Fabian: Prozesstag 15

Prozesstag 15 – 26.06.2026

 

Zeuge 1 – Sachverständiger für operative Fallanalyse

 

Hinweis

Bei der operativen Fallanalyse handelt es sich um ein Konstrukt, in dem Wahrscheinlichkeiten und Strukturen zur Rekonstruktion einer Tat herangezogen werden. Sie liefert wichtige Hinweise jedoch keine mit z.B. einem DNA-Profil vergleichbaren Aussagen.

 

 

Der Kriminalhauptkommissar gibt zu bedenken, dass aufgrund der Tatsache, dass zu der Zeit, als mit der operativen Fallanalyse begonnen wurde, die Tatverdächtige bereits in Haft und somit bekannt war. Das „Profilerteam“ bestand aus drei weiteren Fallanalytikern, zwei Personen, die die angeführten Analysen immer wieder in Frage stellen sollten sowie einem Psychologen.
Der Sachverständige gibt an, dass der Zeitraum von vier Tagen zwischen der Tat und dem Auffinden der Leiche eine besondere Herausforderung für die Fallanalytiker darstellte.

Fabian starb durch sechs Messerstiche in den Brustkorb, von denen zwei direkt das Herz trafen. Die Leiche wurde laut den Schätzungen des Brandursachenermittlers im Zeitraum von 13:30 Uhr und 14:00 Uhr angezündet. Den Brand fotografierte eine Zeugin. Der Fallanalytiker gibt an, dass die Tat mit unbedingter Tötungsabsicht durchgeführt wurde.
Das „Profilerteam“ rekonstruiert den Tattag wie folgt:
Fabian war am Morgen des 10. Oktober 2025 krank zu Hause. Er beschäftige sich mit seinem Handy. Sein Fahrrad steht gut sichtbar vor der Eingangstür, sodass von außen zu erkennen ist, dass der Junge anwesend sein muss, da er sonst mit dem Fahrrad zur Schule fuhr. Da auf Fabians Handy keine Anrufe oder Nachrichten zu verzeichnen sind, die einem Täter zuzuordnen wären, gehen die Ermittler davon aus, dass spontan bei ihm geklingelt wurde. Die Person muss Fabian bekannt, gegebenenfalls sogar gut bekannt gewesen sein, da er die Tür öffnete. Zudem muss die Person ihm einen positiven Anreiz gegeben haben, um mit ihm gemeinsam die Wohnung freiwillig zu verlassen. Dadurch, dass keine Spuren vor Ort zu finden waren, die auf ein gewaltsames Eindringen oder einen Kampf hindeuteten, ist dieses Szenario anzunehmen.
Der Tatort spricht für einen ortskundigen Täter. Der Platz ist gezielt und in Tötungsabsicht ausgesucht worden, da er vom Weg aus nicht einsehbar ist.
Die Spuren am Leichnam des Kindes lassen zwei Tötungsszenarien zu. Entweder lag Fabian auf dem Rücken, der Täter hat auf ihm gekniet und von oben herab gestochen oder der Täter hat Fabian von hinten in den Schwitzkasten genommen und dann zugestochen. Das 10 cm lange Messer böte im zweiten Szenario keine Gefahr, durch den Körper des Jungen zu dringen und den Täter selbst zu verletzen. Da keine Spuren darauf hinweisen, dass Fabian sich gewehrt oder versucht habe, wegzulaufen, ist anzunehmen, dass der Angriff gegen ihn plötzlich erfolgte und er arglos war.
Fabian ist gezielt und nicht als zufälliges Opfer und mit Tötungsabsicht ausgewählt worden. Da nur zwei Stiche für die Tötung notwendig waren, jedoch sechs Stiche geführt wurden, ist von einem sogenannten „Overkill“ oder auch „Übertöten“ zu sprechen. Das bedeutet, dass mehr Gewalt für die Tötung angewendet wurde, als nötig war, was auf eine persönliche Beziehung zwischen Täter und Opfer hindeutet.
Das anschließende Verbrennen des Leichnams könne sowohl mit dem Vernichtungswillen in Bezug auf den Jungen als auch den Wunsch nach Bestattung als auch den Wunsch nach Beweisvernichtung erklärt werden. Die Tatsache, dass Fabians rechte Hand sowie sein Gesicht beim Verbrennen ausgespart blieben, lässt mit hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Täter schließen, der eine persönliche Verbindung zu dem Jungen hatte. Aber auch ohne das Verbrennen des Gesichts, sei eine Beziehungstat höchstwahrscheinlich anzunehmen.

Auf Nachfrage der Verteidigung betont der Sachverständige, dass sowohl eine Frau als auch ein Mann körperlich zu der Tat fähig gewesen wäre. Im Hinblick auf emotionales Verhalten und die damit verbundenen Stimmungen, spielt das Geschlecht für die Ausführung keine Rolle.

