Fabian: Prozesstag 20

Prozesstag 20 – 06. August 2026

Vorbemerkungen

Nebenklägerin Christine Habetha gibt an, dass sie das Olaf K. gehörende Messer noch einmal untersuchen lassen wird. Hierbei sollen molekulargenetische Verfahren zur Anwendung kommen, die auch die kleinsten Spuren auffindbar machen. Da auf dem Messer nur die Fingerabdrücke von Olaf K. gesichert werden konnten, äußerten die Forensiker die Vermutung, dass das Messer gereinigt wurde. Die Verteidigung stimmt dem zu, da dies für die Entlastung der Angeklagten dienlich sein würde.

Zeuge 1 – Förster

Der Förster war am 10. Oktober zwischen 11:00 Uhr und 11:25 Uhr mit Matthias R. zu einer Brennholzabholung verabredet. Zu diesem Zweck hat Matthias R. nachweislich seine Arbeitsstelle verlassen. Der Zeuge bestätigt, dass dieser die gesamte Zeit am angegebenen Ort war. Danach fuhr Matthias R. zurück zur Arbeit. Dies dient Fabians Vater als Alibi für den angenommenen Tatzeitraum.
Der Förster hatte die Polizei bereits zuvor unterstützt. Gina H. hat am Tattag ein Foto mit ihrem Handy aufgenommen, auf dem man ihren Hund beim Spaziergang im Wald sieht. Sie behauptet, wegen dieses Spaziergangs ihr Handy ausgeschaltet zu haben. Der Förster konnte der Polizei den genauen Ort nennen, an dem das Foto aufgenommen wurde. Er bestätigt, dass man von dieser Stelle aus den Leichenfundort auf mehreren Wegen erreichen könne. Zu Fuß sei der Ort etwa 30 Minuten vom Tümpel entfernt. Mit einem geländegängigen Fahrzeug könne man in 5-7 Minuten dort sein.
Der Zeuge wird entlassen.

Zeuge 2 – Sachverständiger für operative Fallanalyse (Profiling)

Der Sachverständige war damit beauftragt, die Chats und KI-Prompts von Gina H. im Hinblick auf ihre Persönlichkeit zu analysieren. Hauptaugenmerk sollte hier auf der Frage liegen, ob die Angeklagte vor und nach der Tat unterschiedliche Verhaltensweisen zeigte. Bereits in den vorherigen Verhandlungstagen skizzierte sich ein deutliches Bild der Angeklagten, das der Sachverständige anhand seiner Analysen bestätigt. Gina H. wirkt vor der Tat kontrollsüchtig, eifersüchtig und sucht vor allem Bestätigung bei Männern. So kam es sogar vor, dass sie, wenn Matthias R. auf ein erotisches Foto von ihr nicht ihrem Wunsch entsprechend reagierte, dass sie dieses Bild dann an einen anderen Mann weiterleitete, der ihr die gewünschte Bestätigung dann zukommen ließ. Das Erfüllen ihrer eigenen Bedürfnisse stehe für sie an erster Stelle. Sie habe keine Empathie für ihre Gesprächspartner aufweisen können.
Auch nach der Tat sind ihre Chats geprägt von Egoismus und Kontrollzwang. Es gab jedoch einzelne Auffälligkeiten, die der Sachverständige für wichtig erachtet. Am Abend des 10. Oktober fragt die Angeklagte zum ersten Mal, ob Matthias R. nicht in Begleitung von Fabian sei. Dies hat sie zuvor in dieser Form noch nie getan.
Am 13. Oktober sind weitere Auffälligkeiten zu verzeichnen. Hier taucht zum ersten Mal in einem Chat die Bezeichnung „Ziehsohn“ für Fabian von Gina H. auf. Zudem sagt sie hier bereits, dass mit dem Schlimmsten zu rechnen sei und man abschließen müsse. Fabians Tod war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht bekannt.
Bei der Trauerrede, die sie für Matthias R. von Chat GPT schreiben lies, verwendete sie im Prompt die wenig empathischen Bezeichnungen „frech“ und „nicht immer einfach“ für den toten Jungen. Erst in einem zweiten Prompt ergänzt sie, dass sie Fabian über alles geliebt habe. Die Reihenfolge macht den Ermittler stutzig. Im Hinblick auf die negativen Beschreibungen für den Jungen wirkt die nachgereichte Liebeserklärung wenig authentisch.
Allgemein habe sie Chat GPT dafür verwendet, ihre übermäßigen Emotionen in Worte zu fassen, um sie dann auf den sozialen Medien posten zu können. Auch in dieser Hinsicht zeugen ihre Prompts davon, dass sie einen Hang zur (Selbst)Darstellung und zum Übertreiben habe.
Der Sachverständige gibt auf Nachfrage des Richters an, dass Gina H. vor der Tat nie nach Matthias R.s Wohlbefinden gefragt hat, auch nicht dann, als er ihr aktiv mitteilte, dass es ihm nicht gutgehe. Nach der Tat habe sie auffällig oft gefragt, wie es ihm gehe. Zudem habe sie schnell wieder auf ihre egozentrische Art gewechselt, bei der sie dem trauernden Vater seinen Schmerz nicht zugestehen wollte.
Im Zusammenhang mit einem Foto beschreibt sie sich selbst als süß, psychopathisch, aggressiv, provokant und eifersüchtig. Der Sachverständige schließt daraus, dass sie dazu in der Lage war, ihr eigenes Verhalten zu reflektieren.
Der Zeuge wird entlassen.

