Fabian: Prozesstag 17

Prozesstag 17 – 02.07.2026

 

Zeugin 1 – Liane W.: ehemalige Nachbarin von Gina H.

Die Zeugin gibt an, ein rein nachbarschaftliches Verhältnis zur Angeklagten gehabt zu haben. Ab und zu sei ihr Sohn J. bei ihnen zu Besuch gewesen. Gina H. sei in therapeutischer Behandlung gewesen und habe ihr berichtet, dass sie psychische Probleme habe, ihr selbst sei dies jedoch nie aufgefallen. Sie sei zwar den Kindern gegenüber auch mal etwas lauter geworden, jedoch nie hangreiflich. Liane W. gibt ebenfalls an, dass Gina H. ihre Pferde an erste Stelle setzte.
Im September 2025 habe sie den Kontakt zur Angeklagten nach einem Streit abgebrochen. Nachdem die Tochter der Zeugin Matthias R. eine Freundschaftsanfrage auf Facebook geschickt habe, sei Gina H. eifersüchtig geworden und habe sie zur Rede gestellt. In diesem Zuge habe ihr die Zeugin auch vorgeworfen, dass sie sich mehr um ihre Pferde kümmere als um ihr eigenes Kind.
Liane W. beschreibt Fabian als wilden, aufgeweckten Jungen, den sie jedoch nur sporadisch angetroffen habe. Ihr sei jedoch aufgefallen, dass Ginas Umgang mit Fabian härter war als mit ihrem eigenen Sohn. Zudem habe sie dem Jungen häufig vorgeworfen, zu dick zu sein und abnehmen zu müssen.
Die Nachbarin gibt an, dass Gina H. ihre Spaziergänge mit Sohn und Hund zuvor immer nur in Reimershagen gemacht habe, Klein Upahl sei nie ein Ausflugsziel gewesen. Sie habe sich sehr darüber gewundert, als sie gehört habe, dass Gina dort spazieren gegangen sein will.

Die Zeugin wird entlassen.

 

Zeugin 2 – Sandra H.: ehemalige Nachbarin von Gina H.

Die Zeugin kennt Gina H. schon seit Kinderzeiten. Als Nachbarn habe man sich immer wieder miteinander unterhalten und habe auch gemeinsame Spaziergänge unternommen. Nach der Trennung von Matthias R. und dem Suizid-Versuch habe sie ihr geraten, sich professionelle Hilfe zu suchen.
Die Zeugin berichtet, dass sie selbst familiäre Verbindungen nach Klein Upahl habe und auch in der Nähe arbeite, sie habe Gina H. doch noch nie dort angetroffen. Auch der Begriff „Schweinesuhle“ werde von den Anwohnern nicht verwendet. Man nenne den Ort „Wasserloch“.
Als sie am 10. Oktober von Fabians Verschwinden erfahren habe, sei ihr als erster Gedanke durch den Kopf gegangen, dass Gina etwas damit zu tun haben könnte. Allerdings habe sie nicht an einen Mord gedacht, sondern eher daran, dass sie den Jungen mit zu sich nach Hause genommen habe.
Das erste Gespräch mit Gina H. nach dem Auffinden der Leiche sei nicht mehr mit den Gesprächen von früher vergleichbar gewesen. Man sei nicht mehr freundlich, sondern distanziert miteinander gewesen. Die Angeklagte habe von der Zeugin verlangt, sich in ihre Lage zu versetzen, denn immerhin habe sie die Leiche gefunden. Gina H. selbst habe bei diesem Gespräch übermüdet gewirkt.

Auf Nachfrage der Nebenklage gibt die Zeugin an, dass Klein Upahl kein besonders guter Ort zum Schlittenfahren sei. Gina H. hatte zuvor behauptet, dort im Winter zum Rodeln gewesen zu sein und den Ort daher zu kennen.

Die Zeugin wird entlassen.

 

Zeugin 3 – Katrin L.: ehemalige Nachbarin von Gina H.

