Fabian: Prozesstag 23

Prozesstag 23 – 26.08.2026

Vorbemerkungen

Es geht noch einmal darum, ob die von der Verteidigung beantragte neue Zeugin gehört werden soll, Fabians Fußballtrainerin. Diese will neben einer Verhaltensveränderung bei Fabian auch bemerkt haben, dass dieser vor irgendjemanden Angst hätte. Er habe jedoch nicht gesagt, um wen es sich handele. Die Staatsanwaltschaft lehnt die neue Zeugin ab, da diese Fabian noch nicht lange genug gekannt habe, um eine fundierte Aussage über sein Verhalten zu treffen. Zudem möchte die Verteidigung ein neues Gutachten über die Branddauer des Leichnams in Auftrag geben.
Die Verteidigung gibt an, dass Gina H. sich aufgrund ihrer Verfassung derzeit nicht den Fragen des Gerichts stellen möchte, allerdings legt Richter Holger Schütt ihr Nahe, dies in Zukunft in Erwägung zu ziehen.

Zeugin 1 – Polizistin

Die Beamtin führte die erste Befragung mit Gina H. nach dem Leichenfund durch. Sie wurde am 14. Oktober nach Klein Upahl gerufen. Hier sei sie auf die Angeklagte getroffen, die sehr in sich gekehrt wirkte und nicht auf Ansprache reagierte. Erst nach mehrmaligem Ansprechen habe sie die Polizistin wahrgenommen und die Aussage ihrer Begleiterin Heike M. laut bestätigt. Gemeinsam mit Gina H. fuhr die Zeugin dann nach Rostock und führte auf dem dortigen Revier die Befragung durch. Man habe bis zum Abend über ihren Tagesablauf sowie den Leichenfund gesprochen. Gina H. habe mehrfach erwähnt, dass sie völlig mitgenommen sei, aber sie nicht mehr weinen könne, weil sie schon so viel geweint habe. Am nächsten Tag habe sich die Angeklagte von selbst noch einmal bei der Polizei gemeldet, weil sie noch einmal etwas zum Sachverhalt beitragen wollte. Schon an diesem 15. Oktober habe sich der erste Verdacht gegen Gina H. ergeben. Grund dafür waren die widersprüchlichen Aussagen von ihr selbst, Olaf K. und Christian D., die von der Angeklagten bereits am Abend des 13. Oktober zur Leiche geführt wurden.

Die Aussagen der Angeklagten wurden auf Video aufgezeichnet. Die Verteidigung möchte nicht, dass diese Videos vor dem Gericht als Beweise zugelassen werden. Grund dafür sei die Tatsache, dass bereits bei diesen Vernehmungen ein Verdacht gegen Gina H. bestand, über den sie jedoch nicht informiert worden sei. Die Staatsanwaltschaft wünscht die Zulassung des Videomaterials. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.

Das Gericht weist den Antrag der Verteidigung zurück. Die Videos werden als Beweismittel zugelassen.

Videoaufzeichnung – Gina H.s Befragung nach dem Leichenfund am 14. Oktober

Gina H. wird auf dem Video von zwei Polizisten befragt. Sie berichtet, dass sie Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt hätte und sich häufig um ihn und ihren eigenen Sohn gekümmert habe. Sie berichtet auch in diesem Gespräch davon, dass Matthias R. gegen sie Gewalt ausgeübt habe und Fabian daraufhin den „Respekt“ vor seinem Vater verloren habe. Matthias R. habe ein Alkoholproblem und habe sie betrogen. Letzteres habe das Vertrauen zu ihm gebrochen. Eine Woche vor Fabians Verschwinden habe man darüber gesprochen, die Beziehung wieder aufzunehmen, dies sei jedoch nur möglich, wenn Gina H. den Alkoholkonsum von Matthias R. akzeptiere, dies habe sie abgelehnt, geliebt habe sie ihn jedoch immer noch. Dies sei auch der Grund, warum sie so lange bei ihm geblieben sei.

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