Prozesstag 25 – 01.09.2026
Vorbemerkungen
Verteidiger Andreas Ohm stellt einen weiteren Beweisantrag zur erneuten Auswertung der Handy- und Bewegungsdaten von Gina H. Die bisherigen Auswertungen sind nicht zu seiner ausreichenden Zufriedenheit und lassen zu viele Lücken offen. Vor allem die Daten vom 09. Oktober 2025 und vom 10. Oktober 2026 sind für ihn relevant. Gina H. gibt an, am 09. Oktober am Nachmittag am Krebssee gewesen zu sein. Bislang wurde rekonstruiert, dass sie am diesen Tag in Güstrow war, und sich dort ggf. mit Fabian für den Folgetag verabredet habe. Sollten die Bewegungsdaten ihren Aufenthalt am Krebssee bestätigen, würde dies den ihr vorgeworfenen Punkt entkräften. Am 10. Oktober will Gina H. am Bolzsee gewesen sein und sich mit Christian D. getroffen haben. Hier war es bislang nicht möglich, die genaue Zeit des Aufenthalts festzustellen. Sollte dies zwischen 13:00 Uhr und 14:30 Uhr gewesen sein, sei Gina H. nicht dazu in der Lage gewesen, die Leiche in Brand zu setzen.
Zudem kündigt der Verteidiger an, dass Gina H. am 10. September 2026 Fragen zu ihrer Einlassung beantworten wird. Für diese Befragung wird ein ganzer Prozesstag einberaumt.
Zeugin 1 – Sozialarbeiterin
Die Dame wurde schon einmal vom Gericht befragt (s. Prozesstag 19). Die Zeugin hat Gina H. als Teenager beraten sowie im Hinblick auf den Umgang mit ihrem Sohn J. Da sie dem Gericht nach ihrer Aussage schriftliche Ergänzungen zukommen lassen hat, diese im deutschen Recht jedoch mündlich vorgetragen werden müssen, ist sie heute noch einmal geladen. Sie berichtet, dass die Betreuung der damals 13-jährigen Gina H. gemeinsam mit ihrer Großmutter stattfand. Diese habe die Jugendliche als extrem verunsichert beschrieben, die eine klare Außenseiterrolle einnahm und Schwierigkeiten hatte, anderen Menschen zu vertrauen. Sie sei sehr distanziert gewesen. Wenn sie ihre Hürde und ihre Vorsicht jedoch einmal überwunden habe, sei sie eine sehr treue Seele gewesen. Gina H. sei keine Mobberin gewesen, dies habe sie schon in der letzten Verhandlung ausgesagt, sie habe dabei jedoch nicht bedacht, dass auch umgekehrt eine Relevanz für das Gericht bestehen könne. Gina sei als Kind definitiv gemobbt worden, vor allem von anderen Kindern auf dem Schulweg. Z.B. wurde ihr Schulranzen in den Mülleimer geworfen und ihre Haare wurden angezündet.
Die Zeugin wird entlassen.
Zeugin 2 – Psychologin der JVA Bützow
Seit dem 07. November 2025 betreut sie die Angeklagte in der JVA. Die Zeugin gibt an, dass es zu Beginn bereits Gespräche wegen potentieller Suizidgefährdung der Angeklagten gegeben habe. Auch wenn diese psychisch völlig aufgelöst und überfordert gewesen sei, habe man keine akute Suizidgefahr feststellen können. Vor allem um ihrem Sohn J. habe sie sich große Sorgen gemacht. Auch in späteren Gesprächen habe man nicht feststellen können, dass sie eventuelle suizidale Absichten habe. Die Angeklagte spreche mit der Psychologin bereitwillig über ihre Probleme. Vor allem die Tatsache, dass sie 24 Stunden überwacht werde, sei für Gina H. eine zusätzliche Belastung. In den Gesprächen beteuere sie regelmäßig ihre Unschuld.
Nach einer Weile habe Gina H. damit begonnen, am Gefängnisalltag teilzunehmen und auch Kontakt zu ihren Mitgefangenen aufzunehmen. Auch hier sehe sie sich jedoch Drohungen ausgesetzt. Inzwischen habe sie jedoch zu zwei Frauen engeren Kontakt.
In den Gesprächen mit der Psychologin ginge es jedoch nicht um die Tat an sich, sondern hauptsächlich um das Bild, dass von ihr in der Öffentlichkeit vermittelt wird. Es gehe ihr um die Bewertung ihrer Person. Zudem beteuere sie immer wieder, dass man ihr die Tat in die Schuhe schieben wolle. Sie habe jedoch nicht darüber gesprochen, was sie am Tattag getan habe.
