Prozesstag 21 – 07. August 2026
Vorbemerkungen
Verteidiger Thomas Löcker gibt zu Protokoll, dass er von Matthias R. darauf hingewiesen wurde, dass Sprachnachrichten von Gina H. an Olaf K. im Internet verbreitet wurden. Hierbei könnte es sich um eine Straftat handeln, die verfolgt werden müsse. Der Richter zieht in Erwägung, alle elektronischen Geräte in Zukunft von der Verhandlung auszuschließen, um Mitschnitte zu vermeiden.
Verteidiger Andreas Ohm gibt zu bedenken, dass er eine Beweiserhebung für sinnvoll erachte, die abschließend klärt, wie lange das Treffen zwischen Christian D. und Gina H. am Bolzsee am Tag des 10. Oktober gedauert habe. Das Foto vom Brand am Tümpel bei Klein Upahl sei um 14.59 Uhr aufgenommen worden. Laut Brandsachverständigen sei zu diesem Zeitpunkt eine Branddauer von 60-90 Minuten anzunehmen gewesen. Das bedeute, dass der Täter die Leiche zwischen 13:30 Uhr und 14:00 Uhr angezündet habe müsse. Christian D. machte zwei verschiedene Zeitangaben bei der Polizei zur Dauer des Treffens mit Gina H. am Bolzsee. Einmal sprach er von 13:30 Uhr. Einmal sprach er von 14:30 Uhr. Es müsse also abschließend geklärt werden, wie lange das Treffen gedauert habe. Sollte es bis 14:30 Uhr gedauert haben, sei Gina H. als Verursacherin des Brandes auszuschließen. Daher fordert Andreas Ohm die Auswertung der Bewegungsdaten des Fahrzeugs von Jäger Christian D.
Andreas Ohm stellt noch einen weiteren Antrag, bei dem mithilfe eines Autokennzeichens der Halter eines ebenfalls orangefarbenen Ford Rangers ermittelt werden soll. Zudem sollen auch hier die Bewegungsdaten des Fahrzeugs ausgewertet werden. Da die Zeugen immer nur die auffällige Farbe des Autos benennen konnten, dass sie im Umkreis gesehen haben, jedoch niemand sich das Kennzeichen gemerkt habe, sei es von äußerster Wichtigkeit zu überprüfen, ob es nicht dieser Ford Ranger gewesen sein könnte, der von den Zeugen erkannt wurde.
Andreas Ohm möchte außerdem Gina H.s Psychologin aus der JVA, die sie seit November 2025 begleitet, vor Gericht als Zeugin gehört wird.
Zeugin 1 – Sozialpädagogin
Die 42-jährige Frau arbeitete mit Gina H. zusammen, als diese bezüglich der Erziehung ihres Sohnes um Unterstützung bat. Ginas Sohn sei nur noch schwer zu bändigen gewesen, habe nicht mehr hören wollen und sei handgreiflich geworden. Die Betreuung begann am 22. September 2025. Hier war der Trennungsschmerz von Matthias R. noch sehr frisch und Gina H. klagte über die Überforderung mit ihrem Sohn, der seinen Zorn vor allem gegen sie richtete.
Die Sozialarbeiterin gibt an, dass sie in der direkten Zusammenarbeit zwischen Gina H. und ihrem Sohn J. keine Auffälligkeiten bemerkte. Das Verhältnis sei gut gewesen. Der Richter merkt an, ob es möglich gewesen sein könnte, dass das Einschalten der Familienhilfe diverse andere Vorteile mit sich brächte wie z.B. einen Vollzeit-Hortplatz. Die Zeugin bestätigt, dass dies ein Bonus sei.
Am 04. November lag dem Jugendamt eine Anzeige wegen möglicher Kindswohlgefährdung vor, deshalb wurde Gina H. zu einem Termin gerufen worden. Diesen nahm sie jedoch erst am 05. November wahr, da sie es nicht einsehen würde, zu springen, wenn das Jugendamt nach ihr riefe. Die Anzeige beinhaltete Ginas suizidales Verhalten. In diesem Fall wäre sie nicht mehr in der Lage, sich um ihren Sohn zu kümmern, sodass das Jugendamt ihn hätte in Obhut nehmen müssen. In diesem Gespräch zeigte sich Gina als sehr unkooperativ. Als sie ihren Psychotherapeuten um ein Attest bat, in dem er ihr bescheinigte, dass sie nicht suizidal sei, lehnte dieser ab, da er Gina als seine Patientin für eine derartige Einschätzung zu lange nicht mehr persönlich gesehen habe.
