Prozesstag 27 – 10.09.2026
Vorbemerkungen
Bevor Gina H. die Fragen zu ihrer Einlassung beantwortet, ist noch einmal der Polizist geladen, der bereits zweimal in Bezug auf die Handydaten der Angeklagten ausgesagt hat.
Zeuge 1 – Polizist
Um die Daten von Gina H.s Handy nachzuvollziehen, habe man die Bewegungsdaten der Angeklagten mit einem Polizeifahrzeug nachgestellt. Man sei u.a. vom Bolzsee zum Tümpel (14 Minuten Fahrzeit) und vom Bolzsee zu Ginas Wohnort (7 Minuten Fahrzeit) gefahren. Dabei habe man Ginas Handy verwendet. Der Polizist gibt zu, dass man sich dabei leider verfahren habe. Den Beamten war es wichtig gewesen, die Frage zu klären, ob sich aus den Daten des Handys die Aufenthaltsdauer der Angeklagten am 10. Oktober an ebenjenem Bolzsee zur Mittagszeit mit Jäger Christian D. ermitteln lässt. Die bisherigen Zeugenaussagen lassen einen Zeitraum von 30 bis 90 Minuten zu. Die Klärung der Frage ist für die Ermittlungen daher von Interesse, um herauszufinden, ob die Angeklagte genug Zeit gehabt hätte, um den Leichnam des Jungen noch anzuzünden.
Das Fazit der Polizisten lautet, dass die Bewegungsdaten zwar erfasst wurden, jedoch sehr fehleranfällig sind. Dies zeigt sich insbesondere daran, dass das Handy zwar eine Bewegung aufzeichnete, obwohl das Handy still lag oder dass ein Stillstand verzeichnet wurde, obwohl das Handy in Bewegung war. Zudem registrierte es eine Bewegung zu Fuß, obwohl das Handy im fahrenden Wagen lag.
Die Fahrt der beiden Polizisten wird dem Gericht in einem kommentierten Video präsentiert.
Der Zeuge macht zum ersten Mal eine derartige Auswertung. Bei der Streckenauswahl habe man sich am Foto orientiert, das Gina H. am Tattag gemacht habe.
Die Verteidigung zweifelt an der Methode sowie der Kompetenz des Zeugen. Es wird darum gebeten, dass ein erfahrener IT-Forensiker mit der Auswertung beauftragt wird, der weitläufige Erfahrung auf dem Gebiet hat.
Befragung von Gina H.
Gina H. wird über ihre Rechte belehrt. Als Angeklagte muss sie sich nicht selbst belasten und habe das Recht zu schweigen. Sie ist im Gegensatz zu Zeugen nicht dazu verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen, wenn sie sich dadurch selbst belastet, sie darf jedoch niemanden falsch beschuldigen. Bei den Fragen will sich das Gericht an ihrer Einlassung orientieren (s. Prozesstag 22).
Wenn Fabians Vater arbeiten war, habe sich Gina H. um Fabian gekümmert.
Was die Schwangerschaft angeht, berichtet Gina H. nun, dass Fabians Vater das Kind nicht gewollt habe, sie allerdings schon. Sie habe sich dann zur Abtreibung überreden lassen. Hier hatte sie in ihrer Einlassung zunächst gesagt, dass sie beide das Kind nicht haben wollten, weil sie sich nicht dazu in der Lage gefühlt habe, ein weiteres Kind großzuziehen. Gina H. bejaht das, sagt jedoch gleichzeitig, dass sie das Kind auch gerne behalten hätte. Ihre Großmutter habe erst nach der Abtreibung von der Schwangerschaft erfahren und sich dann aber verständnisvoll gezeigt. Auch ihren eigenen Sohn habe sie damals abtreiben wollen, habe sich jedoch kurz vor dem Termin gegen den Eingriff entschieden.
Gina H. gibt an, dass es mit psychischen Erkrankungen nicht einfach ist, einen normalen Alltag zu bewältigen und dass dies aus Sicht eines „normalen“ Menschen nur schwer nachvollziehbar ist. Man wird ständig von Ängsten, Sorgen und Gedanken begleitet, die keine Ruhe geben wollen. Bereits als Jugendliche habe sie sich „geritzt“. Sie sei mit allem einfach überfordert gewesen, auch mit sich selbst. Ohne ihr Kind und ihre Tiere sei sie nicht dazu in der Lage gewesen, überhaupt morgens aufzustehen. Beides habe ihr Kraft und Motivation gegeben. Als ein Kollege von Matthias R. ihren Hund im betrunkenen Zustand überfahren habe, habe sie dies aus der Bahn geworfen.
