenden Wagen lag.
Die Fahrt der beiden Polizisten wird dem Gericht in einem kommentierten Video präsentiert.
Der Zeuge macht zum ersten Mal eine derartige Auswertung. Bei der Streckenauswahl habe man sich am Foto orientiert, das Gina H. am Tattag gemacht habe.
Die Verteidigung zweifelt an der Methode sowie der Kompetenz des Zeugen. Es wird darum gebeten, dass ein erfahrener IT-Forensiker mit der Auswertung beauftragt wird, der weitläufige Erfahrung auf dem Gebiet hat.

Befragung von Gina H.

Gina H. wird über ihre Rechte belehrt. Als Angeklagte muss sie sich nicht selbst belasten und habe das Recht zu schweigen. Sie ist im Gegensatz zu Zeugen nicht dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen, wenn sie sich dadurch selbst belastet, sie darf jedoch niemanden falsch beschuldigen. Bei den Fragen will sich das Gericht an ihrer Einlassung orientieren (s. Prozesstag 22).

Wenn Fabians Vater arbeiten war, habe sich Gina H. um Fabian gekümmert.
Was die Schwangerschaft angeht, berichtet Gina H. nun, dass Fabians Vater das Kind nicht gewollt habe, sie allerdings schon. Sie habe sich dann zur Abtreibung überreden lassen. Hier hatte sie in ihrer Einlassung zunächst gesagt, dass sie beide das Kind nicht haben wollten, weil sie sich nicht dazu in der Lage gefühlt habe, ein weiteres Kind großzuziehen. Gina H. bejaht das, sagt jedoch gleichzeitig, dass sie das Kind auch gerne behalten hätte. Ihre Großmutter habe erst nach der Abtreibung von der Schwangerschaft erfahren und sich dann aber verständnisvoll gezeigt. Auch ihren eigenen Sohn habe sie damals abtreiben wollen, habe sich jedoch kurz vor dem Termin gegen den Eingriff entschieden.

Gina H. gibt an, dass es mit psychischen Erkrankungen nicht einfach ist, einen normalen Alltag zu bewältigen und dass dies aus Sicht eines „normalen“ Menschen nur schwer nachvollziehbar ist. Man wird ständig von Ängsten, Sorgen und Gedanken begleitet, die keine Ruhe geben wollen. Bereits als Jugendliche habe sie sich „geritzt“. Sie sei mit allem einfach überfordert gewesen, auch mit sich selbst. Ohne ihr Kind und ihre Tiere sei sie nicht dazu in der Lage gewesen, überhaupt morgens aufzustehen. Beides habe ihr Kraft und Motivation gegeben. Als ein Kollege von Matthias R. ihren Hund im betrunkenen Zustand überfahren habe, habe sie dies aus der Bahn geworfen.

Matthias R. sei ihr gegenüber mehrfach gewalttätig geworden, insgesamt habe es fünf Ereignisse dieser Art gegeben. Auch die Kinder haben unter seinen Tätlichkeiten leiden müssen. Gina H. sei dann dazwischen gegangen und habe die Schläge abgefangen. Deshalb habe sich Fabian Ende 2022 von seinem Vater zurückgezogen. Da sie Matthias R. keine Probleme bereiten möchte, falle es ihr schwer, jetzt darüber zu sprechen. Der Richter ermutigt sie, weiterzureden und fragt, warum sie Matthias R. nicht verlassen habe. Die Angeklagte gibt an, den Grund dafür nicht zu kennen, sie glaube allerdings, dass es für sie einfach eine Art Gewohnheit sei. Von Kindesbeinen an wurde sie geschlagen und bewege sich somit einfach weiterhin in dem ihr bekannten Muster. Der Richter möchte wissen, warum sie sich nun wieder auf die Beziehung eingelassen habe, laut Gina H. sei dies von Matthias R. ausgegangen.

Nachdem Fabian sich von Matthias R. zurückgezogen habe, habe Gina H. die Treffen zwischen Fabian und ihrem eigenen Sohn J. organisiert und auch die Absprachen mit Fabians Mutter Dorina geführt. Matthias R. sei bei allem außenvor gewesen. Mit Dorina L. habe sie sich ausschließlich über Fabian oder Matthias R. unterhalten, tiefergehend war die Beziehung zur Mutter des Jungen nicht. Diese habe ihr jedoch geraten, sich von Matthias zu trennen. Gina H. gibt zu, am Anfang eifersüchtig auf Dorina gewesen zu sein, was sich jedoch gelegt habe, als sie verstand, dass die beiden den Kontakt nur aufgrund ihres gemeinsamen Sohnes hielten. Der Richter spielt ihr nur eine Sprachnachricht aus der Zeit kurz vor Fabians Tod vor, aus der eindeutig hervorgeht, dass sie den Kontakt zwischen Dorina und Matthias missbilligte. Gina H. sagt aus, dass es hier darum gehe, dass er mit Dorina schreibe, wenn es nicht um Fabian gehe, sowie allgemein um die Tatsache, dass Matthias mit anderen Frauen schreibe. Grund dafür sei gewesen, dass er sie einmal betrogen habe.
Während der Suche nach Fabian sei Matthias R. fast dauerhaft betrunken gewesen, weshalb sie sich besonders stark um ihn gesorgt habe.

Der Kontaktabbruch zwischen Matthias R. und Fabian habe fast zwei Jahre gedauert. In der Zeit habe auch Gina kaum Kontakt zu dem Jungen habt. Wenn sie Fabian abgeholt habe, dann immer mit dem Auto vor der Wohnung, das Haus oder gar nicht Wohnung selbst habe sie nie betreten.
Bei einem zufälligen Treffen mit Fabian habe dieser sich sehr gefreut, Gina zu sehen und habe auch gleich mit zu ihr und seinem Vater kommen wollen. Gina H. habe diese Gelegenheit genutzt, um ein Treffen zu organisieren. Der Richter hakt mit einer Chatnachricht vom drauffolgenden Tag nach. Hier schrieb Gina an Dorina und fragte, warum Fabian nun plötzlich doch wieder Kontakt zu seinem Vater wolle und was er für „ein falsches Spiel spiele“. Gina H. begründet dies damit, dass sie auf Matthias wütend gewesen sei, was der Richter als Erklärung nicht annimmt. Er möchte die Intention der Angeklagten hinter dieser Nachricht verstehen, diese sagt jedoch, sich nicht mehr erinnern zu können, was ihr in diesem Moment genau durch den Kopf gegangen sei.