Zeuge 3 – Hufschmied

Der Hufschmied war am 10. Oktober von 8:10 Uhr bis 9:45 Uhr beruflich auf Ginas Hof. Hier hielten sich außerdem ihre Großmutter und ein dem Hufschmied unbekannter Mann auf. Er berichtet, dass Gina H. zwar reservierter wirkte als sonst, jedoch wesentlich gefasster als bei seinem vorherigen Besuch vor zwei Monaten. Kurz nach der Trennung von Matthias R. war sie völlig aufgelöst. Auf Nachfrage berichtet der Hufschmied, dass er zwischen den beiden Frauen kein Gespräch mitbekommen habe, in dem es darum ging, dass Gina H. später noch nach Güstrow wolle, um Besorgungen für ihre Großeltern zu machen. Zudem gibt er an, dass er im Laue seiner ca. dreijährigen Tätigkeit auf dem Hof bei den Pferden keine Verletzungen feststellen konnte, die auf eventuelle Misshandlungen hindeuteten, die man Gina H. bereits vorgeworfen hatte.
Der Zeuge wird entlassen.

Zeuge 4 – Hobbyfotograf aus Güstrow

Der Hobbyfotograf war am 10. Oktober 2025 zwischen 13:35 Uhr und 15:40 Uhr in der Nähe des Bolzsees. An diesem soll sich Gina H. mit Christian D. nach der Tat getroffen haben. Er berichtet, dass er einen orangefarbenen Pickup beobachtet habe, an dessen Steuer eine blonde Frau mit hellem Oberteil saß. Er ist sich sicher, dass er diese Beobachtung zwischen 15:35 Uhr und 15:40 Uhr machte, da die Timecodes seiner Fotos diese Zeit bestätigen. Die Polizei stellte jedoch fest, dass seine Kamera auf eine falsche Zeitzone eingestellt war und die Beobachtung somit eine Stunde früher stattgefunden haben muss.
Der Zeuge wird entlassen.

Zeugin 5 – Augenzeugin

Die 55-jährige Zeugin hat beim Versorgen der Schafe einer Bekannten bei Klein Upahl am Morgen des 13. Oktober in der nähe des Tümpels gegen 9:00 Uhr einen orangefarbenen Pickup und einen schwarzen SUV gesehen. Personen habe sie bei den Fahrzeugen nicht gesehen. Diese Beobachtung sei ihr in dem Moment wieder in den Sinn gekommen, als sie das Fahrzeug der Angeklagte in den Medien gesehen habe. Laut Richter Holger Schütt gibt es auch hier eine Unstimmigkeit in der Zeitangabe der Zeugin. In Anlehnung an das Weidezaun-Protokoll, in dem regelmäßig die Zustände der Zäune mit Datum und Uhrzeit dokumentiert werden müssen, sei die Zeugin erst um 11:10 Uhr vor Ort gewesen. Die Zeugin sagt, dass dies durchaus möglich sei.
Die Zeugin wird entlassen.