Am 06. November habe die Zeugin Ginas Sohn abgeholt, sodass ihm die Hausdurchsuchung erspart bleibe. Sie war gemeinsam mit ihm im Tierpark, den Ausflug habe er sehr genossen. Als Gina am selben Abend festgenommen wurde, kam J. in die Obhut des Jugendamtes. Die Zeugin habe seit der Festnahme der Angeklagte noch zweimal Kontakt mit J. gehabt, diesem gehe es gut, er habe nicht nach seiner Mutter gefragt.
Die Zeugin wird entlassen.
Zeugin 2 – Sozialpädagogin
Die Zeugin beantragt den Ausschluss der Öffentlichkeit für ihre Aussage. Sie hat Angst davor, dass persönliche Daten von ihr an die Öffentlichkeit gelangen könnten. Aktuelle Ereignisse zeigten bereits das Risiko für Sozialarbeiter.
Das Gericht berät sich für die nächsten 30 Minuten über den Antrag
Der Antrag wurde abgelehnt, da auszuschließen ist, dass persönliche Details über die Zeugin zur Sprache kommen.
Die Zeugin war beim Gespräch anwesend, dass am 04. Oktober mit Gina H. aufgrund des Anzeige wegen möglicher Kindswohlgefährdung einberufen wurde. Die Anzeige wurde von Christine Habetha getätigt, die Anwältin, die Dorina L. in der Nebenklage vertritt. Sie hatte das Jugendamt aufgrund eines Facebook-Posts informiert, in dem Gina H. suizidale Absichten angedeutet hatte.
Während des eigentlichen Gesprächs war Gina H. zunächst aggressiv, beruhigte sich jedoch dann später und es war möglich, die Situation mit ihr zu besprechen. Sie habe jedoch gesagt, dass sie nicht verstehen könne, warum so ein „Gewese“ um Fabians Tod gemacht werden würde.
Die Zeugin berichtet vom 06. November. Hier habe sich Gina H. geweigert, ihren Sohn in die Obhut des Jugendamtes zu geben, damit dieser die Hausdurchsuchung nicht miterlebte. Erst nach langen Diskussionen habe sie eingewilligt, dass Zeugin 1 ihn mit in den Tierpark nehme.
Die Zeugin wird entlassen.
Zeugin 3 – Fabians Großmutter Doris L.
Fabians Großmutter berichtet von Fabian als lieben, fröhlichen und aufgeweckten Jungen. Vor allem der Kontaktabbruch zu seinem Vater habe ihm sehr zugesetzt, in dieser Zeit sei es ihm nicht gutgegangen und er sein etwas schwieriger geworden. Auch Doris L. berichtet, dass der Kontaktabbruch stattfand, weil Matthias R. hangreiflich gegenüber Gina H. wurde.
Doris L. stand im guten Kontakt zu den Eltern von Matthias R. Als dessen Vater starb, erhielt sie eine SMS, in der stand, dass dessen Mutter nun den Kontakt abbrechen wolle. Doris L. glaubt, dass diese SMS von Gina H. im Namen von Matthias R. geschickt wurde. Den Verdacht hatte Matthias R. gegenüber der Polizei sogar selbst geäußert, in seiner eigenen Aussage jedoch widerrufen, er habe seine Meinung diesbezüglich inzwischen geändert, da es keine Beweise dafür gäbe, dass Gina etwas damit zu tun habe.
Ihr gegenüber habe Matthias R. erwähnt, dass die Beziehung zu Gina H. konfliktbehaftet war und er „unter dem Pantoffel“ stand.
Doris L. gibt an, zwar selbst eine Verbindung nach Klein Upahl gehabt zu haben, da sie dort vor mehr als 20 Jahren einmal in der Landwirtschaft ausgeholfen habe. Fabian habe ihres Wissens keinerlei Verbindung nach Klein Upahl gehabt.
Der Richter spricht Doris L. nun auf Matthias R.s Mutter an, die vor Gericht aussagte, sich an nichts erinnern zu können und auch nichts wissen zu wollen. Er fragt, ob Doris L. mit ihr gesprochen habe und ob sie etwas gesagt habe. Die Zeugin gibt an, sich kurz vor ihrer Aussage mit ihr ausgetauscht zu haben, in dem Gespräch jedoch keine relevanten Details zur Sprache gekommen seien.