Am 12. August 2025 will Gina H. Fabian zum letzten Mal gesehen haben. Hier hat sie ihn abgeholt, um mit ihm gemeinsam zu ihren Pferden zu fahren. Sie beschreibt, dass Fabian sich zunächst mit den Pferden beschäftigt habe, dann auch kurz geritten sei und schließlich mit ihrem Sohn J. gespielt habe. Dann sei man gemeinsam zu einem Badesee gefahren. Hier habe sich Fabian etwas in den Fuß eingetreten und geblutet, sie wisse jedoch nicht mehr, welcher Fuß es gewesen sei. Mit einer Küchenrolle aus ihrem Auto habe Gina H. die Wunde abgetupft. Dabei habe sie die ganze Rolle verwendet. Warum sie kein einzelnes Blatt abgerissen habe, weiß sie nicht mehr. Danach sei man gemeinsam zu McDonalds und schließlich nach Hause. Bei Fabians Mutter habe sie die Verletzung nicht erwähnt, weil sie nicht mehr darüber nachgedacht habe.

Am 13. August 2026 fand die Trennung von Gina H. und Matthias R. statt. Die Angeklagte hatte angegeben, dass die Trennung sie sehr überrascht habe. Sie habe die Anzeichen und auch die eindeutigen Aussagen gegenüber ihren Bekannten und Freunde, dass sie mit einer Trennung rechne, nicht wahrhaben wollen. Sie selbst habe zwar über eine Trennung nachgedacht, jedoch nicht damit gerechnet, dass dieser Schritt von Matthias ausgehen würde. Deshalb habe sie das Ereignis völlig aus der Bahn geworfen. Verlassen zu werden sei für sie eine sehr schlimme Erfahrung und etwas völlig anderes als jemanden aktiv zu verlassen. Sie habe schließlich einen Suizidversuch begangen. Die Sanitäter haben ihr aber klargemacht, dass kein Mann so etwas wert sei und sie an ihren Sohn und ihre Pferde denken solle. Dies habe ihr die Augen geöffnet und sie habe sich wieder gefangen.

Gina H. gibt an, vor allem an den Erziehungsmethoden von Matthias R. Anstoß genommen zu haben. Er habe Fabian auch mal den Hintern versohlt oder ihn eingesperrt haben. Wenn die Angeklagte ihn darauf ansprach, habe er ihr zu verstehen gegeben, dass sie dies nichts angehe. Bei ihrem Sohn J. hätte er es sich, laut Gina H., nicht erlauben dürfen. Aber auch dieses Verhalten habe sie nicht dazu bewogen, sich von Matthias zu trennen, schließlich habe sie ihn geliebt.

Auf  Nachfrage nach den gegenteiligen Äußerungen bezüglich ihrer finanziellen Situation gibt Gina H. an, dass sie in ihrer Einlassung die Wahrheit sagte, als sie angab, finanziell allein gut klarzukommen. Ihre aktuellen Geldsorgen bezögen sich in erster Linie auf die Tatsache, dass eine Freundin auf ihren Namen Sachen bestelle und ihr das Geld nie zurückgegeben habe sowie Matthias R.s hohen Lebensstandard. Sie betont, dass sie nicht von Matthias R. finanziell abhängig sei. Nach der Trennung sei sie wieder bei ihren Großeltern eingezogen, womit auch die Mietkosten weggefallen wären. Ihr stünden nach Abzug der Fixkosten noch 500 EUR zur Verfügung, was zum Leben ausreiche.

Die Aussage ihrer Schwester (s. Prozesstag 20) betitelt Gina H. als „Schwachsinn“. Ihre Schwester habe schon früher viel gelogen, so sei auch die Aussage, dass Gina H. sich ihre Erwerbsunfähigkeitsrente erschlichen habe, nicht korrekt.

Als der Richter Gina H. nach dem Verhältnis zum Vater ihres Sohnes befragt, gibt sie an, dass auch dieser ein schweres Alkoholproblem habe. Am Anfang sei noch alles in Ordnung gewesen. Sie habe für den gebürtigen Polen extra seine Muttersprache erlernt. Bald sei die Beziehung von Alkohol und Gewalt geprägt gewesen. Als sie im 8. Monat schwanger war, habe er sie in den Bauch getreten, was beinahe dazu geführt habe, dass sie das Kind verloren hätte. Im Krankenhaus konnte man ihr jedoch helfen. Sie habe sich nach der Geburt des Kindes von ihm getrennt, als sie erfahren habe, dass er sie betrogen habe.

Nach der Trennung von Matthias R. seien die ersten Annäherungsversuche wieder von ihm ausgegangen. Ihr sei es ohne ihn gutgegangen. Man habe sich nachts getroffen und miteinander geredet. Sie habe sich von ihm wieder beeinflussen lassen, doch bereits am 08.10.2025 sei er betrunken zu einem gemeinsamen Treffen aufgetaucht, was sie sehr wütend gemacht habe. Am Morgen nach dem Streit entstand das Video, bei dem sie ihr Pferd schlug, am Abend lud sie sich den Vordruck eines Testaments herunter. Gina H. gibt an, dass beides durch die Streitigkeiten mit Matthias R. ausgelöst worden war. Der Richter fragt, warum dieser Streit anders war als andere zuvor. Gina H. möchte dies nicht beantworten. Es wird eine Pause veranlagt.
Das Thema wird gewechselt. Gina H. gibt zu, bei der Familienhilfe gelogen zu haben, als sie den Termin mit ihrem Sohn dort nicht wahrgenommen habe. Sie habe sich lieber mit Christian D. am See treffen wollen.

