Prozesstag 19 – 09.07.2026
Zeugin 1 – Polizeibeamtin
Im Rahmen der Vermisstensuche sei sie mit dem Fall beauftragt gewesen. Am 11. Oktober 2025 habe sie gemeinsam mit einem Kollegen Gina H. aufgesucht, um mit ihr über Fabian zu sprechen. Gina H. habe sie bereits erwartet. Zu dem Zeitpunkt sagte sie den Polizisten, dass sie Fabian zum letzten Mal in den Sommerferien gesehen habe. Bereitwillig habe sie die Beamten ins Haus geführt und zeigte sich auch sonst freundlich und kooperativ. Die Zeugin gibt an, die Situation als glaubwürdig eingeschätzt zu haben.
Die Zeugin wird entlassen.
Zeuge 2 – Polizeibeamter
Der Beamte führte ein Gespräch mit Olaf K. in dessen zu Hause. Nach dem Gespräch habe der Zeuge gerade gehen wollen, als Olaf K. ihn zurückrief. Gemeinsam seien sie in die Werkstatt gegangen, in der der Zeuge auf eine Stelle in der Wand zeigte, in der mehrere Einstichlöcher zu erkennen gewesen seien. Er gab an, dass hier immer ein Arbeitsmesser stecken würde, doch dies sei verschwunden.
Einige Zeit später habe Olaf K. sich gemeldet, um mitzuteilen, dass das Messer wieder aufgeteilt sei. Das Messer sei in einem Karton aufgetaucht, in dem es sonst nie gelegen hätte. Olaf K. berichtete, dass dies für ihn unerklärlich sei, da er dort zuvor schon gesucht hatte.
Der Zeuge wird entlassen.
Sprach- und Chatnachrichten
Die Nachrichten sind aus der Zeit der Trennung von Gina H. und Matthias R. Die Angeklagte spricht mit einer Bekannten und gibt an, dass sie finanziell ruiniert sei, da Matthias R. sich von ihr getrennt habe. Auch bei ihrer Bekannten habe sie Schulden, von denen sie nun nicht wisse, wie sie sie begleichen solle.
Zeuge 3 – Facharzt für Psychotherapie
Der Zeuge ist der ehemalige behandelnde Therapeut von Gina H. Die erste gemeinsame Sitzung habe man im November 2017 gehabt. Die Angeklagte war zu dieser Zeit gerade schwanger. Ihr war bereits zuvor eine emotional-instabile Persönlichkeitsstörung (Typ Borderline) sowie soziale Phobie diagnostiziert worden. Der Zeuge beschreibt Gina H. als gute Mutter, die sich liebevoll um ihren Sohn kümmerte. Dies konnte er beobachten, da sie ihren Sohn mehrere Male zu den gemeinsamen Sitzungen mitbrachte.
Aufgrund ihrer Persönlichkeitsstörung lebe Gina H. von der Erwerbungsunfähigkeitsrente. Der Leistungsdruck sowie Menschenmassen seien für sie nicht aushaltbar. Der Richter merkt an, dass Reitturniere genau in ebendieses Muster fallen: Leistungsdruck gepaart mit Menschenmassen. Diese Verbindung sei dem Therapeuten jedoch nicht aufgefallen.
Im Hinblick auf ihre Familie habe Gina H. keine persönliche Verbindung zu ihrer leiblichen Mutter und auch der leibliche Vater habe keine Bedeutung in ihrem Leben.
Die Beziehung zu Matthias R. hat er als stabilisierenden Faktor im unbeständigen Leben von Gina H. empfunden. Es habe ihr Sicherheit gegeben, in einer geordneten Struktur zu leben, allerdings habe ihr sein Alkoholkonsum sehr zu schaffen gemacht. Zudem sei es für Gina H. wichtig, dass gewisse Abläufe vollkommen nach ihren Vorstellungen laufen müssen, was typisch für die Borderline-Persönlichkeitsstörung sei. Der Zeuge habe Matthias R. in einer Therapiesitzung kennengelernt und das Gefühl gehabt, dass dieser sich große Mühe gegeben habe, doch Gina H. dies nicht anerkennen konnte, zudem habe sie erwartet, dass Matthias R. für die Finanzierung der Beziehung sorge. Nachdem der Therapeut sie auf diesen Umstand ansprach und ihr mitteilte, dass sie sich gegenüber ihrem Partner aggressiv verhalte, habe sie die nächste Therapiesitzung unentschuldigt versäumt.
