Prozesstag 23 – 26.08.2026
Vorbemerkungen
Es geht noch einmal darum, ob die von der Verteidigung beantragte neue Zeugin gehört werden soll, Fabians Fußballtrainerin. Diese will neben einer Verhaltensveränderung bei Fabian auch bemerkt haben, dass dieser vor irgendjemanden Angst hätte. Er habe jedoch nicht gesagt, um wen es sich handele. Die Staatsanwaltschaft lehnt die neue Zeugin ab, da diese Fabian noch nicht lange genug gekannt habe, um eine fundierte Aussage über sein Verhalten zu treffen. Zudem möchte die Verteidigung ein neues Gutachten über die Branddauer des Leichnams in Auftrag geben.
Die Verteidigung gibt an, dass Gina H. sich aufgrund ihrer Verfassung derzeit nicht den Fragen des Gerichts stellen möchte, allerdings legt Richter Holger Schütt ihr Nahe, dies in Zukunft in Erwägung zu ziehen.
Zeugin 1 – Polizistin
Die Beamtin führte die erste Befragung mit Gina H. nach dem Leichenfund durch. Sie wurde am 14. Oktober nach Klein Upahl gerufen. Hier sei sie auf die Angeklagte getroffen, die sehr in sich gekehrt wirkte und nicht auf Ansprache reagierte. Erst nach mehrmaligem Ansprechen habe sie die Polizistin wahrgenommen und die Aussage ihrer Begleiterin Heike M. laut bestätigt. Gemeinsam mit Gina H. fuhr die Zeugin dann nach Rostock und führte auf dem dortigen Revier die Befragung durch. Man habe bis zum Abend über ihren Tagesablauf sowie den Leichenfund gesprochen. Gina H. habe mehrfach erwähnt, dass sie völlig mitgenommen sei, aber sie nicht mehr weinen könne, weil sie schon so viel geweint habe. Am nächsten Tag habe sich die Angeklagte von selbst noch einmal bei der Polizei gemeldet, weil sie noch einmal etwas zum Sachverhalt beitragen wollte. Schon an diesem 15. Oktober habe sich der erste Verdacht gegen Gina H. ergeben. Grund dafür waren die widersprüchlichen Aussagen von ihr selbst, Olaf K. und Christian D., die von der Angeklagten bereits am Abend des 13. Oktober zur Leiche geführt wurden.
Die Aussagen der Angeklagten wurden auf Video aufgezeichnet. Die Verteidigung möchte nicht, dass diese Videos vor dem Gericht als Beweise zugelassen werden. Grund dafür sei die Tatsache, dass bereits bei diesen Vernehmungen ein Verdacht gegen Gina H. bestand, über den sie jedoch nicht informiert worden sei. Die Staatsanwaltschaft wünscht die Zulassung des Videomaterials. Das Gericht zieht sich zur Beratung zurück.
Das Gericht weist den Antrag der Verteidigung zurück. Die Videos werden als Beweismittel zugelassen.
Videoaufzeichnung – Gina H.s Befragung nach dem Leichenfund am 14. Oktober
Gina H. wird auf dem Video von zwei Polizisten befragt. Sie berichtet, dass sie Fabian wie ihren eigenen Sohn geliebt hätte und sich häufig um ihn und ihren eigenen Sohn gekümmert habe. Sie berichtet auch in diesem Gespräch davon, dass Matthias R. gegen sie Gewalt ausgeübt habe und Fabian daraufhin den „Respekt“ vor seinem Vater verloren habe. Matthias R. habe ein Alkoholproblem und habe sie betrogen. Letzteres habe das Vertrauen zu ihm gebrochen. Eine Woche vor Fabians Verschwinden habe man darüber gesprochen, die Beziehung wieder aufzunehmen, dies sei jedoch nur möglich, wenn Gina H. den Alkoholkonsum von Matthias R. akzeptiere, dies habe sie abgelehnt, geliebt habe sie ihn jedoch immer noch. Dies sei auch der Grund, warum sie so lange bei ihm geblieben sei. Gina H. gibt in dem Gespräch an, dass Fabian zu Beginn der Beziehung versucht habe, sie und Matthias R. auseinander zu bringen und die beiden gegeneinander aufzuhetzen. Er habe bewusst versucht, Streitereien zu provozieren, weil er nicht damit klargekommen sei, dass sein Vater eine neue Freundin habe. Nachdem Fabian jedoch erlebt habe, dass sein Vater Gewalt gegen Gina H. ausgeübt habe, habe er sich von seinem Vater distanziert und sich sogar geweigert, ihn „Papa“ zu nennen. Er habe ihn fortan nur noch mit „Adi“ angeredet, der allgemein bekannte Spitzname des Vaters. Gina behauptet, ab diesem Zeitpunkt für Fabian wichtiger gewesen zu sein als sein eigener Vater. Aber auch Fabian habe ein hohes Aggressionspotential an den Tag gelegt und im Kindergarten sogar Fensterscheiben eingeschlagen.
Ihr Verhältnis zu Fabians Mutter Dorina sei von Beginn an wenig positiv gewesen. Nach Fabians Einschulung sei der Junge dann fast ausschließlich bei seiner Mutter geblieben.
Die Angeklagte berichtet in dem Gespräch freigiebig von ihren psychischen Erkrankungen Borderline, Depressionen sowie PTBS unter denen sie seit 2014 aufgrund ihrer schweren Kindheit leide. Medikamente seien für sie nie eine Option gewesen, eine psychotherapeutische Behandlung habe sie jedoch in Anspruch genommen. Vor allem die Trennung von Matthias R. habe sie in eine erneute psychische Ausnahmesituation gebracht, dies habe sie jedoch mit weiteren Therapiestunden aufgefangen. Die Trennung habe sie und ihren Sohn gleichermaßen überrascht. Beide hätten sehr lang unter dem Schmerz gelitten. Sie habe dann ihren ersten Suizidversuch mit einer Überdosis Schlaftabletten begangen. Ihren zweiten Suizidversuch habe sie nach einem erneuten Streit mit Matthias R. begangen. Nachdem er ihr Hoffnung gemacht habe, die Beziehung mit ihr wieder aufzunehmen, habe er sie im Anschluss psychisch fertiggemacht. Daraufhin habe sie keinen anderen Ausweg mehr gesehen. Beide Suizidversuche seinen rechtzeitig entdeckt worden und sind somit glimpflich ausgegangen.