Am 10. Oktober sei Gina H. wie angegeben, zur Bank im Güstrow gefahren, um dort Geld abzuheben und Kontoauszüge zu holen. Das Auto auf der Überwachungskameras sei das ihre. In der „Neue Wallstraße“, wo sie geparkt habe, habe sie allerdings keinen Parkschein gezogen, was sie heute bereue. Dort habe sie bemerkt, dass sie die EC-Karte vergessen habe. Sie habe eine Weile gesucht und sei dann wieder zurückgefahren, da sie auch ihr eigenes Portemonnaie vergessen hatte. In ihrer Einlassung hatte sie erwähnt, dass sie die Bankkarte auch in ihrem Portemonnaie im Auto gesucht habe. Dieser Fehler sei durch Verteidiger Thomas Löcker entstanden, der diese Information falsch aufgeschrieben habe.
Der Richter konfrontiert Gina H. mit weiteren Unstimmigkeiten zwischen ihrer Einlassung und ihren Aussagen in Gesprächen mit Matthias R. zum Tattag. Diese unterscheiden sich voneinander, was Gina H. mit Überforderung und Erinnerungslücken erklärt.
Nachdem sie die Bankgeschäfte in Güstrow nicht habe erledigen können, sei sie in das Waldstück bei Klein Upahl gefahren, um dort mit ihrem Hund zu spazieren und den Kopf freizubekommen. Sie habe sich dieses Waldstück ausgesucht, da sie eigentlich noch den dortigen Tierheilpraktiker besuchen wollte, dies hielt sie nicht für wichtig genug, um es in ihrer Einlassung zu erwähnen. Außerdem habe sie diesen Ort gewählt, weil sie sich später mit Christan D. am in der Nähe befindlichen Bolzsee habe treffen wollen. In einer Sprachnachricht von Christian D. wird jedoch kein Ort erwähnt. Gina H. gibt an, dass dieser Ort bereits vorher abgesprochen gewesen sei und nicht erst in dieser Nachricht. Sie habe nicht am Parkplatz an der Landstraße geparkt, sondern im Wald, da sie davon wusste, dass hier ein paar Jugendliche ihr Unwesen treiben würden.
Gina H. habe dann ihr Handy aus zwei Gründen ausgeschaltet. Sie wollte über die Beziehung zu Matthias R. nachdenken und Christian D. habe ihr nicht schnell genug auf ihre zuvor versendete Nachricht geantwortet. Wütend habe sie ihr Handy dann ausgeschaltet. Der Richter merkt an, dass die Antwort von Christian D. lediglich 90 Sekunden gedauert habe. Gina H. erwidert, dass der Hauptgrund das Nachdenken über die Beziehung zu Matthias R. gewesen sei.
In ihrer Einlassung hatte Gina H. angegeben, den Weg, auf dem sie sich befand, nicht zu kennen, nun hat sie gesagt, dass der Ort in der Nähe des Bolzsees sowie des Tierheilpraktikers lag. Der Richter fragt noch einmal nach. Vor allem die Frage, warum sie in Richtung Tümpel fuhr, statt ihren Wagen zu wenden, um über die befestigte Landstraße zum 200m entfernten See über zu kommen an dem sie verabredet gewesen sein will, kann sie nicht beantworten.

Nachdem die Angeklagte das Handy wieder eingeschaltet hatte, telefonierte sie mit Matthias R. In diesem Gespräch habe man sich erneut gestritten. Um 13.00 Uhr traf sie sich schließlich mit Christian D. am Bolzsee und blieb bis kurz vor 15:00 Uhr, um dann ihren Sohn in der Schule abzuholen. Auf der Fahrt habe sie noch mal mit Matthias R. telefoniert, und ein gemeinsames Treffen ausgemacht, in diesem Zuge habe sie gefragt, ob Fabian bei ihm sei, da sie das Treffen nicht vor den Kindern stattfinden lassen wollte. Matthias R. habe ihr versichert, dass Fabian noch mit seiner Mutter unterwegs sei und somit nicht bei ihm. Gina H. sei dann auf direktem Weg zur Schule gefahren und danach mit ihrem Sohn einkaufen, wo sie auch ihr Portemonnaie verwendet habe. Der Richter fragt, sie, woher das Portemonnaie komme, wenn sie keinen Zwischenstopp zu Hause eingelegt habe, daher ändert Gina H. ihre Version noch einmal und gibt an, bei ihren Großeltern gewesen zu sein.
An diesem Tag habe sie ihr Auto grob gereinigt, da Jäger Christian D. sie ständig wegen ihres schmutzigen Wagens aufgezogen habe. Um ihn zu beruhigen, habe sie eine Pferdebürste genommen und dann ein Foto an Christian D. geschickt. Bei der Polizei hatte sie diese Sache nicht mehr im Kopf und deshalb gegenteilig ausgesagt. Zudem sei das Nutzen einer Bürste für sie kein richtiges Reinigen des Fahrzeugs.

Mit der Frage, warum Gina H. in einer Sprachnachricht an Christian D. gesagt habe, dass sie bei Klein Upahl im Wald und auf dem Acker nach Fabian suchen wolle und wie sie darauf komme, einen Achtjährigen auf einem Acker zu suchen, wird der heutige Prozesstag beendet.

Fabian: Prozesstag 26

Prozesstag 26 – 03.09.2026

Vorbemerkungen

Der Richter gibt zu Protokoll, dass weitere Handydaten von Christian D. ausgewertet werden.
Die Minderjährigen Zeugen werden heute per Video in den Gerichtssaal geschaltet und können nur den Richter sehen.

Zeuge 1 – 10-jähriger Schulkamerad von Fabian

Der Junge sagt aus, Fabian zwischen 13:30 und 14:00 Uhr an einer Bäckerei und später vor der Kirche gesehen zu haben. Der Junge ist sich jedoch nicht sicher, ob dies am 09. Oktober oder am 10. Oktober war. Er tendiere jedoch eher zu Freitag, da er Fabian an diesem Tag nicht am Vormittag in der Schule gesehen habe. Fabian sei mit dem Fahrrad unterwegs gewesen, der Zeuge erinnert sich jedoch nicht mehr an dessen Kleidung oder die Farbe des Rades.
Der Zeuge wird entlassen.

Zeuge 2 -10-jähriger Schulkamerad von Fabian

Der Junge bestätigt, Fabian mit dem Fahrrad an der Bäckerei gesehen zu haben. Bei der Polizei habe er gesagt, dass es sich dabei um ein orangenes Fahrrad handelte, daran erinnert der Junge sich jetzt nicht mehr. Fabian habe eine Jogginghose und einen Pullover getragen. Der Zeuge sagt zudem, dass er an diesem Freitag fünf Stunden Schule hatte und daher schätzt, dass Fabian gegen 12:40 Uhr beim Bäcker war. Er habe am späten Abend von Fabians Verschwinden erfahren und dann gesagt, dass er den Jungen nach der Schule noch gesehen habe. Die Angeklagte kenne er nicht.
Der Zeuge wird entlassen.

Zeugin 3 – 12-jähriges Mädchen aus Fabians Straße

Das Mädchen sagt aus, Fabian am Freitag, den 10. Oktober um 14 oder 15 Uhr in der Nähe ihrer Wohnung gesehen zu haben. Er sei zu Fuß unterwegs gewesen, sonst sei er immer mit dem Fahrrad gefahren. Hinter ihm seien zwei Männer gegangen. Fabian sei immer schneller geworden, ein Mann habe sich ihm von hinten genähert. Beide Männer seien schwarz gekleidet gewesen, haben dunkle Haare und Bärte gehabt. Ihre Hände hätten die Männer in den Hosentaschen gehabt. Fabian hätte eine graue Jogginghose und eine Jacke getragen.
Die Zeugin wird entlassen.

Ergänzung der Einlassung von Gina H.

Verteidiger Thomas Löcker liest die Ergänzung vor. Gina H. gibt an, dass sie gern dazu bereit ist, den Parkplatz auf einem Stadtplan einzuzeichnen, den sie am 10.10.2025 bei der Bank genommen hat. Sie parkte in Güstrow am Wall. Zudem ergänzt sie auch einige Gewohnheiten zu der Nutzung ihres Handys.

