Prozesstag 23 – 26.08.2026
Vorbemerkungen
Es geht noch einmal darum, ob die von der Verteidigung beantragte neue Zeugin gehört werden soll, Fabians Fußballtrainerin. Diese will neben einer Verhaltensveränderung bei Fabian auch bemerkt haben, dass dieser vor irgendjemanden Angst hätte. Er habe jedoch nicht gesagt, um wen es sich handele. Die Staatsanwaltschaft lehnt die neue Zeugin ab, da diese Fabian noch nicht lange genug gekannt habe, um eine fundierte Aussage über sein Verhalten zu treffen. Zudem möchte die Verteidigung ein neues Gutachten über die Branddauer des Leichnams in Auftrag geben.
Die Verteidigung gibt an, dass Gina H. sich aufgrund ihrer Verfassung derzeit nicht den Fragen des Gerichts stellen möchte, allerdings legt Richter Holger Schütt ihr Nahe, dies in Zukunft in Erwägung zu ziehen.
Zeugin 1 – Polizistin
Die Beamtin führte die erste Befragung mit Gina H. nach dem Leichenfund durch. Sie wurde am 14. Oktober nach Klein Upahl gerufen. Hier sei sie auf die Angeklagte getroffen, die sehr in sich gekehrt wirkte und nicht auf Ansprache reagierte. Erst nach mehrmaligem Ansprechen habe sie die Polizistin wahrgenommen und die Aussage ihrer Begleiterin Heike M. laut bestätigt. Gemeinsam mit Gina H. fuhr die Zeugin dann nach Rostock und führte auf dem dortigen Revier die Befragung durch. Man habe bis zum Abend über ihren Tagesablauf sowie den Leichenfund gesprochen. Gina H. habe mehrfach erwähnt, dass sie völlig mitgenommen sei, aber sie nicht mehr weinen könne, weil sie schon so viel geweint habe. Am nächsten Tag habe sich die Angeklagte von selbst noch einmal bei der Polizei gemeldet, weil sie noch einmal etwas zum Sachverhalt beitragen wollte. Schon an diesem 15. Oktober habe sich der erste Verdacht gegen Gina H. ergeben. Grund dafür waren die widersprüchlichen Aussagen von ihr selbst, Olaf K. und Christian D., die von der Angeklagten bereits am Abend des 13. Oktober zur Leiche geführt wurden.
Die Aussagen der Angeklagten wurden auf Video aufgezeichnet. Die Verteidigung möchte nicht, dass diese Videos vor dem Gericht als Beweise zugelassen werden. Grund dafür sei die Tatsache, dass bereits bei diesen Vernehmungen ein Verdacht gegen Gina H. bestand, über den sie jedoch nicht informiert worden sei. Die Staatsanwaltschaft wünscht die Zulassung des Videomaterials. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.
Das Gericht weist den Antrag der Verteidigung zurück. Die Videos werden als Beweismittel zugelassen.
Videoaufzeichnung – Gina H.s Befragung nach dem Leichenfund am 14. Oktober
Gina H. wird auf dem Video von zwei Polizistinnen befragt. Sie berichtet, dass sie Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt hätte und sich häufig um ihn und ihren eigenen Sohn gekümmert habe. Sie berichtet auch in diesem Gespräch davon, dass Matthias R. gegen sie Gewalt ausgeübt habe und Fabian daraufhin den „Respekt“ vor seinem Vater verloren habe. Matthias R. habe ein Alkoholproblem und habe sie betrogen. Letzteres habe das Vertrauen zu ihm gebrochen. Eine Woche vor Fabians Verschwinden habe man darüber gesprochen, die Beziehung wieder aufzunehmen, dies sei jedoch nur möglich, wenn Gina H. den Alkoholkonsum von Matthias R. akzeptiere, dies habe sie abgelehnt, geliebt habe sie ihn jedoch immer noch. Dies sei auch der Grund, warum sie so lange bei ihm geblieben sei. Gina H. gibt in dem Gespräch an, dass Fabian zu Beginn der Beziehung versucht habe, sie und Matthias R. auseinander zu bringen und die beiden gegeneinander aufzuhetzen. Er habe bewusst versucht, Streitereien zu provozieren, weil er nicht damit klargekommen sei, dass sein Vater eine neue Freundin habe. Nachdem Fabian jedoch erlebt habe, dass sein Vater Gewalt gegen Gina H. ausgeübt habe, habe er sich von seinem Vater distanziert und sich sogar geweigert, ihn „Papa“ zu nennen. Er habe ihn fortan nur noch mit „Adi“ angeredet, der allgemein bekannte Spitzname des Vaters. Gina behauptet, ab diesem Zeitpunkt für Fabian wichtiger gewesen zu sein als sein eigener Vater. Aber auch Fabian habe ein hohes Aggressionspotential an den Tag gelegt und im Kindergarten sogar Fensterscheiben eingeschlagen.
