Fabian

Fabian: Prozesstag 1

Prozesstag 1 – 28. April 2026

Anklageschrift

Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Der vorsitzende Richter ist Holger Schütt. Die Staatsanwaltschaft wird von Harald Nowack und Oliver Schley vertreten. Davina L. tritt mit ihrer Anwältin Christine Habetha in der Nebenklage auf. Gina H. wird vor Gericht von Andreas Ohm und Thomas Löcker vertreten.

Der Prozess gegen Gina H. beginnt am 28. April 2026. Die Staatsanwaltschaft verliest die 63 Seiten umfassende Anklageschrift gegen die 30-Jährige. Ihr wird vorgeworfen, den achtjährigen Fabian am 10. Oktober 2025 gegen 10:43 Uhr unter einem Vorwand und in Tötungsabsicht aus seiner Wohnung gelockt zu haben. Fabian, der krankheitsbedingt zu Hause war und die Angeklagte bereits seit Jahren als die Freundin seines Vaters kannte und ihr vertraute, begleitete sie sorg- und arglos.  In ihrem Fahrzeug, einem orangefarbenen Ford Ranger, fuhr Gina H. gemeinsam mit Fabian in den Wald. Dort schaltet sie um 11:22 Uhr ihr Handy aus. Danach fährt sie mit ihm an den abgelegenen und schlecht einsehbaren Tümpel in Klein Upahl. Dort griff sie ihn unerwartet an und tötete ihn mit sechs Messerstichen, von denen zwei direkt ins Herz gingen. Die Klingenlänge wird auf mindestens 10 cm geschätzt. Die Staatsanwaltschaft führt an, dass Gina H. die Leiche des Jungen schließlich mit einem Grillanzünder übergoss und anzündete, um Spuren zu verwischen. Nach der Tat fuhr sie nach Klein Upahl und schaltete ihr Handy um 12:43 Uhr wieder ein. Da der Junge nicht mit dem Angriff rechtnete, sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal „Heimtücke“ als erfüllt an.
Als Motiv nennt die Staatsanwaltschaft die Trennung von Fabians Vater Matthias R. nach einer vierjährigen Beziehung. Diese lag nur wenige Wochen zurück. Matthias R. war Hauptverdiener in der Beziehung und sorgte für Ginas Lebensunterhalt. Er ermöglichte der Empfängerin von Erwerbsunfähigkeitsrente ihren kostspieligen Lebensstil mit fünf Pferden. Fabian brach den Kontakt zu seinem Vater ab, nachdem er eine körperliche Auseinandersetzung zwischen ihm und Gina H. beobachtet hatte. Nach der Trennung näherten sich Fabian und sein Vater wieder an. Als Gina H. erneuten Kontakt zu Matthias R. aufnahm, um die Beziehung eventuell retten zu können, lehnte dieser den Kontakt unter anderem aus dem Grund ab, da er das sich langsam bessernde Verhältnis zu Fabian nicht gefährden wollte. Dies belegt eine Chatnachricht vom 09.10.2025. Dies bestätigt für die Staatsanwaltschaft die „niederen Beweggründe“.

Die Angeklagte lässt verlauten, dass sie sich nicht zu den Vorwürfen äußern wird.

Wer ist Gina H.?