Die Einlassung bezieht sich nun auf den jüngeren Bruder von Matthias R., der kognitiv eingeschränkt sei und nie eine Freundin gehabt habe. Ginas Sohn und Fabian haben gern mit dem ruhigen und unauffälligen Onkel gespielt.

Nebenklage

Anwältin Christine Habetha (Vertreterin der Nebenklage) stellt einen Beweisantrag. Sie wünscht, Raffaela J. als Zeugin zu laden. Dabei handelt es sich um eine Freundin von Dorina L. Ihr Video von TikTok (siehe Prozesstag 24) beinhaltete die Erwähnung des Ortes Klein Upahl, dass am 18. Oktober 2025 auf der Social Media Plattform veröffentlicht worden sein soll. Christina Habetha möchte Raffaela J. genau deshalb als Zeugin vernehmen lassen, um zu bestätigen, dass Gina H. den Ort „Klein Upahl“ nicht bereits am 13. Oktober aus diesem Video gehört haben kann.

Sprachnachrichten

Zeitraum 20.10.2025 bis 06.11.2025
Am 20. Oktober schickt Gina H. eine Sprachnachricht an Matthias R., in der sie ihn darum bittet, doch auch mal für sie da zu sein und dass sie ihn vermisste. Sie bittet ihn darum, dass man gemeinsam füreinander da sein soll. Kurze Zeit später schwenkt die Sprachnachricht auf einen Vorwurf um. Er könne ja mit dem Auto in der Gegend herumfahren, warum er dann nicht zu ihr fahren könne?
In einer Sprachnachricht vom 22. Oktober an Olaf K. geht es um das verschwundene Messer. Gegen Mittag fragt sie ihn, ob er das Messer gefunden habe, worauf er keine Antwort gibt. Daraufhin hakt sie ca. 1 Stunde später noch einmal nach. Olaf K. antwortet schließlich, dass das Messer noch immer verschwunden sei und er die Polizei noch nicht informiert habe. Die Angeklagte antwortet darauf, dass es nicht weg sein könne und sie es nie in der Hand hatte. Olaf K. antwortet damit, dass er das auch nie behauptet habe.

Schlussbemerkungen

Der Staatsanwalt gibt an, dass er davon ausgeht, dass sich die beiden Jungen, die als Zeuge ausgesagt haben, schlichtweg im Datum vertan haben und ihre Beobachtungen nicht am 10. Oktober, sondern am Donnerstag, den 09. Oktober gemacht haben. An diesem Tag war Fabian tatsächlich mit dem Fahrrad unterwegs und kam bei der Bäckerei vorbei, die beide Jungen beschrieben hatten. Das Mädchen hingegen hält die Staatsanwaltschaft für unglaubwürdig, da auch bei der Polizei ihrerseits bereits sehr widersprüchliche Aussagen gemacht wurden. Die Verteidigung hingegen ist sicher, dass die beiden Jungen Fabian am Freitag gesehen haben. Ihre sich deckenden Aussagen sind für sie überzeugend.

Gina H. bestätigt auf Nachfrage, dass sie nächste Woche Fragen zu ihrer Einlassung beantworten wird.

Fabian: Prozesstag 25

Prozesstag 25 – 01.09.2026

Vorbemerkungen

Verteidiger Andreas Ohm stellt einen weiteren Beweisantrag zur erneuten Auswertung der Handy- und Bewegungsdaten von Gina H. Die bisherigen Auswertungen sind nicht zu seiner ausreichenden Zufriedenheit und lassen zu viele Lücken offen. Vor allem die Daten vom 09. Oktober 2025 und vom 10. Oktober 2026 sind für ihn relevant. Gina H. gibt an, am 09. Oktober am Nachmittag am Krebssee gewesen zu sein. Bislang wurde rekonstruiert, dass sie am diesen Tag in Güstrow war, und sich dort ggf. mit Fabian für den Folgetag verabredet habe. Sollten die Bewegungsdaten ihren Aufenthalt am Krebssee bestätigen, würde dies den ihr vorgeworfenen Punkt entkräften. Am 10. Oktober will Gina H. am Bolzsee gewesen sein und sich mit Christian D. getroffen haben. Hier war es bislang nicht möglich, die genaue Zeit des Aufenthalts festzustellen. Sollte dies zwischen 13:00 Uhr und 14:30 Uhr gewesen sein, sei Gina H. nicht dazu in der Lage gewesen, die Leiche in Brand zu setzen.
Zudem kündigt der Verteidiger an, dass Gina H. am 10. September 2026 Fragen zu ihrer Einlassung beantworten wird. Für diese Befragung wird ein ganzer Prozesstag einberaumt.

Zeugin 1 – Sozialarbeiterin

Die Dame wurde schon einmal vom Gericht befragt (s. Prozesstag 19). Die Zeugin hat Gina H. als Teenager beraten sowie im Hinblick auf den Umgang mit ihrem Sohn J. Da sie dem Gericht nach ihrer Aussage schriftliche Ergänzungen zukommen lassen hat, diese im deutschen Recht jedoch mündlich vorgetragen werden müssen, ist sie heute noch einmal geladen. Sie berichtet, dass die Betreuung der damals 13-jährigen Gina H. gemeinsam mit ihrer Großmutter stattfand. Diese habe die Jugendliche als extrem verunsichert beschrieben, die eine klare Außenseiterrolle einnahm und Schwierigkeiten hatte, anderen Menschen zu vertrauen. Sie sei sehr distanziert gewesen. Wenn sie ihre Hürde und ihre Vorsicht jedoch einmal überwunden habe, sei sie eine sehr treue Seele gewesen. Gina H. sei keine Mobberin gewesen, dies habe sie schon in der letzten Verhandlung ausgesagt, sie habe dabei jedoch nicht bedacht, dass auch umgekehrt eine Relevanz für das Gericht bestehen könne. Gina sei als Kind definitiv gemobbt worden, vor allem von anderen Kindern auf dem Schulweg. Z.B. wurde ihr Schulranzen in den Mülleimer geworfen und ihre Haare wurden angezündet.
Die Zeugin wird entlassen.