Dass die Angeklagte gleich zwei Suizidversuche hinter sich habe und auch in der Psychiatrie war, habe der Therapeut erst im Nachhinein erfahren. Normalerweise würde der behandelnde Therapeut in einem solchen Fall informiert werden, dies habe jedoch nicht stattgefunden. Der Richter merkt an, ob dies damit zusammenhängen könne, dass die Suizidversuche lediglich als Druckmittel gedacht waren. Der Zeuge möchte sich darauf nicht festlegen, kann es jedoch auch nicht als unmöglich ausschließen.
Er gibt an, dass Gina H. sich in den Sitzungen auch schon bereiterklärt habe, eine Zeit in einer Klinik zu verbringen, habe dies jedoch immer wieder ausgeschlagen, da sie wegen ihrer Pferde und ihres Sohnes gebunden sei.
Das letzte Treffen fand am 26. September 2025 statt, also nach der Trennung von Matthias R. Hier habe der Zeuge das Gefühl gehabt, dass Gina H. stabil und der Lage gewachsen sei. Bei einer Borderline-Persönlichkeitsstörung seien kurzfristige Stimmungswechsel jedoch keine Seltenheit.
Am 04. November 2025 erhielt der Zeuge einen Anruf seitens Gina H. Jemand habe dem Jugendamt mitgeteilt, dass sie suizidal sei und deshalb ihren Sohn J. abgeben müsse. Sie verlangte von ihrem Therapeuten ein Attest, in dem er sich dafür aussprach, dass dies nicht die Wahrheit sei. Der Therapeut lehnte dies ab, da die letzte Sitzung dafür schon zu lange zurückläge.
Der Zeuge wird entlassen.
Zeugin 4 – Pädagogische Psychologin der Arbeiterwohlfahrt
Die Zeugin kennt Gina H. aus dem Jugendalter, dort habe sie einmal mit ihr zusammengearbeitet. Ein zweites Mal habe sie die Zeugin im Hinblick auf den Umgang mit ihrem Sohn J. beraten.
Sie habe Gina als unsicheres Mädchen kennengelernt, dem es schwerfiel, Vertrauen zu fassen. Als sie Gina dann 17 Jahre später wiedersah, habe sie freiwillig um Unterstützung bei der Erziehung ihres Sohnes gebeten. Es sei vor allem darum gegangen, Konflikte besser lösen zu können. J. sei öfter einmal laut geworden, wenn er seinen Willen nicht bekommen habe. In der Zusammenarbeit habe sie festgestellt, dass beide impulsive Charaktere waren, wodurch die Konflikte auch öfter einmal hochkochten.
Am 09. Oktober 2025 sagte Gina H. einen gemeinsamen Termin mit ihrem Sohn bei der AWO mit der Begründung ab, dass J. krank sei. Es sei direkt ein neuer Termin vereinbart worden. Der Richter weist darauf hin, dass J. an diesem Tag nicht krank, sondern ganz normal in der Schule gewesen sei.
Am 27. Oktober 2025 habe die Zeugin mit der Angeklagten telefoniert und nach ihrem Befinden und dem ihres Sohnes gefragt. Gina H. habe berichtet, dass ihr Auto beschlagnahmt worden und sie in den Fokus der Presse geraten sei. Weitere Details zur Tat habe sie nicht berichtet, die Zeugin habe auch keine Fragen diesbezüglich gestellt.
Die Zeugin wird entlassen.
Aufzeichnung Audioüberwachung JVA Bützow
In diesem aufgezeichneten Gespräch zwischen Gina H. und Matthias R. geht es darum, dass die Angeklagte der Meinung ist, vom Staatsanwalt erpresst zu werden, damit sie eine Aussage mache. Auch Fabians Vater fühlt sich von der Kripo zu einer Aussage „erpresst“. Matthias R. ist jedoch von Ginas Unschuld überzeugt, die diese auch immer wieder beteuert. Sie gibt an, dass sie nicht gewusst habe, sich am 10. Oktober in der Nähe des Tatorts aufzuhalten und auch, dass sie zur Zeit seines Verschwindens in der Nähe der Wohnung war, sei Zufall, da sie gerade Besorgungen für ihre Großeltern in Güstrow machte. Matthias R. bestätigt noch einmal, dass er ihr glaube und spricht ihr Mut zu. Als Matthias R. erzählt, dass Dorina L.s Arbeitgeber Beerdigung und Grabstein bezahlt habe, fragt Gina, wofür dann die Spendengelder verwendet worden seien.
Abschlussbemerkungen
Der Staatsanwalt sieht in den Gesprächen zwischen Gina H. und Matthias R. einen eindeutigen Manipulationsversuch seitens der Angeklagten. Der Verteidiger gibt dem Staatsanwalt an dieser Stelle recht und betont, dass man zu diesem Umstand in der Einlassung der Angeklagten im August genauer eingehen werde.
Die Verhandlung geht nun in eine vierwöchige Pause.