Die 30-jährige Pferdenärrin Gina H. wuchs bei ihren Großeltern auf. Ihren leiblichen Vater sah sie nur selten, ihre Mutter soll drogenabhängig gewesen sein. Sie hat zudem noch eine Schwester. Bereits in jungen Jahren litt sie unter psychischen Problemen. Gegenüber Menschen kann sie sich nicht gut öffnen, nur Tiere vermitteln ihr Sicherheit und Liebe. Sie lernt jedoch ihre weiblichen Reize gekonnt einzusetzen, um Männer für ihre Zwecke zu gewinnen. Dabei geht sie völlig offen mit ihrer Sexualität und ihrem Wunsch nach Geld um. Beides wird ihnen von den Männern bereitwillig erfüllt. Kleinere Diebstähle prägen ihren Lebenslauf, es weist jedoch wenig auf Gewaltbereitschaft hin. Der mitunter beobachtet, grobe Umgang mit ihren Pferden wird lediglich von Laien beschrieben. Menschen, die aktiv mit Pferden arbeiten, bezeichnen ihre Verhalten gegenüber ihren Tieren als liebevoll und artgerecht. Sie ist Mutter eines Sohnes aus einer früheren Beziehung. Als sie mit der Erziehung an ihre Grenzen stößt, ist sie reflektiert genug, um sich professionelle Hilfe in einer sozialen Einrichtung zu suchen. Zudem begibt sie sich ab dem Jahr 2017 auch wegen ihrer psychischen Probleme in therapeutische Behandlung. Hier wird ihr eine Persönlichkeitsstörung mit Borderline-Symptomen attestiert. Zudem leide sie unter sozialer Phobie und instabilen Emotionen. Ihr Therapeut sieht die Störungen als nicht ausgeprägt genug, um einen dringenden Klinikaufenthalt anzuordnen, Gina H. ist jedoch aufgrund dessen nicht erwerbsfähig und bezieht eine kleine Rente. Mit ihrer Beziehung zu Matthias R. kommt bald etwas mehr Stabilität in ihr Leben. Ihr Therapeut berichtet, dass sie Fabian stets positiv und liebevoll in den Sitzungen erwähnte. Mit der Zeit entwickelt sie jedoch eine finanzielle wie emotionale Abhängigkeit zu Matthias.  Das Paar streitet sich ständig, versöhnt sich jedoch auch schnell wieder. Man kann weder mit noch ohneeinander. Matthias leistet viele Überstunden, um das kostspielige Hobby seiner Freundin zu finanzieren. Nach dem Tod von Ginas Lieblingspferd sieht sie sich einer besonders großen, psychischen Belastung ausgesetzt, die zu weiteren Konflikten führt. Als Matthias den Belastungen nicht mehr standhalten kann, trennt er sich im August 2025 von Gina. Für sie bricht eine Welt zusammen. Nachdem sie ihre größte Stütze verloren hat, nehmen ihre psychischen Probleme überhand, was sie auch offen auf ihrem Instagram-Profil kundtut.

 

(Quellen: Stern.de; Ostseewelle; t-online; NDR, Focus online; Pressemitteilungen Landgericht Rostock)

Mord an Fabian aus Güstrow

Der Fall Fabian – Die Vorgeschichte

Einleitung

Am 10. Oktober 2025 verschwindet der achtjährige Fabian aus Güstrow spurlos. Vier Tage später wird seine teilweise verbrannte Leiche an einem abgelegenen Gewässer nahe Klein Upahl im Landkreis Rostock gefunden. Was als Vermisstenfall beginnt, entwickelt sich innerhalb weniger Wochen zu einem intensiven Mordverfahren.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen steht kurze Zeit später die 30-jährige Gina H., die bis kurz vor dem Verschwinden mit Fabians Vater Matthias R. eine Beziehung geführt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Jungen ermordet zu haben. Als Motiv werden niedere Beweggründe angenommen. Fabian soll der Beziehung zu ihr und Matthias R. im Weg gestanden haben. Seit dem 28. April 2026 muss sich Gina H. vor dem Landgericht Rostock verantworten. Die Angeklagte vermeldete eine Einlassung zur Tat am 24. August. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Fabian

Der achtjährige Fabian lebte überwiegend bei seiner Mutter Davina L. in Güstrow. Sie lebt vom Kindsvater getrennt. Nach den Aussagen von Fabians Eltern galt dieser als freundlicher, hilfsbereiter und offener Junge.

Zum Zeitpunkt seines Verschwindens war Fabian allein zu Hause. Davina L. befand sich auf der Arbeit. Diese Situation spielte nach Auffassung der Staatsanwaltschaft später eine entscheidende Rolle.

Der 10. Oktober 2025

Nach den bisherigen Ermittlungen nutzte Fabian sein Mobiltelefon an jenem Vormittag mehrfach. Gegen 10:50 Uhr wurde das Handy nach den Auswertungen der Ermittler letztmals aktiv benutzt. Danach verliert sich Fabians Spur.