Zeugin 2 – Psychologin der JVA Bützow

Seit dem 07. November 2025 betreut sie die Angeklagte in der JVA. Die Zeugin gibt an, dass es zu Beginn bereits Gespräche wegen potentieller Suizidgefährdung der Angeklagten gegeben habe. Auch wenn diese psychisch völlig aufgelöst und überfordert gewesen sei, habe man keine akute Suizidgefahr feststellen können. Vor allem um ihrem Sohn J. habe sie sich große Sorgen gemacht. Auch in späteren Gesprächen habe man nicht feststellen können, dass sie eventuelle suizidale Absichten habe. Die Angeklagte spreche mit der Psychologin bereitwillig über ihre Probleme. Vor allem die Tatsache, dass sie 24 Stunden überwacht werde, sei für Gina H. eine zusätzliche Belastung. In den Gesprächen beteuere sie regelmäßig ihre Unschuld.
Nach einer Weile habe Gina H. damit begonnen, am Gefängnisalltag teilzunehmen und auch Kontakt zu ihren Mitgefangenen aufzunehmen. Auch hier sehe sie sich jedoch Drohungen ausgesetzt. Inzwischen habe sie jedoch zu zwei Frauen engeren Kontakt.
In den Gesprächen mit der Psychologin ginge es jedoch nicht um die Tat an sich, sondern hauptsächlich um das Bild, dass von ihr in der Öffentlichkeit vermittelt wird. Es gehe ihr um die Bewertung ihrer Person. Zudem beteuere sie immer wieder, dass man ihr die Tat in die Schuhe schieben wolle. Sie habe jedoch nicht darüber gesprochen, was sie am Tattag getan habe.
Der Richter liest ein Zitat aus einer Akte der JVA vor. Es geht darum, dass Gina H. sich durch gezieltes Lügen Vorteile in der Einrichtung zu schaffen versucht und ein ‚Nein‘ kaum akzeptieren will. Die Zeugin bestätigt dieses Verhalten. Auch ihr gegenüber habe die Angeklagte versucht, sie für ihre Zwecke zu manipulieren und sich erhofft, dass sie sich vor Gericht für sie einsetzen werde. Zudem spiele sie gezielt das Personal der Haftanstalt gegeneinander aus, um sich Vorteile im Rahmen ihrer Haftbedingungen zu verschaffen. Die Zeugin beschreibt Gina H. in diesem Zusammenhang als „hochgradig manipulativ“. So habe Gina H. berichtet, dass eine Mitgefangene ihr gedroht habe, sie zu bestechen, was sich jedoch als Lüge herausstellte. Im Gegenzug habe sie gezielt versucht, ihre Reize bei männlichen Gefängniswärtern einzusetzen und sie in Unterwäsche im Zimmer empfangen. Dies sei jedoch in einem Gefängnisalltag nichts Neues oder gar Ungewöhnliches. Ginas  Verhalten sei zudem sehr ambivalent. Sie benehme sich sowohl kontrolliert und freundlich als auch patzig und unangepasst.
Ungefähr im Januar habe Gina H. mitgeteilt, dass sie die Beziehung zu Matthias R. wieder aufgenommen habe. Dies sei auch aktuell noch der Fall. Noch am 17. Juli, beim letzten Besuch durch Matthias R., habe die Angeklagte ihr berichtet, dass man eine gemeinsame Zukunft plane. Besondere Probleme habe die Angeklagte nach Prozesstage, da sie diese als sehr ungerecht empfinde. Außerdem sei der Kontaktabbruch zu ihrer Familie, vor allem zu ihrem Sohn, eine extreme Belastung. Vor allem, wenn es um J. gehe, sei sie in Tränen aufgelöst. Eine Arbeitstherapie habe sie in der JVA zwar angefangen, aber wegen der anhaltenden Drohungen gegen sie wieder abgebrochen.
Die Angeklagte leide unter einem mangelnden Selbstbewusstsein und habe immer das Gefühl, dass niemand sie mag und niemand auf ihrer Seite stehe. Sie tendiere zu einer konstanten Selbstabwertung.
Ein Schöffe fragt nach, ob die Zeugin den Eindruck habe, dass die Angeklagte überhaupt realisiere, was hier vor sich gehe. Die Zeugin gibt an, dass Gina H. durchaus einen Bezug zu den aktuellen Ereignissen habe. Allerdings habe sie mit dem Voranschreiten des Prozesses mehr und mehr die Hoffnung verloren, dass es für sie ein gutes Ende nehmen würde und müsse sich nun mit den Konsequenzen, die ihr drohen könnten, auseinandersetzen. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe Gina H. von einer Verurteilung aus.
Die Zeugin wird entlassen.

Chat- und Sprachnachrichten

Zeitraum 17. Oktober – November 2025
In einer Sprachnachricht vom 17. Oktober 2025 spricht Matthias R. von seinem emotionalen Zustand nach dem Tod seines Sohnes und dass er sich nicht dazu in der Lage sehe, arbeiten zu gehen. Er sagt, dass keiner ihm helfen könne. Gina antwortet in Textform, ob er auch sie damit meine.
In einer weiteren Sprachnachricht spricht Matthias R. von der Beerdigung und dem Grabstein. Gina H. ignoriert das Thema zunächst und spricht stattdessen davon, dass sie es nicht verstehen könne, dass er ihr nicht antworte, aber auf Facebook online sei. Bezüglich der Beerdigung sagt sie anschließend, dass das natürlich unschön sei, aber: „Da musst du jetzt durch“.
In zahlreichen Sprachnachrichten an Freude und Bekannte beteuert Gina H. ihre Unschuld. Sie beschwert sich zudem über die auf Social Media anhaltende Hetze und den Spießroutenlauf, den sie durchleben muss.

Am 18. Oktober 2025 sendete Gina H. eine Sprachnachricht an Olaf K. (s. Prozesstag 12). In dieser spricht sie darüber, dass sie sich wundert, dass für Fabian, den eigentlich niemand kenne, ein solcher „Aufriss“ gemacht werden würde. Sie fände es zwar schön, aber viele Kinder sterben ja auch an Krebs und es interessiere niemanden. Oder als sie missbraucht wurde, habe sich niemand dafür interessiert und jetzt bei Fabian hätte sogar der FC Hansa Rostock eine Schweigeminute eingelegt. Für andere Kinder würde das nicht passieren und jetzt für den völlig unbekannten Fabian, dies entziehe sich ihrem Verständnis.

Aus einer weiteren Sprachnachricht wird deutlich, dass Gina und Matthias nur zwei Tage nach dem Auffinden der Leiche bereits wieder intim miteinander wurden.

In der letzten Sprachnachricht für heute spricht Gina H. zu Matthias R. Sie sagt ihm nur wenige Tage nach dem Tod seines Sohnes, dass er glücklich sei und Alkohol in Mengen trinken könne und sein Leben genieße und sie dann wohl keinen Platz in seinem Leben habe.

Fabian: Prozesstag 24

Prozesstag 24 – 28.08.2026

Zeuge – Cousin von Gina H.