Matthias R. sei ihr gegenüber mehrfach gewalttätig geworden, insgesamt habe es fünf Ereignisse dieser Art gegeben. Auch die Kinder haben unter seinen Tätlichkeiten leiden müssen. Gina H. sei dann dazwischen gegangen und habe die Schläge abgefangen. Deshalb habe sich Fabian Ende 2022 von seinem Vater zurückgezogen. Da sie Matthias R. keine Probleme bereiten möchte, falle es ihr schwer, jetzt darüber zu sprechen. Der Richter ermutigt sie, weiterzureden und fragt, warum sie Matthias R. nicht verlassen habe. Die Angeklagte gibt an, den Grund dafür nicht zu kennen, sie glaube allerdings, dass es für sie einfach eine Art Gewohnheit sei. Von Kindesbeinen an wurde sie geschlagen und bewege sich somit einfach weiterhin in dem ihr bekannten Muster. Der Richter möchte wissen, warum sie sich nun wieder auf die Beziehung eingelassen habe, laut Gina H. sei dies von Matthias R. ausgegangen.
Nachdem Fabian sich von Matthias R. zurückgezogen habe, habe Gina H. die Treffen zwischen Fabian und ihrem eigenen Sohn J. organisiert und auch die Absprachen mit Fabians Mutter Dorina geführt. Matthias R. sei bei allem außenvor gewesen. Mit Dorina L. habe sie sich ausschließlich über Fabian oder Matthias R. unterhalten, tiefergehend war die Beziehung zur Mutter des Jungen nicht. Diese habe ihr jedoch geraten, sich von Matthias zu trennen. Gina H. gibt zu, am Anfang eifersüchtig auf Dorina gewesen zu sein, was sich jedoch gelegt habe, als sie verstand, dass die beiden den Kontakt nur aufgrund ihres gemeinsamen Sohnes hielten. Der Richter spielt ihr nur eine Sprachnachricht aus der Zeit kurz vor Fabians Tod vor, aus der eindeutig hervorgeht, dass sie den Kontakt zwischen Dorina und Matthias missbilligte. Gina H. sagt aus, dass es hier darum gehe, dass er mit Dorina schreibe, wenn es nicht um Fabian gehe, sowie allgemein um die Tatsache, dass Matthias mit anderen Frauen schreibe. Grund dafür sei gewesen, dass er sie einmal betrogen habe.
Während der Suche nach Fabian sei Matthias R. fast dauerhaft betrunken gewesen, weshalb sie sich besonders stark um ihn gesorgt habe.
Der Kontaktabbruch zwischen Matthias R. und Fabian habe fast zwei Jahre gedauert. In der Zeit habe auch Gina kaum Kontakt zu dem Jungen habt. Wenn sie Fabian abgeholt habe, dann immer mit dem Auto vor der Wohnung, das Haus oder gar nicht Wohnung selbst habe sie nie betreten.
Bei einem zufälligen Treffen mit Fabian habe dieser sich sehr gefreut, Gina zu sehen und habe auch gleich mit zu ihr und seinem Vater kommen wollen. Gina H. habe diese Gelegenheit genutzt, um ein Treffen zu organisieren. Der Richter hakt mit einer Chatnachricht vom drauffolgenden Tag nach. Hier schrieb Gina an Dorina und fragte, warum Fabian nun plötzlich doch wieder Kontakt zu seinem Vater wolle und was er für „ein falsches Spiel spiele“. Gina H. begründet dies damit, dass sie auf Matthias wütend gewesen sei, was der Richter als Erklärung nicht annimmt. Er möchte die Intention der Angeklagten hinter dieser Nachricht verstehen, diese sagt jedoch, sich nicht mehr erinnern zu können, was ihr in diesem Moment genau durch den Kopf gegangen sei.
Am 12. August 2025 will Gina H. Fabian zum letzten Mal gesehen haben. Hier hat sie ihn abgeholt, um mit ihm gemeinsam zu ihren Pferden zu fahren. Sie beschreibt, dass Fabian sich zunächst mit den Pferden beschäftigt habe, dann auch kurz geritten sei und schließlich mit ihrem Sohn J. gespielt habe. Dann sei man gemeinsam zu einem Badesee gefahren. Hier habe sich Fabian etwas in den Fuß eingetreten und geblutet, sie wisse jedoch nicht mehr, welcher Fuß es gewesen sei. Mit einer Küchenrolle aus ihrem Auto habe Gina H. die Wunde abgetupft. Dabei habe sie die ganze Rolle verwendet. Warum sie kein einzelnes Blatt abgerissen habe, weiß sie nicht mehr. Danach sei man gemeinsam zu McDonalds und schließlich nach Hause. Bei Fabians Mutter habe sie die Verletzung nicht erwähnt, weil sie nicht mehr darüber nachgedacht habe.
