Prozesstag 2 – 20.08.2026
Zeugin 1 – Kriminalhauptkommissarin Simone Roeder
Die Beamtin berichtet, dass insgesamt 1600 Spuren im Fall noch einmal untersucht wurden. Sie selbst war die treibende Kraft, die die erneute DNA-Analyse von Hautschuppen initiierte. Darunter waren jene Hautschuppen interessant, die an der Innenseite von Amys Hosenbund sowie an ihrem Innenschenkel gefunden wurden. Diese konnten schließlich einer unbekannten männlichen Person zugeordnet werden. Da in der Datenbank keine passende Spur ermittelt werden konnte, ordnete die Polizei das Sammeln von Speichelproben von jenen Männern an, die im Rahmen der Ermittlungen in den letzten Jahrzehnten in irgendeiner Form mit dem Fall in Verbindung gebracht werden konnten. Darunter befand sich auch der Angeklagte Hans S., der als Tatverdächtiger in den Ermittlungsakten auftauchte. Grund dafür war seine Vorstrafe vor dem Landgericht Koblenz aus dem Jahr 1999. Die von ihm zur damaligen Zeit abgegebene Speichelprobe war aufgrund der damals verfügbaren Technik nicht mit der Probe abgleichbar gewesen. Mithilfe der fortgeschrittenen Methoden im Rahmen der DNA-Analyse ergab die erneut abgegebene Probe dieses Mal einen Treffer. Die Zeugin gibt an, den Eindruck gehabt zu haben, dass der Angeklagte sie bereits erwartet habe, als sie zur Festnahme im Altenheim erschienen seien.
Die Zeugin wird entlassen.
Zeugin 2 – Polizistin
Die Beamtin war sowohl an der Festnahem als auch an der Bearbeitung der Speichelprobe beteiligt. Sie bestätigt im Wesentlichen die Aussage ihrer Vorgängerin.
Die Zeugin wird entlassen.
Zeuge 3 – Uwe Lang: Hauptsachbearbeiter im Fall Amy Lopez bei der Kripo Koblenz
Der Zeuge berichtet, dass nach dem Auffinden der Leiche damals über 150 Hinweise bei der Kripo Koblenz eingingen, unter denen auch zwei waren, die die Ermittler als besonders wichtig betrachteten. Zum einen wurde ein junger Mann beobachtet, der sich am entsprechenden Tag auf den Weg zur Festung machte. Zum anderen wurde ein Fahrrad beobachtet, welches unterhalb der Festung geparkt war. Mithilfe dieser Beobachtungen konnte ein Phantombild des Mannes angefertigt werden. Jedoch führte keine der Spuren zum entscheidenden Durchbruch.
Der Zeuge wird entlassen.
Zeuge 4 – Dr. Gerhard Buchholz: Psychiatrischer Gutachter
Bereits am ersten Prozesstag sagte Dr. Gerhard Buchholz zur Sache aus. Heute vertieft er den Einblick in die beiden Gespräche mit dem Angeklagten, die er während dessen Inhaftierung führte. Der Gutachter stuft Hans S. als reflektiert und konzentriert ein. In der JVA habe Hans S. seine ausführliche Lebensgeschichte einem Seelsorger erzählt, welches auch den Mord an Amy Lopez beinhaltete. Dr. Gerhard Buchholz gibt an, dass der Angeklagte weder unter Alkohol- oder Drogensucht leide und auch keine auffälligen psychischen Dispositionen aufweise. Seiner Ansicht nach sei Hans S. damit voll schuldfähig.
Hans S. führte über viele Jahre hinweg ein Doppelleben. Als Ehemann zeigte er im Laufe seiner Beziehung kein auffälliges oder abnormes Sexualverhalten. Demgegenüber stand sein besonderer Drang, Frauen vergewaltigen zu wollen. Diese zwei völlig unterschiedlichen Seiten der Persönlichkeit miteinander zu vereinen erfordere ein hohes Maß an Integrationsfähigkeit. Bis zum Jahr 1999, in dem er vor dem Koblenzer Landgericht zu einer 7-jährigen Haft verurteilt wurde, hätte der Gutachter dem Angeklagten ein sehr hohes Rückfallrisiko prognostiziert. Allerdings sei er nach der Verbüßung der Haftstrafe nicht mehr in Erscheinung getreten und habe sich sogar einer Psychotherapie unterzogen. Positiv für den Angeklagten sei zu erwähnen, dass er seine sexuellen Neigungen auch im Hinblick auf sein hohes Alter inzwischen zu überwunden haben scheint und nicht mehr als Gefahr für die Allgemeinheit angesehen werden müsse. Ob eine Sicherungsverwahrung im Hinblick auf die Tatsache notwendig sei, dass der Angeklagte vermutlich bereits im Rahmen einer lebenslangen Haftstrafe sterben wird, könne der Gutachter nicht anmerken. Bislang sei ihm weltweit kein vergleichbarer Fall begegnet.
Der Zeuge wird entlassen.
Abschlussbemerkungen
Die Prozessbeteiligten wollen bereits am kommenden Mittwoch ihre Schlussplädoyers halten. Das Urteil wird voraussichtlich am 28.08. erwartet, womit die restlichen angesetzten Termine verfallen würden.