Der Zeuge kennt Gina H. bereits ihr ganzes Leben lang. Man habe den Kontakt immer gehalten, wenn teilweise auch nur sporadisch. Der Zeuge beschreibt das Verhältnis als gut. Zudem habe er auch Kontakt zu Matthias R. Bereits früher sei Gina durch ihr aufbrausendes Verhalten aufgefallen und auch die Eifersucht gegenüber ihrer Schwester sei ihm nicht entgangen. Die Beziehung zu Matthias R. habe er als harmonisch empfunden, Streitereien waren in seinen Augen eher die typischen Auseinandersetzungen einer Beziehung. Der Zeuge berichtet, dass Gina wegen ihrer Verlustängste häufiger Schwierigkeiten in Beziehungen habe. Fabian habe er bei seiner Einschulung einmal gesehen, Gina H. habe über den Jungen aber in seiner Gegenwart nie viel erzählt. Finanziell habe Gina H. es meist schwer gehabt. Deshalb habe sie sowohl von ihren Großeltern als auch von Matthias R. Unterstützung erhalten. Auch ihn habe sie einmal gefragt, ob sie für ihn für einen Kredit bürgen könne. Der Kredit in Höhe von 28.000 EUR sei für eine Umschulung gewesen. Er habe ihr diesen Wunsch erfüllt. Sie selbst habe die Kreditraten abbezahlt. Der Kredit laufe derzeit noch immer und die Großeltern haben die Zahlung der Rate übernommen. Er selbst sei dazu nicht in der Lage und er habe Gina auch von Beginn an klargemacht, dass er die Raten im Zweifelsfall gar nicht übernehmen könne.
Er habe Gina einmal im Gefängnis besucht, über den Fall habe er mit ihr jedoch nicht gesprochen. Von ihrer Festnahme habe er aus dem Fernsehen erfahren. Bestimmte Themen seien in der Familie einfach nicht besprochen worden, dazu gehören auch psychische Probleme.
Der psychiatrische Gutachter wundert sich, dass Gina H. ihren Cousin in all den Gesprächen nie erwähnt hat. Der Zeuge kann sich dies ebenfalls nicht erklären, gerade, weil er ihr geholfen hat, eine derart hohe Geldsumme zu bekommen.
Da der Zeuge mit Matthias R. in Kontakt steht, möchte Richter Holger Schütt wissen, ob dieser sich einmal bezüglich eines mögliches Verdachts im Hinblick auf den Mörder seines Sohnes geäußert habe. Der Zeuge verneint dies, gibt jedoch an, dass Matthias R. von Ginas Unschuld überzeugt sei. Er selbst beziehe seine Informationen zu dem Fall von TikTok. Hier herrsche sehr viel Hass gegenüber seiner Cousine. Sogar Morddrohungen würden gepostet werden.
Die Verteidigung fragt den Zeugen, wie Gina zum Thema Jagen stehe. Er berichtet, dass sie nicht gern bei der Jagd dabei war, da ihr das Zerlegen der Tiere schon immer Probleme bereitet habe.
Der Zeuge wird entlassen.

TikTok-Video

Das Video zeigt eine Freundin von Dorina L. Diese ruft dazu auf, dass Menschen sich melden sollen, die Fabian gesehen haben. In dem Video wird Klein Upahl erwähnt. Hier befindet sich auch der Tümpel, an dem Fabians Leiche gefunden wurde. Das Gericht wird nun überprüfen müssen, ob das Video vor dem Auffinden von Fabians Leiche im Netz veröffentlicht wurde, und Gina H. somit aufgrund dessen eine Idee bekommen haben könnte, bei Klein Upahl zu suchen, oder ob das Video erst nach dem Auffinden der Leiche gepostet wurde. Die Nebenklage ist sicher, dass das Video erst am 18. Oktober gepostet wurde. Das Gericht wird dies genauer in Augenschein nehmen.

Sprach- und Chatnachrichten

Bei der Auswertung von Dorina L.s Handy werden Chatnachrichten zwischen ihr und Gina H. präsentiert. In einer Nachricht berichtet Gina, dass sie Fabian in den Kindergarten gebracht habe. Das Wochenende sei nicht so schlimm verlaufen wie sonst, Fabian habe seinen Vater jedoch kaum an sich herangelassen. In einer Sprachnachricht nach der Trennung von Matthias R. beschwert sich Gina H. bei Dorina L., dass sie die Welt nicht mehr verstehe. Plötzlich würden Fabian und Matthias sich wieder gut verstehen. Fabian würde ein Spiel spielen, obwohl sie ihn immer gut behandelt habe. Sie wirft Dorina außerdem vor, dass Matthias zu viel Zeit mit ihr verbringe. Später gibt sie zu verstehen, dass es für sie okay sei, dass die beiden wieder Kontakt haben, trotzdem verwirre sie dieses Hin und Her.
Die Sprachnachrichten vom Morgen des 10. Oktober beinhalten neben Ginas Arbeit bei den Pferden auch Beschwerden über Matthias R. Sie gibt hier auch an, dass gleich auch der Hufschmied vorbeikäme.
In einer Sprachnachricht um 12:00 Uhr mittags an Matthias R. sagt Gina H. dass sie ihn am Vorabend blockieren musste, weil er wieder einmal stark alkoholisiert war. Daraufhin antwortet Matthias R. gegen 13:00 Uhr, dass er nicht verstehe, warum nur er sich ändern solle und frage sich, ob Gina H. ihn eigentlich liebe oder hasse.
Die Sprachnachrichten vom 15. Oktober zwischen Gina H. und Matthias R. beinhalten, dass Matthias R. über den Schmerz des Verlusts spricht. Gina H. antwortet, dass auch sie leide. Sie gibt an, dass niemand für sie da sei und beschwert sich, dass sie glaube, Matthias R. habe ihre Handynummer gelöscht, da für sie sein Profilbild bei Whatsapp  nicht mehr sichtbar sei. Sie gibt an, nichts mit Fabians Tod zu tun zu haben und mit der Polizei kooperiere.

Fabian: Prozesstag 23

Prozesstag 23 – 26.08.2026

Vorbemerkungen

Es geht noch einmal darum, ob die von der Verteidigung beantragte neue Zeugin gehört werden soll, Fabians Fußballtrainerin. Diese will neben einer Verhaltensveränderung bei Fabian auch bemerkt haben, dass dieser vor irgendjemanden Angst hätte. Er habe jedoch nicht gesagt, um wen es sich handele. Die Staatsanwaltschaft lehnt die neue Zeugin ab, da diese Fabian noch nicht lange genug gekannt habe, um eine fundierte Aussage über sein Verhalten zu treffen. Zudem möchte die Verteidigung ein neues Gutachten über die Branddauer des Leichnams in Auftrag geben.
Die Verteidigung gibt an, dass Gina H. sich aufgrund ihrer Verfassung derzeit nicht den Fragen des Gerichts stellen möchte, allerdings legt Richter Holger Schütt ihr Nahe, dies in Zukunft in Erwägung zu ziehen.