Am 13. August 2026 fand die Trennung von Gina H. und Matthias R. statt. Die Angeklagte hatte angegeben, dass die Trennung sie sehr überrascht habe. Sie habe die Anzeichen und auch die eindeutigen Aussagen gegenüber ihren Bekannten und Freunde, dass sie mit einer Trennung rechne, nicht wahrhaben wollen. Sie selbst habe zwar über eine Trennung nachgedacht, jedoch nicht damit gerechnet, dass dieser Schritt von Matthias ausgehen würde. Deshalb habe sie das Ereignis völlig aus der Bahn geworfen. Verlassen zu werden sei für sie eine sehr schlimme Erfahrung und etwas völlig anderes als jemanden aktiv zu verlassen. Sie habe schließlich einen Suizidversuch begangen. Die Sanitäter haben ihr aber klargemacht, dass kein Mann so etwas wert sei und sie an ihren Sohn und ihre Pferde denken solle. Dies habe ihr die Augen geöffnet und sie habe sich wieder gefangen.
Gina H. gibt an, vor allem an den Erziehungsmethoden von Matthias R. Anstoß genommen zu haben. Er habe Fabian auch mal den Hintern versohlt oder ihn eingesperrt haben. Wenn die Angeklagte ihn darauf ansprach, habe er ihr zu verstehen gegeben, dass sie dies nichts angehe. Bei ihrem Sohn J. hätte er es sich, laut Gina H., nicht erlauben dürfen. Aber auch dieses Verhalten habe sie nicht dazu bewogen, sich von Matthias zu trennen, schließlich habe sie ihn geliebt.
Auf Nachfrage nach den gegenteiligen Äußerungen bezüglich ihrer finanziellen Situation gibt Gina H. an, dass sie in ihrer Einlassung die Wahrheit sagte, als sie angab, finanziell allein gut klarzukommen. Ihre aktuellen Geldsorgen bezögen sich in erster Linie auf die Tatsache, dass eine Freundin auf ihren Namen Sachen bestelle und ihr das Geld nie zurückgegeben habe sowie Matthias R.s hohen Lebensstandard. Sie betont, dass sie nicht von Matthias R. finanziell abhängig sei. Nach der Trennung sei sie wieder bei ihren Großeltern eingezogen, womit auch die Mietkosten weggefallen wären. Ihr stünden nach Abzug der Fixkosten noch 500 EUR zur Verfügung, was zum Leben ausreiche.
Die Aussage ihrer Schwester (s. Prozesstag 20) betitelt Gina H. als „Schwachsinn“. Ihre Schwester habe schon früher viel gelogen, so sei auch die Aussage, dass Gina H. sich ihre Erwerbsunfähigkeitsrente erschlichen habe, nicht korrekt.
Als der Richter Gina H. nach dem Verhältnis zum Vater ihres Sohnes befragt, gibt sie an, dass auch dieser ein schweres Alkoholproblem habe. Am Anfang sei noch alles in Ordnung gewesen. Sie habe für den gebürtigen Polen extra seine Muttersprache erlernt. Bald sei die Beziehung von Alkohol und Gewalt geprägt gewesen. Als sie im 8. Monat schwanger war, habe er sie in den Bauch getreten, was beinahe dazu geführt habe, dass sie das Kind verloren hätte. Im Krankenhaus konnte man ihr jedoch helfen. Sie habe sich nach der Geburt des Kindes von ihm getrennt, als sie erfahren habe, dass er sie betrogen habe.
Nach der Trennung von Matthias R. seien die ersten Annäherungsversuche wieder von ihm ausgegangen. Ihr sei es ohne ihn gutgegangen. Man habe sich nachts getroffen und miteinander geredet. Sie habe sich von ihm wieder beeinflussen lassen, doch bereits am 08.10.2025 sei er betrunken zu einem gemeinsamen Treffen aufgetaucht, was sie sehr wütend gemacht habe. Am Morgen nach dem Streit entstand das Video, bei dem sie ihr Pferd schlug, am Abend lud sie sich den Vordruck eines Testaments herunter. Gina H. gibt an, dass beides durch die Streitigkeiten mit Matthias R. ausgelöst worden war. Der Richter fragt, warum dieser Streit anders war als andere zuvor. Gina H. möchte dies nicht beantworten. Es wird eine Pause veranlagt.
Das Thema wird gewechselt. Gina H. gibt zu, bei der Familienhilfe gelogen zu haben, als sie den Termin mit ihrem Sohn dort nicht wahrgenommen habe. Sie habe sich lieber mit Christian D. am See treffen wollen.
Am 10. Oktober sei Gina H. wie angegeben, zur Bank im Güstrow gefahren, um dort Geld abzuheben und Kontoauszüge zu holen. Das Auto auf der Überwachungskameras sei das ihre. In der „Neue Wallstraße“, wo sie geparkt habe, habe sie allerdings keinen Parkschein gezogen, was sie heute bereue. Dort habe sie bemerkt, dass sie die EC-Karte vergessen habe. Sie habe eine Weile gesucht und sei dann wieder zurückgefahren, da sie auch ihr eigenes Portemonnaie vergessen hatte. In ihrer Einlassung hatte sie erwähnt, dass sie die Bankkarte auch in ihrem Portemonnaie im Auto gesucht habe. Dieser Fehler sei durch Verteidiger Thomas Löcker entstanden, der diese Information falsch aufgeschrieben habe.