Ob das Verbrennen von Anfang an Teil der Tatplanung war, will der Sachverständige nicht bestätigen, er geht jedoch davon aus, dass der zeitnahe Zusammenhang zwischen Tötung und Verbrennen darauf schließen lässt, dass beide Faktoren zusammen betrachtet werden müssen. Jedoch sei die Kombination von Verbrennen und scharfer Gewalt sehr selten.

Der Zeuge wird entlassen.

 

Zeuge 2 – Polizeihauptkommissar

Der Beamte hat am 14. Oktober 2025 gegen 10:00 Uhr morgens den Anruf der Angeklagten entgegengenommen. Er spricht jedoch aus dem Gedächtnis, da das Telefonat nicht aufgezeichnet wurde. Er war zur Zeit des Anrufs zudem allein. Er schildert das Gespräch so, dass die aufgeregte Frau mit zittriger Stimme am Telefon nur sagte, dass sie „ihn“ gefunden habe. Der Zeuge vergleicht die Stimmlage mit jemanden, der aufgrund eines Fundes aufgeregt gewesen sei, es sei jedoch nicht zu vergleichen gewesen mit jemanden, der z.B. einen Verkehrsunfall melde. Auf Nachfrage des Polizisten antwortete sie: „Na, den Fabi, oder dass, was von ihm übrig ist.“ Der Beamte fragte nach dem Standort der Angeklagten, die antwortete, dass sie beim Spazierengehen im Wald mit ihren Hunden sei. Eines der Tiere habe sich losgerissen und sei zur Leiche gelaufen. Die Leiche liege in einer „Wildschweinkuhle“. Dieser Begriff sei von der Angeklagten am Telefon verwendet worden. Weder er noch seine Kollegen haben diesen Ort je so benannt. Er erinnere sich so besonders daran, da er ihn an einen Film erinnert habe, in dem darüber gesprochen wurde, dass menschliche Überreste von Schweinen gefressen werden.

Der Zeuge wird entlassen.

 

Zeuge 3 – Kriminaloberkommissar

Der Beamte führte das zweite Telefongespräch mit Gina H. nach dem offiziellen Fund der Leiche am 14. Oktober. Die Frau habe am Telefon berichtet, dass sie ein Skelett gefunden habe, das Gesicht sei jedoch noch zu erkennen gewesen. Daher habe sie Fabian erkannt. Sie gab an, einst mit Fabians Vater zusammen gewesen zu sein und daher den Jungen identifizieren zu können. Während des Gesprächs habe Gina H. einen gefassten Eindruck gemacht.

Der Zeuge wird entlassen.

 

Sprach- und Chatnachrichten

Es werden mehrere Sprachnachrichten zwischen Gina H. und Matthias R. abgespielt. Die Nachrichten aus dem Zeitraum 05. Juni – 30. Dezember 2024, also noch während der gemeinsamen Beziehung.

Gina H. fühlte sich von Matthias R. vernachlässigt. Vor allem zum dritten Jahrestag ihrer Beziehung habe sie eine besondere Aufmerksamkeit von ihm erwartet. Seine Aufmerksamkeit gelte vorwiegend anderen Menschen und nicht ihr. Zudem wirft sie ihm vor, nicht offen und ehrlich zu ihr zu sein und ihr zu wenig zu erzählen. Ihr sei schon lange aufgefallen, dass sie für ihn keine Priorität mehr habe. Sie sagt zudem, dass das Reiten und die Pferde für sie nicht nur ein Hobby seien, ohne dass sie nicht leben könne.
Matthias R. gibt an, dass er fast nur noch am Arbeiten wäre, um Gina H.s Lebensunterhalt zu finanzieren. Regelmäßig gibt er ihr seinen Kontostand durch und wie lange es noch dauern würde, bis das nächste Geld eingehe. Es sei ihm nicht möglich, das alles noch zu finanzieren. Darauf antwortet Gina H., dass es für einen Kaffee an der Tankstelle ja offenbar noch reichen würde. Als Matthias R. abstreitet, an der Tankstelle gewesen zu sein, gibt Gina H. an, dass er dort beobachtet worden sei. Insgesamt ist zu erkennen, dass die Angeklagte eine starke Kontrollsucht über Matthias R. auszuüben versuchte.

Auch Matthias R. Alkoholkonsum kommt in den Nachrichten wieder zur Sprache. Als es um den Besuch einer Party geht, die Matthias R. gern besuchen möchte, schlägt Gina H. ihm vor, dass er die Party auf einen Drink besuchen darf und sie ihn danach sofort abhole. Es sei denn er verspreche ihr, keinen Alkohol zu trinken, dann dürfe er allein nach Hause kommen. Er solle jedoch um 21:00 Uhr zu Hause sein. Matthias R. ist wütend über diesen Vorschlag und fühlt sich bevormundet. Gina H. hat kein Verständnis, da Matthias R. an sie und ihre Psyche zu denken habe.

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