Als seine Mutter am Nachmittag nach Hause zurückkehrte, war ihr Sohn verschwunden. Kurz darauf begann eine groß angelegte Suchaktion.

Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und zahlreiche freiwillige Helfer beteiligten sich an der Aktion. Auch Suchhunde, Drohnen und Hubschrauber kamen zum Einsatz. Der Fall bewegte innerhalb weniger Stunden Menschen weit über Mecklenburg-Vorpommern hinaus. Fabians Mutter Davina konsultiert einen Privatdetektiv, der bei der Suche helfen soll.

Vier Tage der Ungewissheit

Während der Suche gingen bei der Polizei zahlreiche Hinweise ein. Die Beamten ermittelten in alle Richtungen, um Fabian zu finden und seine letzten Schritte zu rekonstruieren.

Die Ermittler überprüften Zeugenaussagen, sichteten Überwachungskameras und werteten digitale Spuren aus. Gleichzeitig hofften Familie, Freunde und die Öffentlichkeit, Fabian lebend zu finden.

Die Polizei schloss zu diesem Zeitpunkt nicht aus, dass der Junge Opfer einer Straftat geworden sein könnte. Dementsprechend richtete man den Fokus sowohl auf ein mögliches Verbrechen als auch auf die weitläufige Suchaktion.

Der Leichenfund am 14. Oktober 2025

Am 14. Oktober 2025 informiert Gina H. die Polizei, dass sie beim Spaziergang mit einer Freundin und ihren beiden Hunden am Tümpel bei Klein Upahl Fabians Leichte entdeckt habe. Der Fundort liegt rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt. Die Leiche des Jungen war durch Verwesung und Tierfraß bereits in Mitleidenschaft gezogen worden. Nach ersten Ermittlungen war der Körper teilweise verbrannt worden. Die spätere Obduktion ergab, dass Fabian an sechs Messerstichen starb von denen zwei direkt ins Herz gingen; das Feuer wurde nach seinem Tod gelegt. Vermutlich wurde ein Brandbeschleuniger verwendet.

Die Sonderkommission

Nach dem Leichenfund richtete die Polizei eine Mordkommission deren Ermittlungen sich zu einem der umfangreichsten Prozess in der Geschichte der Region entwickelten.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden:

  • mehr als 1.000 Spuren ausgewertet,
  • über 60 Zeugen vernommen,
  • zahlreiche Datenträger, Mobiltelefone und Fahrzeuge untersucht,
  • umfangreiche rechtsmedizinische, kriminaltechnische und digitale Gutachten eingeholt.

Die Ermittlungen dauerten mehrere Monate an.

Die Festnahme

Im November 2025 nahmen Ermittler die 30-jährige Gina H. aus dem Landkreis Rostock fest, die schnell in den Fokus der Ermittlungen geraten war. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ergab sich aus der Gesamtheit der Indizien ein dringender Tatverdacht. Das Amtsgericht erließ daraufhin Haftbefehl wegen Mordverdachts.

Die Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Mehrere Anträge ihrer Verteidigung auf Haftprüfung blieben ohne Erfolg.

Die Anklage

Am 9. März 2026 erhob die Staatsanwaltschaft Rostock Anklage wegen Mordes.

Nach ihrer Darstellung soll die Angeklagte Fabian am 10. Oktober 2025 unter einem Vorwand aus der Wohnung gelockt haben. Anschließend soll sie mit ihm zu einem abgelegenen Tümpel bei Klein Upahl gefahren sein und ihn dort mit sechs Messerstichen getötet haben. Danach soll sie versucht haben, die Leiche anzuzünden, um Spuren zu beseitigen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen begangen wurde. Als mögliches Motiv nennt sie unter anderem die konfliktreiche Beziehung zum Vater des Jungen. Diese Vorwürfe sind Gegenstand des laufenden Prozesses und bislang nicht rechtskräftig festgestellt. (Stand 03.08.2026)