Prozesstag 1
Vorbemerkungen
Der 81-jährige Angeklagte Hans S. wird sich selbst zu den Vorwürfen nicht äußern. Zuvor hat er jedoch bereits die Tatvorwürfe gegenüber seines Verteidigers pauschal eingeräumt. Das bedeutet, dass die Schuld bereits als erwiesen angesehen wird und in diesem Prozess nur noch die Feststellung der Schuldfähigkeit sowie die Höhe des Strafmaßes verhandelt wird. Aufgrund des gesundheitlichen Zustands des Angeklagten Hans S. werden die Verhandlungstage kurzgehalten. Es ist sowohl dem Angeklagten als auch dem Verteidiger bewusst, dass Hans S. womöglich nicht mehr lebend auf freien Fuß kommen wird.
Aussage Dr. Gerhard Buchholz – Psychiatrischer Gutachter
Der in Bauzen geborene Hans S. zog im Kindesalter mit seinen Eltern zunächst nach Lüdenscheid und dann nach Boppard. Er hat noch zwei weitere Geschwister. Da die Eltern mit der Erziehung von drei Kindern überfordert waren, entwickelte Hans S. problematische Verhaltensweisen, die schließlich dazu führten, dass er längere Zeit in verschiedenen Kinderheimen verbrachte. Nach dem Volksschulabschluss kellnerte er unter anderem in Bad Kreuznach und Koblenz. Im Jahr 1961 wird er zum ersten Mal straffällig. Er beginnt mit Diebstählen, um dann auch die ersten Sexualdelikte zu begehen. 1974 wurde er vom Landgericht Koblenz zu fünf Jahren Haft wegen sexueller Nötigung und Entführung verurteilt. 1986 verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt zu zwei Jahren auf Bewährung wegen versuchter sexueller Nötigung. 1992 erhielt er eine weitere Haftstrafe von sieben Jahren vom Landgericht Koblenz wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung.
Dr. Gerhard Buchholz verliest zudem das psychiatrische Gutachten, welches im Zuge der Festnahme erstellt wurde. Gegenüber dem Gutachter wiederholte Hans S. sein pauschales Geständnis. Er gab zu, Amy Lopez vergewaltigen zu wollen. Dann habe er plötzlich nach einem Messer gegriffen und zugestochen. Wie es zu dem Angriff kam, sei ihm heute nicht mehr bewusst. Auch an das, was nach den ersten Stichen passierte, will sich der Angeklagte laut eigener Aussage nicht mehr erinnern können. Der Gutachter berichtet, dass Hans S. reflektiert und mit „fester Stimme“ über die Tat sprach.
(Quellen: Rhein-Zeitung.de; RTL +; Pressemitteilungen Landgericht Koblenz; Staatsanwaltschaft Koblenz; WDR)