Auch diese Zeugin kennt Gina H. von Kindstagen an. Sie berichtet, dass sie schon früher immer darauf gepocht habe, zu bekommen, was sie wolle, dies habe sich nicht geändert. Auch dann, als Männer ins Spiel kamen, habe diese häufig zu Streitereien geführt, bei denen Gina H. zu hören gewesen sei.
In der Nachbarschaft sei die Beziehung von Matthias R. und Gina H. auf Unverständnis gestoßen. Niemand habe verstehen können, dass er sich von ihr derart ausnutzen lasse. Jeden Sonntag sei es zu Streitereien gekommen, die in der Nachbarschaft zu hören gewesen waren. Es sei hauptsächlich um Geld gegangen. Während Matthias R. das Konsumverhalten seiner Partnerin anprangerte, habe sie ihm vorgeworfen, sich nicht genug um sie, sondern nur um seine „dreckige Familie“ zu kümmern. Die Ausschreitungen seien jedoch stets verbal geblieben. Matthias R. habe sich sozial immer weiter isoliert und sei nur noch arbeiten gegangen. Im Hinblick auf die Kinder habe Gina H. überfordert gewirkt und viel geschimpft. Sie habe nie gesehen, dass sie ihren Sohn oder Fabian liebevoll behandelt oder gar in den Arm genommen habe. Einmal sei ihr Kind im Winter bei Ginas Sohn zu Besuch gewesen und in einen Gartenteich gefallen, da sie die Kinder unbeaufsichtigt gelassen habe. Danach habe ihr Kind nicht mehr mit Ginas Sohn spielen dürfen. Ihr Kind habe ihr im Anschluss an das Verbot berichtet, dass Gina H. gesagt habe, man könne ja dann spielen, wenn Mama nicht da sei, dann würde sie es ja nicht merken. Als Fabian irgendwann nicht mehr zu Besuch kam, habe Gina H. einer Kindergärtnerin erzählt, dass dies daran liege, dass Matthias R. sie geschlagen habe und der Junge dies beobachtet habe.
Die Zeugin berichtet, dass Gina H. eine hohe Fluktuation im Umgang mit anderen Menschen habe. Erst habe man sich verstanden, dann habe Gina über die entsprechenden Personen nur noch negativ besprochen. Es seien regelmäßig Männer auf dem Hof gewesen. Die Zeugin vermutet, dass sie dort mit den Pferden geholfen haben könnten. Sie selbst habe mit Gina nur wenig Kontakt gehabt. Es habe sich allgemein jedoch alles um die Pferde gedreht. Schlittenfahrten, Kutsch- oder Jagdausflüge nach Klein Upahl seitens der Angeklagten seien ihr nicht bekannt.
Als Fabian verschwand, habe die Zeugin sofort im Gefühl gehabt, dass Gina etwas damit zu tun habe, da sie immer gegen Matthias R.s Familie gewettert habe.
Nach Fabians Verschwinden habe die Angeklagte wesentlich erleichterter gewirkt als sonst und sogar Feuer in ihrer Feuerschale auf dem Hof gemacht. Feuer sei eine große Leidenschaft Ginas gewesen. Nach dem Tod ihrer Lieblingsstute Tiffy habe sie die Pferdedecken auf dem Hof in einer Schubkarre verbrannt, was vor allem durch die starke Geruchsbelästigung in der Nachbarschaft aufgefallen sei.
Derzeit würde Matthias R. die Pferde versorgen.

 

Zeugin 4 – Sabine H.: ehemalige Nachbarin von Gina H.

Die Zeugin kennt Gina H. seit Jugendzeiten. Sie habe von Beginn an Zweifel gehabt, dass die Angeklagte die Leiche nur zufällig gefunden habe. Ihr Verdacht ging jedoch eher in Richtung des Vaters. Sie habe geglaubt, dass Gina gerade dabei sei, Matthias R. zu decken. Aus großer Sorge habe sie die Angeklagte dann angerufen und habe erwartet, diese in entsprechend desolatem Zustand vorzufinden, sie sei jedoch in Bezug auf Fabian völlig emotionslos geblieben, was sie völlig verwundert habe. Stattdessen habe sie am Telefon gesagt, genervt von der Situation zu sein, vor allem vom Gottesdienst und dass Fabian versucht habe, sie und Matthias R. auseinanderzubringen. Da die Zeugin mit einer solchen Reaktion nicht gerechnet habe, sei sie am Telefon völlig überfordert gewesen. Gina H. habe dann nur noch darüber berichtet, wie viele Lügen und Gerüchte über sie im Internet kursieren würden. Die Zeugin habe dann versucht, das Gespräch schnell zu beenden mit den Worten: „Keine Sorge, sie werden das Schwein schon finden.“ Gina H. kommentierte dies nur damit, dass die Leiche bereits zur Beerdigung freigegeben sei und somit keine DNA mehr gefunden werden könne. Sabine H. berichtet, dass sie dieses Gespräch sehr mitgenommen habe. Sie berichtet, dass Gefühl gehabt zu haben, Gina nie gekannt zu haben und den Anruf bereut zu haben.
Im Hinblick auf die Beziehung von Matthias R. und Gina H. berichtet die Zeugin, dass die Angeklagte einmal angegeben habe, durch einen Streit mit Handgreiflichkeiten einen gebrochenen Arm davongetragen zu haben. Matthias R. habe sie geschubst.
Bezüglich der Schlittenfahrten kann sie berichten, dass Gina H. früher in Reimershagen gerodelt sei.