Auf Nachfrage von Frau Habetha gibt Doris L. an, sich an Weihnachten mit Matthias R. getroffen zu haben. In diesem Gespräch habe er nur kurz erwähnt, dass er Gina H. in der JVA besucht habe und sie nach dem Warum fragen wollte.
Die Zeugin wird entlassen.
Zeuge 4 – Thorsten V.: Lebensgefährte von Doris L.
Der Zeuge sagt aus, dass die SMS, die sie erhielten, sich auf die Beerdigung von Matthias R.s Vater Bezug. Auch er glaubt, dass Gina H. diese Nachricht verfasst habe, in der gestanden haben soll, dass Matthias R.s Mutter sie nicht mehr sehen wollen würde und sie nicht mehr auf die Beerdigung kommen müssen. Thorsten V. sagt jedoch bestimmt, dass diese Nachricht nicht von Matthias R.s Handy aus gesendet wurde, auch wenn dies in den Zeugenaussagen mehrfach erwähnt sowie auch in den Akten derart eingetragen wurde. Er gibt zudem an, dass sie den Kontakt zu Matthias R. abgebrochen haben, seit er bekannt gegeben habe, mit Gina wieder eine Beziehung zu führen.
Der Zeuge wird entlassen.
Videoaufnahmen
Die Aufnahmen wurden am 09. Oktober 2025 vom Zeugen Olaf K. gemacht. Auf ihnen ist Gina auf dem Reitplatz zu sehen. Sie reitet gerade ihren Schimmel, schlägt das Tier mit der Gerte gegen den Hals, reißt an den Zügel und tritt es.
Verteidiger Thomas Löcker wirft ein, dass dies übliches Prozedere beim Springreiten sei. Dass es für jemanden, der sich nicht mit Pferden auskenne, befremdlich wirkt, sei völlig nachvollziehbar, er sieht jedoch vor, einen Experten einzuladen, der bestätigen wird, dass dies nichts mit Tierquälerei zu tun habe. Bei einem Pferd, dass nicht auf den Reiter höre, seien Schläge mit der Gerte, Tritte und das Ziehen an den Zügeln völlig normal. Die Schläge mit der Gerte sind nicht fest.
Am 24. August wird die Verhandlung mit Gina H.s Einlassung fortgesetzt.
(Quellen: Stern.de; Ostseewelle; t-online; NDR; Focus Online; Pressemitteilungen Landgericht Rostock; RTL – Carsten Kulawik)


3 comments
Der Hohn ist ja, dass der Verteidiger Löcker behauptet, es sein zwar ungewöhnlich ein Pferd in der Nähe der Schnauze zu schlagen, allerdings keine Tierquälerei.
Als ehemalige Reiterin muss ich hier sagen, dass sich in der Szene die Meinungen hier tatsächlich unterscheiden. Ein Pferd ist ein sehr kraftvolles und robustes Tier. Wer den Umgang bei Pferden untereinander beobachtet, der weiß, dass Dominanz sehr viel mit Kraft zu tun hat. Z.B. das Treten untereinander oder das Andeuten eines Tritts ist bei Pferden Teil der Körpersprache Als Reiter muss man sich bewusst sein, dass das Pferd einem körperlich völlig überlegen ist. Es ist das A und O, vom Pferd als „Leittier“ anerkannt zu werden. Alte Schulen setzen hier tatsächlich darauf, die eigene Dominanz beim Pferd durch Körperlichkeit durchzusetzen. Er hat insofern also recht, dass es für einen Laien ungewöhnlich aussieht. Da ich das Video selbst nicht gesehen habe, liegt es mir fern, Ginas Verhalten zu be- oder gar verurteilen. Ich persönlich lege beim Umgang mit allen Tieren Wert darauf, die Sprache des Tieres zu lernen und nicht unsere menschlichen Kommunikationsweisen krampfhaft durchsetzen zu wollen. Ich habe damals Natural Horsemanship gelernt. Hier geht man wesentlich sanfter vor und kommt gleichermaßen zum Erfolg.
Das leuchtet mir ein.
Und eine gewisse Härte ist eventuell ja nachvollziehbar. Nur, schlagen – ins Gesicht, mit der Hand und der Gerte (so habe ich das gelesen)… das bereitet mir ein ungutes Gefühl.
Und ja, besser ist es das Tier zu verstehen und Vertrauen aufzubauen.
Ich bin gespannt was der Sachverständige dazu sagt.