Ihr Verhältnis zu Fabians Mutter Dorina sei von Beginn an wenig positiv gewesen. Nach Fabians Einschulung sei der Junge dann fast ausschließlich bei seiner Mutter geblieben.
Die Angeklagte berichtet in dem Gespräch freigiebig von ihren psychischen Erkrankungen Borderline, Depressionen sowie PTBS unter denen sie seit 2014 aufgrund ihrer schweren Kindheit leide. Medikamente seien für sie nie eine Option gewesen, eine psychotherapeutische Behandlung habe sie jedoch in Anspruch genommen. Vor allem die Trennung von Matthias R. habe sie in eine erneute psychische Ausnahmesituation gebracht, dies habe sie jedoch mit weiteren Therapiestunden aufgefangen. Die Trennung habe sie und ihren Sohn gleichermaßen überrascht. Beide hätten sehr lang unter dem Schmerz gelitten. Sie habe dann ihren ersten Suizidversuch mit einer Überdosis Schlaftabletten begangen. Ihren zweiten Suizidversuch habe sie nach einem erneuten Streit mit Matthias R. begangen. Nachdem er ihr Hoffnung gemacht habe, die Beziehung mit ihr wieder aufzunehmen, habe er sie im Anschluss psychisch fertiggemacht. Daraufhin habe sie keinen anderen Ausweg mehr gesehen. Beide Suizidversuche seinen rechtzeitig entdeckt worden und sind somit glimpflich ausgegangen.
Sie habe Matthias R. das letzte Mal am 06. oder 07. Oktober persönlich gesehen zu haben. Nach einem anfänglich positiven Gespräch habe man sich schließlich wieder gestritten und so habe sie ihn nach Hause geschickt. Danach habe man nur noch digitalen Kontakt gehabt. Am Freitag, den 10. Oktober habe er ihr dann berichtet, dass Fabian verschwunden sei, er habe sich jedoch sehr zurückhaltend verhalten und wenig preisgegeben. Gina H. sagt aus, sich nicht erklären zu können, wieso Fabian einfach verschwunden sei, das habe für sie einfach keinen Sinn ergeben. Auf ihre zahlreichen Hilfsangebote sei Matthias R. jedoch nicht eingegangen. Das habe sie nicht verwundert, da er sowieso kein emotionaler Mensch sei. Am Abend des Verschwindens habe er ihr das Gefühl gegeben, Zeit mit ihr verbringen zu wollen, er sei jedoch bereits alkoholisiert gewesen, weshalb sie dies für sich abgelehnt habe.
Bei der Suche habe sie sich nicht beteiligt, da sie davon ausging, dass die Polizei das schon allein schaffen würde. Allerdings habe sie sich aktiv darüber Gedanken gemacht, wo Fabian sein könnte. Am 14. Oktober habe sie sich dann entschieden, mit ihrer Freundin Heike M. einen gemeinsamen Spaziergang mit den Hunden zu machen. Heikes Hund habe sich dann losgerissen und sei direkt zur Leiche gelaufen. Gina habe den Hund neben dem verbrannten Körper gefunden. Sie habe ihn sofort erkannt, da das Gesicht nicht verbrannt gewesen sei. Daraufhin habe man sofort die Polizei verständigt.
Auf die Nachfrage der Polizei, wie sie sich mit der Entdeckung fühle, antwortet Gina H., dass sie sich wünschen würde, es wäre jemand anderes gewesen, aber dass das Schicksal es wohl so gewollt habe. Die nächste Frage, ob sie sich vorstellen könne, was mit dem Jungen passiert sei, antwortet sie, dass sie darüber nicht nachdenken wolle. Es müsse sich jedoch um einen Täter handeln, den Fabian kannte, da er niemals mit einem Fremden mitgegangen wäre.
Nach einer langen Vernehmung beginnt Gina H. unruhig zu werden. Niemand versorge derzeit ihre Pferde, ihre Großeltern oder ihren Sohn. Sie möchte ihr Handy zurück, dass die Polizisten ihr bereits am Tümpel abgenommen hatten, um ein Telefonat führen zu dürfen. Sie gibt an, dass sie das Gefühl habe, in negativem Licht dazustehen, was die Polizistin verneint. Diese versucht Gina H. dahingehend zu beruhigen, dass sie am besten alles auf einmal besprechen, statt die Befragung an mehreren Tagen durchführen zu müssen. Sie verlässt nun den Raum, um festzustellen, ob ein Telefongespräch möglich sei. Der zurückbleibenden Polizistin erklärt Gina H., dass sie Matthias R. irgendwie erklären müsse, dass sie Fabian gefunden habe, das könne sie ihm nicht verschweigen, sie könne nicht lügen. Zudem sei sie psychisch inzwischen so kaputt, dass sie nicht mehr lange weitermachen könne. Während der gemeinsamen Wartezeit auf die Rückkehr der anderen Polizistin sagt Gina, dass das Schlimmste sei, dass niemand danach frage, wie es ihr mit der Sache gehe.