Die Zeugin wird entlassen.

 

Zeuge 5 – Max G.: Stallbursche von Gina H.

Der Zeuge erscheint mit einem Betreuer vor Gericht. Grund dafür sei sein ADHS sowie Legasthenie und eine Intelligenzminderung.

Der Zeuge behauptet, nach seiner Aussage bei der Polizei mehrfach schwer bedroht worden zu sein. Die betreffende Person sei im Gerichtssaal. Es handele sich dabei um Raffaela J. eine Freundin von Dorina L. Daraufhin wird die Dame des Saales verwiesen.

Max G. berichtet, Anfang Dezember am späten Abend in der Einfahrt seines Zuhauses zwei Personen angetroffen zu haben. Diese haben ihm einen Betrag von 5000 EUR geboten, wenn er vor Gericht „vernünftig“ aussagen würde. Man habe ihn dazu drängen wollen, vor Gericht ein negatives Bild von Gina H. zu zeichnen. Er habe aussagen sollen, dass sie eine schlechte Mutter sei und mit Tieren nicht umgehen könne, dies sei jedoch die Unwahrheit. Das Geld würde er bekommen, wenn Gina aufgrund seiner Aussage im Gefängnis landen würde. Er habe das Angebot abgelehnt und die beiden Personen abgewimmelt. Das Kennzeichen des Wagens habe er nicht erkannt. Danach habe man ihn noch mal zu einem anderen Zeitpunkt aus dem Auto heraus bedroht.
Er selbst stehe mit dem Fall Fabian nicht in Verbindung und habe seine Informationen nur vom Hörensagen seiner Familie. Bei der Polizei hatte er jedoch ausgesagt, aus dem sozialen Medien davon erfahren zu haben.
Im Jahr 2020 habe er als Stallhilfe auf Ginas Reiterhof gearbeitet. Mit der Zeit habe sich eine „beste Freundschaft“ entwickelt und man sei immer füreinander dagewesen.
Richter Holger Schütt fragt nun nach einer Aussage, die der Zeuge bei der Polizei getätigt haben soll, hier sei es darum gegangen, dass Fabian Gina mehr geliebt habe als seine eigene Mutter. Der Zeuge gibt jedoch an, so etwas nie gesagt zu haben. Auch weitere Aussagen, die er bei der Polizei getätigt hab, lehnt er nun als Missverständnis ab oder beruft sich auf Erinnerungslücken.
Max G. erzählt nun, dass er mit gezielten Lügen versucht habe, aus Gina die Wahrheit herauszubekommen in der Hoffnung, sie damit schließlich entlasten zu können. Er habe ihr zum Beispiel berichtet, einen Informanten bei der Polizei zu haben, dies sei jedoch nicht der Fall gewesen, sondern lediglich eine List.
In einem gemeinsamen Telefonat vom 18. Oktober 2025 habe man über Fabians Leichenfund gesprochen. Gina H. habe gesagt, dass sie zur Jagd eingeladen gewesen sei und sie den toten, bereits von Wildschweinen angefressenen Körper durch das Nachtsichtgerät gesehen habe. Sie habe Fabian jedoch am Gesicht erkennen können. In einem späteren Gespräch habe sie dann auf die andere Version der Geschichte umgeschwenkt.

Der Zeuge wird entlassen.

 

Die Nebenklage gibt an, gegen den Zeugen wegen Falschaussage in Bezug auf die Freundin von Dorina L. rechtliche Schritte einleiten zu wollen.

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