Der Richter konfrontiert Gina H. mit weiteren Unstimmigkeiten zwischen ihrer Einlassung und ihren Aussagen in Gesprächen mit Matthias R. zum Tattag. Diese unterscheiden sich voneinander, was Gina H. mit Überforderung und Erinnerungslücken erklärt.
Nachdem sie die Bankgeschäfte in Güstrow nicht habe erledigen können, sei sie in das Waldstück bei Klein Upahl gefahren, um dort mit ihrem Hund zu spazieren und den Kopf freizubekommen. Sie habe sich dieses Waldstück ausgesucht, da sie eigentlich noch den dortigen Tierheilpraktiker besuchen wollte, dies hielt sie nicht für wichtig genug, um es in ihrer Einlassung zu erwähnen. Außerdem habe sie diesen Ort gewählt, weil sie sich später mit Christan D. am in der Nähe befindlichen Bolzsee habe treffen wollen. In einer Sprachnachricht von Christian D. wird jedoch kein Ort erwähnt. Gina H. gibt an, dass dieser Ort bereits vorher abgesprochen gewesen sei und nicht erst in dieser Nachricht. Sie habe nicht am Parkplatz an der Landstraße geparkt, sondern im Wald, da sie davon wusste, dass hier ein paar Jugendliche ihr Unwesen treiben würden.
Gina H. habe dann ihr Handy aus zwei Gründen ausgeschaltet. Sie wollte über die Beziehung zu Matthias R. nachdenken und Christian D. habe ihr nicht schnell genug auf ihre zuvor versendete Nachricht geantwortet. Wütend habe sie ihr Handy dann ausgeschaltet. Der Richter merkt an, dass die Antwort von Christian D. lediglich 90 Sekunden gedauert habe. Gina H. erwidert, dass der Hauptgrund das Nachdenken über die Beziehung zu Matthias R. gewesen sei.
In ihrer Einlassung hatte Gina H. angegeben, den Weg, auf dem sie sich befand, nicht zu kennen, nun hat sie gesagt, dass der Ort in der Nähe des Bolzsees sowie des Tierheilpraktikers lag. Der Richter fragt noch einmal nach. Vor allem die Frage, warum sie in Richtung Tümpel fuhr, statt ihren Wagen zu wenden, um über die befestigte Landstraße zum 200m entfernten See über zu kommen an dem sie verabredet gewesen sein will, kann sie nicht beantworten.
Nachdem die Angeklagte das Handy wieder eingeschaltet hatte, telefonierte sie mit Matthias R. In diesem Gespräch habe man sich erneut gestritten. Um 13.00 Uhr traf sie sich schließlich mit Christian D. am Bolzsee und blieb bis kurz vor 15:00 Uhr, um dann ihren Sohn in der Schule abzuholen. Auf der Fahrt habe sie noch mal mit Matthias R. telefoniert, und ein gemeinsames Treffen ausgemacht, in diesem Zuge habe sie gefragt, ob Fabian bei ihm sei, da sie das Treffen nicht vor den Kindern stattfinden lassen wollte. Matthias R. habe ihr versichert, dass Fabian noch mit seiner Mutter unterwegs sei und somit nicht bei ihm. Gina H. sei dann auf direktem Weg zur Schule gefahren und danach mit ihrem Sohn einkaufen, wo sie auch ihr Portemonnaie verwendet habe. Der Richter fragt, sie, woher das Portemonnaie komme, wenn sie keinen Zwischenstopp zu Hause eingelegt habe, daher ändert Gina H. ihre Version noch einmal und gibt an, bei ihren Großeltern gewesen zu sein.
An diesem Tag habe sie ihr Auto grob gereinigt, da Jäger Christian D. sie ständig wegen ihres schmutzigen Wagens aufgezogen habe. Um ihn zu beruhigen, habe sie eine Pferdebürste genommen und dann ein Foto an Christian D. geschickt. Bei der Polizei hatte sie diese Sache nicht mehr im Kopf und deshalb gegenteilig ausgesagt. Zudem sei das Nutzen einer Bürste für sie kein richtiges Reinigen des Fahrzeugs.
Mit der Frage, warum Gina H. in einer Sprachnachricht an Christian D. gesagt habe, dass sie bei Klein Upahl im Wald und auf dem Acker nach Fabian suchen wolle und wie sie darauf komme, einen Achtjährigen auf einem Acker zu suchen, wird der heutige Prozesstag beendet.