Zeugin 6 – Gina H.s Schwester

Ihr Antrag, die Öffentlichkeit von ihrer Aussage auszuschließen wurde abgelehnt, trotzdem möchte Ginas Schwester eine Aussage machen. Im alter von 8 bzw. 9 Jahren seien sie von ihren Eltern aus Niedersachsen zu den Großeltern nach Reimershagen gekommen. Zunächst haben die beiden Schwestern eine enge Beziehung gehabt, man habe sich jedoch später auseinandergelebt. Sie hat seit 8 Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrer Schwester oder zu ihrer Großmutter, da beständige Meinungsverschiedenheiten das Verhältnis trübten. Dazu gehörte unter anderem, dass die Großmutter kein Interesse an der Tochter der Zeugin hatte, auch nicht in Situationen, in denen das Kind auf die Hilfe der Großmutter angewiesen war. Zwar habe sie anfänglich noch hin und wieder Kontakt zu Gina gehabt, diese habe den dann abgebrochen aus Sorge davor, die finanzielle Unterstützung durch ihre Großeltern zu verlieren.. Zudem stehe sie noch im Kontakt zur Mutter, was ebenfalls für Gina H. nicht tolerierbar war. Als ihre Schwester ihr zum Tod ihres Pferdes ihr Beileid aussprechen wollte, erhielt sie als Antwort nur, dass sie das nichts angehe. Ihrem Großvater habe die Schwester jedes Jahr zum Geburtstag einen Brief geschrieben, eine Antwort habe sie jedoch nie erhalten. Ihren Vater habe sie nie kennengelernt. Sie sei zudem nicht sicher, ob sie und Gina überhaupt denselben Vater haben. Sie berichtet von der gemeinsamen Kindheit und erklärt, dass sie als junges Mädchen keinen wirklichen Einblick in das Verhältnis zwischen ihrer Großmutter und ihrer Mutter hatte, sie habe lediglich vermittelt bekommen, dass die Mutter kein Interesse am Kontakt mit ihren Töchtern habe. Ihr Großvater, der als Koch gearbeitet hat, habe zusätzlich geführte Waldwanderungen in der Gegend angeboten. Klein Upahl gehörte jedoch nicht zu seinem Einzugsbereich.
Ginas Kindheit sei schwierig gewesen. Sie war lieber allein und nicht besonders beliebt. Freunde hatte sie kaum und sei auch im Freundeskreis ihrer Schwester aufgrund ihrer negativen Art nicht willkommen gewesen. Gina habe ihre Ausbildung abgebrochen, weil sie keine Lust gehabt habe zu arbeiten. Diese Aussage bringt Gina H. dazu, ihre Schwester von der Anklagebank aus verbal anzugreifen, was den Richter dazu bringt, eine Verwarnung auszusprechen.
Die Zeugin berichtet, dass Gina H. gerne im Mittelpunkt stand und immer in einem positiven Licht dastehen wollte, daher habe sie auch nicht davor zurückgeschreckt, zu lügen, ihre Schwester schlechtzureden oder die Erfolge der Schwester als die ihren auszulegen. Am 14. Oktober erhielt die Schwester eine Sprachnachricht von Matthias R., in der er sagte, dass er Gina für verdächtig halte, daraufhin habe sie ihm nahegelegt, die Polizei über diesen Verdacht zu informieren. Allgemein sei die Schwester gegenüber Gina in der Kindheit von den Großeltern vernachlässigt worden, während Gina immer im Mittelpunkt stand. Während Gina finanzielle Unterstützung erhielt, musste sie sich mit den Resten begnügen. Sie beschreibt Gina H. als sehr tierlieb, auch wenn sie ihren Pferden gegenüber manchmal grob gewesen sei, sie mit der Gerte oder der flachen Hand geschlagen habe. Aufgrund dieses Verhaltens sei sie sogar einmal von einem Turnier ausgeschlossen worden.
Der psychiatrische Sachverständige spricht nun eine Unstimmigkeit an. Gina H. habe ihm gegenüber behauptet, schon wesentlich früher zu ihren Großeltern gezogen zu sein. Ginas Schwester verneint das.
Auf Nachfrage des Verteidigers Thomas Löcker, ob die Mutter der beiden Schwestern eine Meinung zu dem Fall habe, antwortet die Zeugin nur, dass sie sich dazu nicht geäußert habe.
Die Zeugin wird entlassen.

(Quellen: Stern.de; Ostseewelle; t-online; NDR; Focus Online; Pressemitteilungen Landgericht Rostock; RTL – Carsten Kulawik)

2 comments

  1. Moni Back — August 6, 2026 at 2:41 p.m.

    Das Bild wird für mich immer klarer, nur eine Sache macht mich nachdenklich: Was war das für ein schwarzer SUV? Zumindest könnte der Halter ein Zeuge sein?
    Na ja, jedenfalls ist das in jeder Hinsicht eine sehr spannende Gerichtsverhandlung.

    Vielen Dank und- ich habe dein Buch auch schon vorbestellt und freue mich sehr drauf.

    Viele Grüße aus Ffm/Nieder-Erlenbach

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    1. admin — August 6, 2026 at 2:57 p.m.

      Ich bin hier nicht ganz sicher, ob es sich dabei um Olaf K. oder Christian D. handeln könnte, die ja beide zuvor mit ihr am Fundort waren. Ich muss die Aussagen noch mal alle überprüfen, bevor ich mich hier sicher festlegen kann.
      Vielen Dank für deine Vorbestellung!!!
      Ganz liebe Grüße

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