Zeugin 1 – Polizistin

Die Beamtin führte die erste Befragung mit Gina H. nach dem Leichenfund durch. Sie wurde am 14. Oktober nach Klein Upahl gerufen. Hier sei sie auf die Angeklagte getroffen, die sehr in sich gekehrt wirkte und nicht auf Ansprache reagierte. Erst nach mehrmaligem Ansprechen habe sie die Polizistin wahrgenommen und die Aussage ihrer Begleiterin Heike M. laut bestätigt. Gemeinsam mit Gina H. fuhr die Zeugin dann nach Rostock und führte auf dem dortigen Revier die Befragung durch. Man habe bis zum Abend über ihren Tagesablauf sowie den Leichenfund gesprochen. Gina H. habe mehrfach erwähnt, dass sie völlig mitgenommen sei, aber sie nicht mehr weinen könne, weil sie schon so viel geweint habe. Am nächsten Tag habe sich die Angeklagte von selbst noch einmal bei der Polizei gemeldet, weil sie noch einmal etwas zum Sachverhalt beitragen wollte. Schon an diesem 15. Oktober habe sich der erste Verdacht gegen Gina H. ergeben. Grund dafür waren die widersprüchlichen Aussagen von ihr selbst, Olaf K. und Christian D., die von der Angeklagten bereits am Abend des 13. Oktober zur Leiche geführt wurden.

Die Aussagen der Angeklagten wurden auf Video aufgezeichnet. Die Verteidigung möchte nicht, dass diese Videos vor dem Gericht als Beweise zugelassen werden. Grund dafür sei die Tatsache, dass bereits bei diesen Vernehmungen ein Verdacht gegen Gina H. bestand, über den sie jedoch nicht informiert worden sei. Die Staatsanwaltschaft wünscht die Zulassung des Videomaterials. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Das Gericht weist den Antrag der Verteidigung zurück. Die Videos werden als Beweismittel zugelassen.

Videoaufzeichnung – Gina H.s Befragung nach dem Leichenfund am 14. Oktober

Gina H. wird auf dem Video von zwei Polizistinnen befragt. Sie berichtet, dass sie Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt hätte und sich häufig um ihn und ihren eigenen Sohn gekümmert habe. Sie berichtet auch in diesem Gespräch davon, dass Matthias R. gegen sie Gewalt ausgeübt habe und Fabian daraufhin den „Respekt“ vor seinem Vater verloren habe. Matthias R. habe ein Alkoholproblem und habe sie betrogen. Letzteres habe das Vertrauen zu ihm gebrochen. Eine Woche vor Fabians Verschwinden habe man darüber gesprochen, die Beziehung wieder aufzunehmen, dies sei jedoch nur möglich, wenn Gina H. den Alkoholkonsum von Matthias R. akzeptiere, dies habe sie abgelehnt, geliebt habe sie ihn jedoch immer noch. Dies sei auch der Grund, warum sie so lange bei ihm geblieben sei. Gina H. gibt in dem Gespräch an, dass Fabian zu Beginn der Beziehung versucht habe, sie und Matthias R. auseinander zu bringen und die beiden gegeneinander aufzuhetzen. Er habe bewusst versucht, Streitereien zu provozieren, weil er nicht damit klargekommen sei, dass sein Vater eine neue Freundin habe. Nachdem Fabian jedoch erlebt habe, dass sein Vater Gewalt gegen Gina H. ausgeübt habe, habe er sich von seinem Vater distanziert und sich sogar geweigert, ihn „Papa“ zu nennen. Er habe ihn fortan nur noch mit „Adi“ angeredet, der allgemein bekannte Spitzname des Vaters. Gina behauptet, ab diesem Zeitpunkt für Fabian wichtiger gewesen zu sein als sein eigener Vater. Aber auch Fabian habe ein hohes Aggressionspotential an den Tag gelegt und im Kindergarten sogar Fensterscheiben eingeschlagen.
Ihr Verhältnis zu Fabians Mutter Dorina sei von Beginn an wenig positiv gewesen. Nach Fabians Einschulung sei der Junge dann fast ausschließlich bei seiner Mutter geblieben.
Die Angeklagte berichtet in dem Gespräch freigiebig von ihren psychischen Erkrankungen Borderline, Depressionen sowie PTBS unter denen sie seit 2014 aufgrund ihrer schweren Kindheit leide. Medikamente seien für sie nie eine Option gewesen, eine psychotherapeutische Behandlung habe sie jedoch in Anspruch genommen. Vor allem die Trennung von Matthias R. habe sie in eine erneute psychische Ausnahmesituation gebracht, dies habe sie jedoch mit weiteren Therapiestunden aufgefangen. Die Trennung habe sie und ihren Sohn gleichermaßen überrascht. Beide hätten sehr lang unter dem Schmerz gelitten. Sie habe dann ihren ersten Suizidversuch mit einer Überdosis Schlaftabletten begangen. Ihren zweiten Suizidversuch habe sie nach einem erneuten Streit mit Matthias R. begangen. Nachdem er ihr Hoffnung gemacht habe, die Beziehung mit ihr wieder aufzunehmen, habe er sie im Anschluss psychisch fertiggemacht. Daraufhin habe sie keinen anderen Ausweg mehr gesehen. Beide Suizidversuche seinen rechtzeitig entdeckt worden und sind somit glimpflich ausgegangen.
Sie habe Matthias R. das letzte Mal am 06. oder 07. Oktober persönlich gesehen zu haben. Nach einem anfänglich positiven Gespräch habe man sich schließlich wieder gestritten und so habe sie ihn nach Hause geschickt. Danach habe man nur noch digitalen Kontakt gehabt. Am Freitag, den 10. Oktober habe er ihr dann berichtet, dass Fabian verschwunden sei, er habe sich jedoch sehr zurückhaltend verhalten und wenig preisgegeben. Gina H. sagt aus, sich nicht erklären zu können, wieso Fabian einfach verschwunden sei, das habe für sie einfach keinen Sinn ergeben. Auf ihre zahlreichen Hilfsangebote sei Matthias R. jedoch nicht eingegangen. Das habe sie nicht verwundert, da er sowieso kein emotionaler Mensch sei. Am Abend des Verschwindens habe er ihr das Gefühl gegeben, Zeit mit ihr verbringen zu wollen, er sei jedoch bereits alkoholisiert gewesen, weshalb sie dies für sich abgelehnt habe.
Bei der Suche habe sie sich nicht beteiligt, da sie davon ausging, dass die Polizei das schon allein schaffen würde. Allerdings habe sie sich aktiv darüber Gedanken gemacht, wo Fabian sein könnte. Am 14. Oktober habe sie sich dann entschieden, mit ihrer Freundin Heike M. einen gemeinsamen Spaziergang mit den Hunden zu machen. Heikes Hund habe sich dann losgerissen und sei direkt zur Leiche gelaufen. Gina habe den Hund neben dem verbrannten Körper gefunden. Sie habe ihn sofort erkannt, da das Gesicht nicht verbrannt gewesen sei. Daraufhin habe man sofort die Polizei verständigt.
Auf die Nachfrage der Polizei, wie sie sich mit der Entdeckung fühle, antwortet Gina H., dass sie sich wünschen würde, es wäre jemand anderes gewesen, aber dass das Schicksal es wohl so gewollt habe. Die nächste Frage, ob sie sich vorstellen könne, was mit dem Jungen passiert sei, antwortet sie, dass sie darüber nicht nachdenken wolle. Es müsse sich jedoch um einen Täter handeln, den Fabian kannte, da er niemals mit einem Fremden mitgegangen wäre.
Nach einer langen Vernehmung beginnt Gina H. unruhig zu werden. Niemand versorge derzeit ihre Pferde, ihre Großeltern oder ihren Sohn. Sie möchte ihr Handy zurück, dass die Polizisten ihr bereits am Tümpel abgenommen hatten, um ein Telefonat führen zu dürfen. Sie gibt an, dass sie das Gefühl habe, in negativem Licht dazustehen, was die Polizistin verneint. Diese versucht Gina H. dahingehend zu beruhigen, dass sie am besten alles auf einmal besprechen, statt die Befragung an mehreren Tagen durchführen zu müssen. Sie verlässt nun den Raum, um festzustellen, ob ein Telefongespräch möglich sei. Der zurückbleibenden Polizistin erklärt Gina H., dass sie Matthias R. irgendwie erklären müsse, dass sie Fabian gefunden habe, das könne sie ihm nicht verschweigen, sie könne nicht lügen. Zudem sei sie psychisch inzwischen so kaputt, dass sie nicht mehr lange weitermachen könne. Während der gemeinsamen Wartezeit auf die Rückkehr der anderen Polizistin sagt Gina, dass das Schlimmste sei, dass niemand danach frage, wie es ihr mit der Sache gehe.