Gina H. führt gerade das Telefongespräch, als ein Polizist auftritt, der ihr den Hörer aus der Hand nimmt und auflegt. Er belehrt sie bezüglich ihres Rechts, sich selbst nicht belasten zu müssen, dann fragt er nach, ob sie die Leiche wirklich zufällig gefunden habe, was Gina H. bejaht, doch dann ändert sie ihre Meinung und gibt an, sie habe eine andere Person schützen wollen. Dann gibt sie an, bereits am Vorabend mit Christian D. und einem Nachtsichtgerät in der Nähe des Leichenfundorts gewesen zu sein. Aus Angst, dass dieser seine Jagdlizenz verlieren könnte, habe sie eine andere Geschichte erzählt. Sie schwört, dass es sich nur um einen „verfickten Scheißzufall“ gehandelt habe. Als der Polizist sie fragt, warum sie den Leichenfund nicht gemeldet habe, gibt sie an, dass der Jäger meinte, es handele sich um eine Puppe. Der Polizist weist energisch daraufhin, dass das Nutzen eines Nachtsichtgeräts nicht zum Entzug der Jagderlaubnis führt und damit die Geschichte keinen Sinn ergebe, immerhin hätte sie auch einen anonymen Hinweis abgeben können, doch auch hier habe Christian D. ihr von abgeraten, so Gina H. Sie wäre erst freitags mit ihrem Hund dort spazieren gewesen und hätte niemals ahnen können, dass die Leiche sich in der Nähe befinde. Nach dem Auffinden der Leiche mit Christian D. habe sie sich zu Hause übergeben müssen. Erst um 4 Uhr morgens habe sie etwas Schlaf finden können, da sie so viel geweint habe. Am nächsten Morgen habe sie dann Heike M. kontaktiert, um noch mal gemeinsam zum Tümpel zu fahren. Zudem gibt Gina H. in dieser Befragung an, mit Christian D. keine intime Beziehung zu haben. Sie stimmt zu, dass alle notwendigen forensischen Analysen durchgeführt werden dürfen, auch mit ihrem Fahrzeug. Sie beteuert weiterhin ihre Unschuld.
Die Angeklagte gibt in der Befragung zu Protokoll, dass sie ihren eigenen Sohn nur ein einziges mal geohrfeigt habe, Fabian hingegen habe sie lediglich angeschrien und sei nie körperlich geworden.
Zurück zu Zeugin 1
Die Verteidigung bittet die Zeugin zu berichten, wann sich das Bild ergeben habe, dass die Zeugen sich gegenseitig widersprechen. Die Polizistin glaubt sich zu erinnern, dass dies am Morgen nach dem Leichenfund geschah, sicher sei sie sich jedoch nicht mehr. Gina H. muss vor einer Befragung darüber informiert werden, welchen Status sie im Rahmen der Ermittlungen hat (Zeugin, Verdächtige, usw.)
Am 15. Oktober meldete sich die Angeklagte von sich aus bei der Polizei, um noch einmal aussagen zu wollen. Auf Nachfrage eines Schöffen gibt die Zeugin an, dass sie Gina H. von selbst kontaktiert hätten, wäre sie zu diesem Zeitpunkt bereits verdächtig gewesen. Dies sei bis zur eigenständigen Meldung der Angeklagten nicht der Fall gewesen.
Die Zeugin wird entlassen.
Zeuge 2 – Polizist (2. Aussage)
Im Rahmen neuer Analysemöglichkeiten hat der Beamte sich noch einmal mit dem Mobiltelefon der Angeklagten beschäftigt. Insgesamt habe Gina H. die Taschenlampe ihres Handys fast 120 mal benutzt, das letzte Mal am 13. Oktober um 1:00 Uhr morgens. Zudem können genaue Uhrzeiten sowie Bewegungsdaten anhand der Sprach- und Chatnachrichten sowie der Telefonate rekonstruiert werden. Am Abend des 11. Oktober konnte der Polizist feststellen, dass sich Gina H. zwischen 18:00 Uhr und 18:30 Uhr mit dem Auto bewegte. Genau zu dieser Zeit haben Zeugen ihr Fahrzeug in der Nähe des Leichenfundorts gesehen. Am 13. Oktober war das Handy von 22:48 Uhr bis 23:09 Uhr ausgeschaltet.
Auf Nachfrage der Verteidigung gibt der Beamte zu bedenken, dass Aufzeichnungen des Handys auch fehlerhaft sein können. Die Verteidigung bezweifelt die Zeitangaben der Analyse, da diese nicht zusammenpassen würden. Für diesen Umstand hat der Zeuge keine Erklärung.
Der Zeuge wird entlassen.