Der Richter liest ein Zitat aus einer Akte der JVA vor. Es geht darum, dass Gina H. sich durch gezieltes Lügen Vorteile in der Einrichtung zu schaffen versucht und ein ‚Nein‘ kaum akzeptieren will. Die Zeugin bestätigt dieses Verhalten. Auch ihr gegenüber habe die Angeklagte versucht, sie für ihre Zwecke zu manipulieren und sich erhofft, dass sie sich vor Gericht für sie einsetzen werde. Zudem spiele sie gezielt das Personal der Haftanstalt gegeneinander aus, um sich Vorteile im Rahmen ihrer Haftbedingungen zu verschaffen. Die Zeugin beschreibt Gina H. in diesem Zusammenhang als „hochgradig manipulativ“. So habe Gina H. berichtet, dass eine Mitgefangene ihr gedroht habe, sie zu bestechen, was sich jedoch als Lüge herausstellte. Im Gegenzug habe sie gezielt versucht, ihre Reize bei männlichen Gefängniswärtern einzusetzen und sie in Unterwäsche im Zimmer empfangen. Dies sei jedoch in einem Gefängnisalltag nichts Neues oder gar Ungewöhnliches. Ginas Verhalten sei zudem sehr ambivalent. Sie benehme sich sowohl kontrolliert und freundlich als auch patzig und unangepasst.
Ungefähr im Januar habe Gina H. mitgeteilt, dass sie die Beziehung zu Matthias R. wieder aufgenommen habe. Dies sei auch aktuell noch der Fall. Noch am 17. Juli, beim letzten Besuch durch Matthias R., habe die Angeklagte ihr berichtet, dass man eine gemeinsame Zukunft plane. Besondere Probleme habe die Angeklagte nach Prozesstage, da sie diese als sehr ungerecht empfinde. Außerdem sei der Kontaktabbruch zu ihrer Familie, vor allem zu ihrem Sohn, eine extreme Belastung. Vor allem, wenn es um J. gehe, sei sie in Tränen aufgelöst. Eine Arbeitstherapie habe sie in der JVA zwar angefangen, aber wegen der anhaltenden Drohungen gegen sie wieder abgebrochen.
Die Angeklagte leide unter einem mangelnden Selbstbewusstsein und habe immer das Gefühl, dass niemand sie mag und niemand auf ihrer Seite stehe. Sie tendiere zu einer konstanten Selbstabwertung.
Ein Schöffe fragt nach, ob die Zeugin den Eindruck habe, dass die Angeklagte überhaupt realisiere, was hier vor sich gehe. Die Zeugin gibt an, dass Gina H. durchaus einen Bezug zu den aktuellen Ereignissen habe. Allerdings habe sie mit dem Voranschreiten des Prozesses mehr und mehr die Hoffnung verloren, dass es für sie ein gutes Ende nehmen würde und müsse sich nun mit den Konsequenzen, die ihr drohen könnten, auseinandersetzen. Zum jetzigen Zeitpunkt gehe Gina H. von einer Verurteilung aus.
Die Zeugin wird entlassen.
Chat- und Sprachnachrichten
Zeitraum 17. Oktober – November 2025
In einer Sprachnachricht vom 17. Oktober 2025 spricht Matthias R. von seinem emotionalen Zustand nach dem Tod seines Sohnes und dass er sich nicht dazu in der Lage sehe, arbeiten zu gehen. Er sagt, dass keiner ihm helfen könne. Gina antwortet in Textform, ob er auch sie damit meine.
In einer weiteren Sprachnachricht spricht Matthias R. von der Beerdigung und dem Grabstein. Gina H. ignoriert das Thema zunächst und spricht stattdessen davon, dass sie es nicht verstehen könne, dass er ihr nicht antworte, aber auf Facebook online sei. Bezüglich der Beerdigung sagt sie anschließend, dass das natürlich unschön sei, aber: „Da musst du jetzt durch“.
In zahlreichen Sprachnachrichten an Freude und Bekannte beteuert Gina H. ihre Unschuld. Sie beschwert sich zudem über die auf Social Media anhaltende Hetze und den Spießroutenlauf, den sie durchleben muss.
Am 18. Oktober 2025 sendete Gina H. eine Sprachnachricht an Olaf K. (s. Prozesstag 12). In dieser spricht sie darüber, dass sie sich wundert, dass für Fabian, den eigentlich niemand kenne, ein solcher „Aufriss“ gemacht werden würde. Sie fände es zwar schön, aber viele Kinder sterben ja auch an Krebs und es interessiere niemanden. Oder als sie missbraucht wurde, habe sich niemand dafür interessiert und jetzt bei Fabian hätte sogar der FC Hansa Rostock eine Schweigeminute eingelegt. Für andere Kinder würde das nicht passieren und jetzt für den völlig unbekannten Fabian, dies entziehe sich ihrem Verständnis.
Aus einer weiteren Sprachnachricht wird deutlich, dass Gina und Matthias nur zwei Tage nach dem Auffinden der Leiche bereits wieder intim miteinander wurden.
In der letzten Sprachnachricht für heute spricht Gina H. zu Matthias R. Sie sagt ihm nur wenige Tage nach dem Tod seines Sohnes, dass er glücklich sei und Alkohol in Mengen trinken könne und sein Leben genieße und sie dann wohl keinen Platz in seinem Leben habe.