Gina H. führt gerade das Telefongespräch, als ein Polizist auftritt, der ihr den Hörer aus der Hand nimmt und auflegt. Er belehrt sie bezüglich ihres Rechts, sich selbst nicht belasten zu müssen, dann fragt er nach, ob sie die Leiche wirklich zufällig gefunden habe, was Gina H. bejaht, doch dann ändert sie ihre Meinung und gibt an, sie habe eine andere Person schützen wollen. Dann gibt sie an, bereits am Vorabend mit Christian D. und einem Nachtsichtgerät in der Nähe des Leichenfundorts gewesen zu sein. Aus Angst, dass dieser seine Jagdlizenz verlieren könnte, habe sie eine andere Geschichte erzählt. Sie schwört, dass es sich nur um einen „verfickten Scheißzufall“ gehandelt habe. Als der Polizist sie fragt, warum sie den Leichenfund nicht gemeldet habe, gibt sie an, dass der Jäger meinte, es handele sich um eine Puppe. Der Polizist weist energisch daraufhin, dass das Nutzen eines Nachtsichtgeräts nicht zum Entzug der Jagderlaubnis führt und damit die Geschichte keinen Sinn ergebe, immerhin hätte sie auch einen anonymen Hinweis abgeben können, doch auch hier habe Christian D. ihr von abgeraten, so Gina H. Sie wäre erst freitags mit ihrem Hund dort spazieren gewesen und hätte niemals ahnen können, dass die Leiche sich in der Nähe befinde. Nach dem Auffinden der Leiche mit Christian D. habe sie sich zu Hause übergeben müssen. Erst um 4 Uhr morgens habe sie etwas Schlaf finden können, da sie so viel geweint habe. Am nächsten Morgen habe sie dann Heike M. kontaktiert, um noch mal gemeinsam zum Tümpel zu fahren. Zudem gibt Gina H. in dieser Befragung an, mit Christian D. keine intime Beziehung zu haben. Sie stimmt zu, dass alle notwendigen forensischen Analysen durchgeführt werden dürfen, auch mit ihrem Fahrzeug. Sie beteuert weiterhin ihre Unschuld.
Die Angeklagte gibt in der Befragung zu Protokoll, dass sie ihren eigenen Sohn nur ein einziges mal geohrfeigt habe, Fabian hingegen habe sie lediglich angeschrien und sei nie körperlich geworden.

Zurück zu Zeugin 1

Die Verteidigung bittet die Zeugin zu berichten, wann sich das Bild ergeben habe, dass die Zeugen sich gegenseitig widersprechen. Die Polizistin glaubt sich zu erinnern, dass dies am Morgen nach dem Leichenfund geschah, sicher sei sie sich jedoch nicht mehr. Gina H. muss vor einer Befragung darüber informiert werden, welchen Status sie im Rahmen der Ermittlungen hat (Zeugin, Verdächtige, usw.)
Am 15. Oktober meldete sich die Angeklagte von sich aus bei der Polizei, um noch einmal aussagen zu wollen. Auf Nachfrage eines Schöffen gibt die Zeugin an, dass sie Gina H. von selbst kontaktiert hätten, wäre sie zu diesem Zeitpunkt bereits verdächtig gewesen. Dies sei bis zur eigenständigen Meldung der Angeklagten nicht der Fall gewesen.
Die Zeugin wird entlassen.

Zeuge 2 – Polizist (2. Aussage)

Im Rahmen neuer Analysemöglichkeiten hat der Beamte sich noch einmal mit dem Mobiltelefon der Angeklagten beschäftigt. Insgesamt habe Gina H. die Taschenlampe ihres Handys fast 120 mal benutzt, das letzte Mal am 13. Oktober um 1:00 Uhr morgens. Zudem können genaue Uhrzeiten sowie Bewegungsdaten anhand der Sprach- und Chatnachrichten sowie der Telefonate rekonstruiert werden. Am Abend des 11. Oktober konnte der Polizist feststellen, dass sich Gina H. zwischen 18:00 Uhr und 18:30 Uhr mit dem Auto bewegte. Genau zu dieser Zeit haben Zeugen ihr Fahrzeug in der Nähe des Leichenfundorts gesehen. Am 13. Oktober war das Handy von 22:48 Uhr bis 23:09 Uhr ausgeschaltet.
Auf Nachfrage der Verteidigung gibt der Beamte zu bedenken, dass Aufzeichnungen des Handys auch fehlerhaft sein können. Die Verteidigung bezweifelt die Zeitangaben der Analyse, da diese nicht zusammenpassen würden. Für diesen Umstand hat der Zeuge keine Erklärung.
Der Zeuge wird entlassen.